vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 2 Erklärung der Punktation (Neufassung der kollektivvertraglichen Löhne und Gehälter sowie der Lehrlingseinkommen) zum Kollektivvertrag für DienstnehmerInnen in Zeitungsdruckereien, welche Zeitungen im Rollendruck produzieren, zur Satzung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.5.2023

Inhalt der Satzung

§ 2.

  1. 1. Die zwischen dem Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft GPA, am 3. April 2023 abgeschlossene

Punktation (Neufassung der kollektivvertraglichen Löhne und Gehälter sowie der Lehrlingseinkommen) zum Kollektivvertrag für DienstnehmerInnen in Zeitungsdruckereien, welche Zeitungen im Rollendruck produzieren,

wird zur Satzung erklärt.

  1. 2. Von der Satzungserklärung werden § 1, § 3 Punkt 2 sowie § 4 der angeführten Punktation ausgenommen.

Zuletzt aktualisiert am

29.06.2023

Gesetzesnummer

20012304

Dokumentnummer

NOR40253763

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)