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§ 19 ORF-Beitrags-Gesetz 2024

Aktuelle FassungIn Kraft seit 09.9.2023

Verweisungen

§ 19.

Verweisungen in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze sind als Verweisungen auf die jeweils geltende Fassung zu verstehen, sofern nicht auf eine bestimmte Fassung verwiesen wird.

Zuletzt aktualisiert am

11.09.2023

Gesetzesnummer

20012352

Dokumentnummer

NOR40255587

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