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§ 18 Frauenförderungsplan des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft

Aktuelle FassungIn Kraft seit 15.7.2023

Kinderbetreuungszuschuss

§ 18.

Das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft gewährt Bediensteten mit Kindern, die das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, im Rahmen der vorhandenen budgetären Möglichkeiten einen Zuschuss zur Kinderbetreuung.

Zuletzt aktualisiert am

17.07.2023

Gesetzesnummer

20012314

Dokumentnummer

NOR40254263

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