Förderung der Aus- und Weiterbildung im Bereich der Teilauslastung oder Teilbeschäftigung
§ 7a.
Bei der Organisation und insbesondere bei der zeitlichen und örtlichen Durchführung von internen Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen ist eine Teilnahmemöglichkeit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Betreuungs- oder Pflegeverpflichtungen zu berücksichtigen und eine Teilnahme zu ermöglichen. Die Modalitäten bei Fortbildungsveranstaltungen sind so zu gestalten, dass es auch für Bedienstete in Teilauslastung oder Teilzeit Angebote gibt (zB Hybridveranstaltungen, Webinare, E-Learning, In-House-Veranstaltungen, regionale Veranstaltungen).
Schlagworte
Ausbildung, Ausbildungsveranstaltung, Betreuungsverpflichtung
Zuletzt aktualisiert am
02.02.2024
Gesetzesnummer
20012518
Dokumentnummer
NOR40260190
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