Grundzüge medizinischer Diagnostik und Therapie
§ 11.
(1) Die zur Prüfung antretende Person hat kompetenzorientierte Aufgaben aus sämtlichen nachfolgenden Bereichen zu bearbeiten:
- 1. Grundlagen der Anatomie und Physiologie, Aufbau und Funktionsweise des menschlichen Körpers sowie Zusammenhänge zwischen einzelnen Organsystemen,
- 2. Beobachtungskriterien für Haut, Mund, Ausscheidungen, Bewegung, Schlaf, Körperbild, die psychosoziale Dimension des Lebens, Vitalparameter, das Bewusstsein und eine Schwangerschaft,
- 3. Entwicklungen im Lebenszyklus des Menschen sowie Besonderheiten und Veränderungen in einzelnen Alters- und Entwicklungsstufen,
- 4. individuelle und umweltbezogene Einflüsse auf Gesundheit und Krankheit, Zusammenhang mit Autonomie und Selbstbestimmung, Wechselwirkungen unterschiedlicher Einflüsse sowie Konsequenzen für die Pflege,
- 5. Organsysteme, Erkrankungen sowie deren Symptomatik, Diagnostik und Therapie und entsprechende Arzneimittelgruppen sowie deren Wirkungen und Nebenwirkungen,
- 6. Grundlagen des Immunsystems, der Infektionslehre, der Mikrobiologie sowie Schutzimpfungen erklären und deren Bedeutung für die Gesundheitsprävention,
- 7. Stoffwechselerkrankungen sowie die entsprechende Symptomatik, Diagnostik und Therapie sowie onkologische und Infektionserkrankungen,
- 8. Erkrankungen, die mit einer Veränderung des Körperbilds einhergehen.
(2) Für die Bewertung sind folgende Kriterien maßgebend:
- 1. fachliche Richtigkeit,
- 2. Vollständigkeit der Aufgabenlösung.
(3) Die Aufgaben sind so zu konzipieren, dass sie im Regelfall in 90 Minuten bearbeitet werden können. Die Prüfung ist nach 120 Minuten zu beenden.
Schlagworte
Altersstufe
Zuletzt aktualisiert am
23.08.2023
Gesetzesnummer
20012336
Dokumentnummer
NOR40255265
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