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§ 1 KoDiG

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2024

1. Abschnitt

Allgemeine Bestimmungen Geltungsbereich und Ziel

§ 1.

(1) Dieses Bundesgesetz regelt,

  1. 1. die Koordinierung des fachlichen Zusammenwirkens von Bundes- und Landesbehörden in den Bereichen Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz, Veterinärwesen und Tierschutz soweit es die Zuständigkeit des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betrifft;
  2. 2. Aspekte der Durchführung der Verordnung (EU) 2017/625 über amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten zur Gewährleistung der Anwendung des Lebens- und Futtermittelrechts und der Vorschriften über Tiergesundheit und Tierschutz, Pflanzengesundheit und Pflanzenschutzmittel, ABl. Nr. L 95 vom 7.4.2017 S. 1;
  3. 3. den Einsatz von Digitalisierung bei amtlichen Kontrollen und bei anderen amtlichen Tätigkeiten entlang der Lebensmittelkette im Bereich der Z 1 sowie Qualitätsregelungen gemäß des EUQualitätsregelungen-Durchführungsgesetzes (EUQuaDG), BGBl. I Nr. 130/2015, sowie die Erfassung und Verarbeitung der gemäß gesetzlicher Ermächtigung gesammelten Daten um eine effiziente und effektive Verwaltung in diesen Bereichen sicherzustellen und die Durchführung der amtlichen Kontrollen und anderen amtlichen Tätigkeiten im Sinne des Art. 2 der Verordnung (EU) 2017/625 zu verbessern und zu vereinfachen,

(2) Ziel des Gesetzes ist die Strukturierung des Zusammenwirkens von Bundes- und Landesbehörden hinsichtlich

  1. 1. der Ausarbeitung fachlicher Positionen zu nationalen und unionsrechtlichen Rechtsakten;
  2. 2. der Ermittlung von Aufwendungen zur Umsetzung rechtlicher Vorgaben, sowie der Abschätzung von finanziellen und personellen Auswirkungen;
  3. 3. der fachlichen Vorbereitung zur inhaltlichen Gestaltung von Erlässen;
  4. 4. der Vorbereitung und Abstimmung von Schwerpunkten der Vollziehung und Weiterentwicklung der Arbeitsgebiete (mehrjähriges Arbeitsprogramm);
  5. 5. der Planung und Implementierung von digitalisierten Kontroll- und Informationssystemen im Bereich der Lebensmittelsicherheit und des Verbraucherschutzes und des Veterinärwesens sowie im Bereich des Tierschutzes hinsichtlich der Berichtspflichten gegenüber der Europäischen Union.

Schlagworte

Bundesbehörde, Lebensmittelrecht, Kontrollsystem

Zuletzt aktualisiert am

04.01.2024

Gesetzesnummer

20012480

Dokumentnummer

NOR40258898

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