Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum abgelaufen).
§ 2.
Für das Kalenderjahr 2024 wird der Pflegegeld-Betrag nach § 47 Abs. 1 letzter Satz BPGG statt 230,60 € mit 253,00 € festgestellt.
Zuletzt aktualisiert am
15.01.2024
Gesetzesnummer
20012501
Dokumentnummer
NOR40259565
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