Praktische Prüfung
§ 14.
Die praktische Prüfung besteht aus den Gegenständen Zielgruppen- und settingorientierte Pflege einschließlich Pflegetechnik und Zielgruppen- und settingorientierte medizinische Diagnostik und Therapie einschließlich medizinische Pflegetechnik und hat mündlich zu erfolgen.
Zuletzt aktualisiert am
23.08.2023
Gesetzesnummer
20012336
Dokumentnummer
NOR40255268
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