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Artikel IV Rentenanpassung sowie Feststellung bestimmter Werte im Sozialentschädigungsrecht für das Kalenderjahr 2024

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2024

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).

Artikel IV

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2024 in Kraft.

Zuletzt aktualisiert am

11.01.2024

Gesetzesnummer

20012486

Dokumentnummer

NOR40259314

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