ABSCHNITT I
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Artikel 1
Begriffsbestimmungen
- (a) Für die Durchführung dieser Verwaltungsvereinbarung bedeutet der Ausdruck „Vereinbarung“ die in Montreal am 14. Dezember 2022 geschlossene ereinbarung im Bereich der sozialen Sicherheit zwischen der Regierung der epublik Österreich und der Regierung von Québec.
- (b) Andere Ausdrücke haben dieselbe Bedeutung, die ihnen in der Vereinbarunggegeben wird.
Zuletzt aktualisiert am
12.12.2023
Gesetzesnummer
20012430
Dokumentnummer
NOR40257582
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