Inhalt der Satzung
§ 2.
- 1. Die zwischen dem Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft GPA, am 3. April 2023 abgeschlossene
Punktation (Neufassung der kollektivvertraglichen Löhne und Gehälter sowie der Lehrlingseinkommen) zum Kollektivvertrag für DienstnehmerInnen in Zeitungsdruckereien, welche Zeitungen im Rollendruck produzieren,
- beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft unter Registerzahl KV 302/2023 hinterlegt und im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ vom 29. April 2023 kundgemacht,
wird zur Satzung erklärt.
- 2. Von der Satzungserklärung werden § 1, § 3 Punkt 2 sowie § 4 der angeführten Punktation ausgenommen.
Zuletzt aktualisiert am
29.06.2023
Gesetzesnummer
20012304
Dokumentnummer
NOR40253763
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