Gilt für die Zeit vom 1.1.2024 bis 31.12.2024 (vgl. Art. XVI).
Anlage I
Allgemeine Hinweise
Soweit im Folgenden personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise, es sei denn, dass ausdrücklich anderes angegeben ist. Bei der Anwendung auf bestimmte Personen wird die jeweils geschlechtsspezifische Form verwendet.
Gliederungselemente des Bundesvoranschlages
Anlage I Bundesvoranschlag 2024
(Anm.: Gliederungselemente des Bundesvoranschlages und Anlage I Bundesvoranschlag 2024 als PDF dokumentiert)
Zuletzt aktualisiert am
04.12.2023
Gesetzesnummer
20012412
Dokumentnummer
NOR40257284
Zusatzdokumente: Anlage 1
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)