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§ 1 SchiCKomm-Sitzungsgeldverordnung 2023

Aktuelle FassungIn Kraft seit 10.10.2023

§ 1.

Für die Teilnahme an Sitzungen der Schienen-Control Kommission gebührt:

  1. 1. der Vorsitzenden bzw. dem Vorsitzenden ein Sitzungsgeld in Höhe von 210 Euro;
  2. 2. den übrigen Mitgliedern ein Sitzungsgeld in Höhe von 195 Euro;
  3. 3. einer nicht stimmberechtigten stellvertretenden Vorsitzenden bzw. einem nicht stimmberechtigten stellvertretenden Vorsitzenden ein Sitzungsgeld in Höhe von 160 Euro;
  4. 4. einem nicht stimmberechtigten Ersatzmitglied ein Sitzungsgeld in Höhe von 105 Euro.

Zuletzt aktualisiert am

10.10.2023

Gesetzesnummer

20012374

Dokumentnummer

NOR40256179

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