Kinderbetreuungszuschuss
§ 18.
Das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft gewährt Bediensteten mit Kindern, die das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, im Rahmen der vorhandenen budgetären Möglichkeiten einen Zuschuss zur Kinderbetreuung.
Zuletzt aktualisiert am
17.07.2023
Gesetzesnummer
20012314
Dokumentnummer
NOR40254263
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