4. Kompetenzbereich: Kunststofftechnische Grundlagen und Werkstofftechnik |
4.1 Kunststofftechnische Grundlagen |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. | 4. |
- 4.1.1 die chemischen (molekularer Aufbau: vernetzt, unvernetzt, amorph, teilkristallin) und physikalischen Grundlagen (zB Kraft, Druck, Reibung, Moment, Spannung, Volumenausdehnung), welche in der Kunststoffbe- und verarbeitung bedeutend sind, beschreiben.
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- 4.1.2 die Grundlagen der Kunststofferzeugung (zB Rohstoffe, Syntheseart: Polymerisation, Polykondensation, Polyaddition, Kunststoffarten, Eigenschaften) darstellen.
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- 4.1.3 produktionstechnische Berechnungen durchführen (zB Mischungsberechnung, Durchsatzberechnung, Materialbedarfsberechnung, Produktionszeitberechnung)
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- 4.1.4 technische Unterlagen (Zeichnungen, Produktdatenblätter, Verarbeitungsanweisungen, Bedienungsanleitungen) lesen und daraus benötigte Informationen entnehmen und bei der Arbeit berücksichtigen.
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- 4.1.5 technische Dokumente (zB Schweißkraftdiagramme, pvT-Diagramme (p: Druck, v: spezifisches Volumen, T: Temperatur), Ablaufdiagramme, Kühlschemata, pneumatische und hydraulische Schaltpläne, einfache elektrische Schaltpläne) in ihrem Aufgabenbereich lesen, daraus benötigte Informationen entnehmen und bei der Arbeit berücksichtigen.
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- 4.1.6 Skizzen (zB Änderungen von einfachen elektrischen, pneumatischen und hydraulischen Schaltplänen) und einfache fertigungsgerechte Zeichnungen im eigenen Tätigkeitsbereich (per Hand oder computerunterstützt) erstellen.
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- 4.1.7 betriebsspezifische technische Dokumente (zB Ablaufdiagramme, Kühlschemata, Prozessdatenprotokoll) erstellen.
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- 4.1.8 die Grundlagen neuer technologischer Trends im Lehrbetrieb (zB additive Fertigung im Prototypenbau, Sondertechnologien) beschreiben.
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4.2 Werkstofftechnik |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. | 4. |
- 4.2.1 die unterschiedlichen Kunststoffarten (Thermoplaste, Duroplaste, Elastomere) hinsichtlich ihrer Eigenschaften, Be- und Verarbeitungsmöglichkeiten und Anwendungsbereiche beschreiben.
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- 4.2.2 die eigenschaftsverändernden Anwendungen von Kunststoffen durch Beigabe von Füllstoffen, Verstärkungsstoffen und Additiven beschreiben.
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- 4.2.3 Ursachen (zB Materialermüdung, Einsatz von Recyclingmaterial, Umgebungseinflüsse) und Arten der Eigenschaftsveränderungen der betriebsspezifischen Kunststoffprodukte in ihrem Anwendungsbereich und mögliche Gegenmaßnahmen beschreiben.
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- 4.2.4 die Einsatzmöglichkeiten von Verbundwerkstoffen (zB faserverstärkte Kunststoffe) erläutern.
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- 4.2.5 die betriebsspezifischen Rohstoffe hinsichtlich ihres Einsatzes und Anwendung in Bezug auf die im Betrieb hergestellten Produkte erklären.
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- 4.2.6 betriebsspezifische Rohstoffe übernehmen, identifizieren, auf Verwendbarkeit prüfen und lagern (unter Berücksichtigung der betriebsspezifischen Lagervorschriften) sowie für die Produktion auftragsgemäß auswählen.
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- 4.2.7 betriebsspezifische Rohstoffe mit geeigneten Apparaten nach vorgegebener Arbeitsanweisung mischen und homogenisieren sowie adäquat aufbereiten, weiterverarbeiten oder bereitstellen.
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- 4.2.8 den Einfluss von Prozessparametern (Temperatur, Druck, Zeit) auf die Be- und Verarbeitbarkeit der betriebsspezifischen Kunststoffe darstellen.
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- 4.2.9 Kunststoffarten nach äußeren Eigenschaften unterscheiden, Thermoplaste (wie PE – Polytethylen, PP – Polypropylen, PVC – Polyvinylchlorid, PS – Polystyrol, PC – Polycarbonat) erkennen und mittels einfacher Methoden genauer bestimmen.
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- 4.2.10 die unterschiedlichen Lieferformen der betrieblich eingesetzten Rohstoffe (Granulat, Pulver, Harz, Lösungen) oder Kunststoffhalbzeuge (Platten, Rohre, Stangen) und der daraus folgenden Lagerbedingungen beschreiben.
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- 4.2.11 die betrieblichen Einrichtungen zum Lagern und Fördern (zB Granulatfördereinrichtung) der Rohstoffe oder Kunststoffhalbzeuge bedienen.
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5. Kompetenzbereich: Kunststoffbe- und -verarbeitung |
5.1 Halbzeugverarbeitung |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. | 4. |
- 5.1.1 Handwerkzeuge, handgeführte Maschinen, Materialien usw. im Rahmen der Arbeitsplanung und -vorbereitung auftragsbezogen vorbereiten.
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- 5.1.2 Offensichtliche Sicherheitsmängel (zB Notaus defekt) von betriebsspezifischen Maschinen durch Sicht- und Funktionskontrollen feststellen und im Anlassfall geeignete Maßnahmen setzen (zB Melden).
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- 5.1.3 Kunststoffhalbzeuge (wie Platten, Rohre, Stangen) und Kunststoffbauteile mit Handwerkzeugen durch Anreißen, Feilen, Sägen, Schleifen, Schneiden, Gewindeschneiden mechanisch (spanend, spanlos) und mit Hilfe von Maschinen (zB Bohrmaschinen, Schleifmaschinen, Fräsmaschinen, Bandsägen, Kehlmaschinen, Laserschneider) bearbeiten.
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- 5.1.4 Kunststoffhalbzeuge und Kunststoffbauteile mit geeigneten Verfahren (zB Warmgasfächelschweißen, Warmgasziehschweißen, Heizelementstumpf- schweißen, Laserschweißen) und Geräten schweißen (thermisches Fügen) und Unregelmäßigkeiten der Schweißstellen mittels optischer Kontrolle erkennen und mögliche Ursachen ermitteln.
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- 5.1.5 Kunststoffhalbzeuge und Kunststoffbauteile mit Hilfe von zB Heizelementen, Heizstrahlern, Warmgas, Infrarotstrahlern, Wärmeschränken oder heißer Flüssigkeiten unter Berücksichtigung der Materialstärke warm umformen (zB Biegen, Abkanten, Aufweiten).
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- 5.1.6 Kunststoffhalbzeuge und Kunststoffbauteile mit geeigneten Verfahren (zB Diffusionsklebung) und Geräten kleben (chemisches Fügen) und Unregelmäßigkeiten der Klebestellen mittels optischer Kontrolle erkennen und mögliche Ursachen ermitteln.
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- 5.1.7 weitere unlösbare und lösbare Verbindungen (zB Schrauben, Nieten, Schnapp- und Steckverbindungen, Pressen) für Kunststoffhalbzeuge und Kunststoffbauteile mit den geeigneten Werkzeugen herstellen und für die jeweilige Aufgabe passend anwenden.
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- 5.1.8 die Grundlagen des Handlaminierens zum Herstellen von faserverstärkten Kunststoffteilen erklären.
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- 5.1.9 etwaige Bearbeitungsfehler an Kunststoffhalbzeugen und Kunststoffbauteilen erkennen, beheben und Vorschläge zur künftigen Vermeidung machen.
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5.2 Maschinelle Kunststoffverarbeitung und -veredelung |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. | 4. |
- 5.2.1 aufbauend auf die berufsspezifische Chemie und Physik die grundlegenden Verarbeitungsverfahren mit den dazu notwendigen Kunststoffmaschinen für die Verarbeitung von Thermoplasten insbesondere mit Spritzguss, Extrusion und Thermoformen, von Duroplasten (zB mit Duroplastspritzgießen, Autoklavenverfahren) und Elastomeren (zB mit Silikonspritzgießen, Vulkanisieren) erläutern.
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- 5.2.2 die Grundlagen (Kunststoffmatrix mit eingebetteten Fasern, Aushärtemechanismen) und Verfahren zur Herstellung von Produkten aus Faserverbundwerkstoffen (zB Handauflegen mit Vakuumpressen, Prepreg-Technologie, Vakuum-Infusion) beschreiben.
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- 5.2.3 weitere Verarbeitungsverfahren wie Schäumen, Spritzblasen, Extrusionsblasformen und Kalandrieren in Grundzügen beschreiben.
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- 5.2.4 die betriebsspezifischen Produktionsschritte mit den dazu notwendigen Kunststoffmaschinen sowie der Arbeitsabläufe und Prozesse (zB Stofffluss, Stoffumsetzung, Energieeinsatz, Abfall usw.) für die Verarbeitung von Thermoplasten, Duroplasten oder Elastomeren zur Herstellung der betrieblichen Produktpalette beschreiben.
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- 5.2.5 in Grundzügen den Aufbau und die Funktion von Formen und Werkzeugen für Spritzguss- oder Extrusionsanwendungen (zB Parameter für die Formen- und Werkzeugauslegung wie Entformungsmöglichkeiten, Temperiersysteme) erläutern.
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- 5.2.6 Formen oder Werkzeuge für den betriebsspezifischen Produktionsprozess vor- und nachbereiten sowie einfache Wartungsarbeiten ausführen.
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- 5.2.7 Temperaturprofile mittels Temperaturmesseinrichtungen bei unterschiedlichen Parametern einstellen, interpretieren und die Temperaturprofile optimieren sowie dokumentieren.
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- 5.2.8 die Temperiersysteme in Kunststoffmaschinen, Formen oder Werkzeugen mit geeigneten Werkzeugen warten.
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- 5.2.9 die betriebsspezifischen Kunststoffmaschinen für Produktionsumstellungen umbauen bzw. umrüsten (zB durch Formen- oder Werkzeugwechsel, Siebwechsel), reinigen sowie einfache Wartungsarbeiten ausführen.
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- 5.2.10 für die Bedienung der computerunterstützten Kunststoffmaschinen Parameter (zB Rezepte, Teiledatensätze) erstellen und bestehende Programme optimieren bzw. an neue Anforderungen anpassen.
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- 5.2.11 die betriebsspezifischen Kunststoffmaschinen in Betrieb nehmen sowie an- und abstellen.
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- 5.2.12 den sicheren und störungsfreien Betrieb der betriebsspezifischen Kunststoffmaschinen, auch unter Verwendung computergestützter Systeme, überwachen und sicherstellen sowie betriebsspezifische Prozessdaten erfassen, interpretieren und dokumentieren (zB Forminnendruckverlauf, Extruderkennlinien).
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- 5.2.13 Störungen an betriebsspezifischen Kunststoffmaschinen im Produktionsprozess, (frühzeitig) erkennen und auch mittels einfacher Montage- und Demontagearbeiten (zB Tausch von fehlerhaften Sensoren) unter Einhaltung der rechtlichen Vorschriften beseitigen oder entsprechende Maßnahmen einleiten.
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- 5.2.14 Kunststoffprodukte mittels Produktionsverfahren wie Spritzguss oder Extrusion und Halbzeugverarbeitung oder Thermoformen gemäß Vorgaben (wie Qualität, Stückzahl, Produktionsdauer) herstellen.
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- 5.2.15 den Aufbau, die Funktion und Anwendungsgebiete von Peripheriegeräten bzw. Nachfolgeeinrichtungen (zB Transportbänder, Abzugseinheiten, Kühlanlagen, Mischer, Trockner, Ausschussselektierer, Roboter, Dosiergeräte) beschreiben.
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- 5.2.16 den sicheren und störungsfreien Betrieb der betriebsspezifischen Peripheriegeräte bzw. Nachfolgeeinrichtungen zur weiteren Verarbeitung der betrieblichen Kunststoffprodukte sicherstellen und überwachen.
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- 5.2.17 die Anwendungs- und Einsatzgebiete von Veredelungsverfahren für Kunststoffprodukte (zB UV/Ozon-Vorbehandlung, Polieren, Gravieren, Metallisieren, Bedrucken, Beflocken, Laserbeschriften) samt der dazu notwendigen Prozessschritte und Maschinen in Grundzügen beschreiben.
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- 5.2.18 Kunststoffprodukte mit betrieblichen Verfahren veredeln, um die gewünschten Oberflächen zu erreichen.
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- 5.2.19 etwaige Fehler an Kunststoffprodukten erkennen, die Ursachen beheben und Vorschläge zur künftigen Vermeidung machen.
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5.3 Recycling und Nachhaltigkeit |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. | 4. |
- 5.3.1 die Wichtigkeit der Kunststoff-Kreislaufwirtschaft sowie der rechtlichen Rahmenbedingungen wie zB des Abfallwirtschafsgesetzes als Grundlage für den Umgang mit Rohstoffen und Ressourcen und den Umwelt- und Klimaschutz beschreiben.
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- 5.3.2 sicherstellen, dass es im Rahmen ihrer Aufgaben zu keinem Wertstoffverlust und damit auch zu keinen Umweltauswirkungen kommt (zB Zero Pellet Loss, Design für Recycling, werkstoffgerechter Einsatz).
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- 5.3.3 Anfahr- und Ausschussteile sowie Restprodukte aus den Herstellungsprozessen der Kunststoffbe- und -verarbeitung wiederaufbereiten, recyceln (zB Upcycling, Downcycling) und verwerten.
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- 5.3.4 die Möglichkeiten des werkstofflichen Kunststoffrecyclings von Post Consumer Material (PCW – Post Consumer Waste, PCR – Post Consumer Recycled) oder Post Industrial Material (PIW – Post Industry Waste, PIR – Post Industry Recycled) beschreiben
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- 5.3.5 die rohstofflichen Recyclingverfahren (Pyrolyse, Hydrolyse, Solvolyse) zur Aufbereitung und Wiederverwertung von Kunststoffen beschreiben.
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- 5.3.6 die energetischen Verfahren zur Verwertung von Kunststoffen als letzte Möglichkeit der Verwertung und die damit verbundenen Konsequenzen beschreiben.
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- 5.3.7 den Zusammenhang von Energie- und Ressourceneinsatz mit dem Produktionsprozess erläutern sowie bei der Optimierung von Produktionsprozessen (zB Temperaturabsenkung Wärmedämmplatten, Vorheizzeiten, Abwärmenutzung, Kühlwasserverbrauch) mitwirken.
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5.4 Produktentwicklung |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. | 4. |
- 5.4.1 Skizzen und fertigungsgerechte Zeichnungen oder 3D-Modelle im eigenen Tätigkeitsbereich unter der Berücksichtigung von Normvorgaben erstellen.
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- 5.4.2 einfache Kunststoffprodukte nach bestimmten Vorgaben entwickeln (Auswählen geeigneter Kunststoffe und Additive, Materialrezepturen erstellen, Auswählen des geeigneten Produktionsverfahrens).
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- 5.4.3 Berechnungen im Zusammenhang mit der Entwicklung von Kunststoffprodukten (Bauteildimensionierung, Materialeinsatz, Kostenkalkulation (Stückkostenermittlung, Maschinenstundensatz), Wärmemengenberechnung, Kühlzeitberechnung, Forminnendruckberechnung) durchführen.
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- 5.4.4 unterschiedliche Produktionsverfahren hinsichtlich ihrer Vor- und Nachteile beurteilen (zB Qualität, Wiederholbarkeit, Prozesssicherheit, Kosten, Durchlaufzeit, thermische Prozesse).
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- 5.4.5 Arbeitsergebnisse (zB entwickelte Kunststoffprodukte) unter Anwendung von Präsentationshilfen präsentieren.
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5.5 Automatisierung |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. | 4. |
- 5.5.1 einen Überblick über die Pneumatik, Elektropneumatik, Hydraulik und Elektrohydraulik sowie zugehörige Systeme geben.
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- 5.5.2 die Anwendung der Pneumatik und Hydraulik samt Bauteilen oder Systemen (zB Ventile, Zylinder, Medien) im Rahmen einfacher Automatisierungen erläutern.
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- 5.5.3 einfache pneumatische und hydraulische Systeme in Stand halten (zB Aus- tausch eines Pneumatikschlauches).
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- 5.5.4 die Grundlagen der Automatisierungstechnik sowie die Funktion der dazu notwendigen Geräte wie Sensoren und Messgeräte zur Messung von Zustandsgrößen in Kunststoffmaschinen (zB Temperatur, Druck, Drehzahl, Leistungsaufnahme, Schwingungen) sowie Aktoren erläutern.
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- 5.5.5 die Verarbeitung, Anzeige und Dokumentation der Betriebsdaten zB in einem Betriebsdatenerfassungssystem (BDE) erläutern sowie die Betriebsdaten auslesen und interpretieren.
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- 5.5.6 den betriebsspezifischen Umgang mit Betriebsdaten (Auftragsdaten, Maschinendaten, Prozessdaten) über die IT-Netze oder Cloudlösungen (Datenübertragung, Datenspeicherung) darstellen.
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- 5.5.7 die betriebsinternen Möglichkeiten der intelligenten und digitalen Vernetzung (mittels Informations- und Kommunikationstechnik) von Menschen, Maschinen, Anlagen, Logistik und Produkten (Verpackung) entlang der gesamten Produktionskette für eine weitestgehend selbstorganisierte Produktion erläutern.
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- 5.5.8 die Möglichkeiten und Einsatzbereiche der Automatisierungstechnik in Bezug auf Assistenzsysteme (zB Roboter, Datenbrillen, Manipulations- und Transportsysteme) erklären.
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6. Kompetenzbereich: Produktions- und Prozessmanagement |
6.1 Produktion und Prozesse |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. | 4. |
- 6.1.1 das Produktionsmanagement (wie Produktionsplanung, Mengenplanung, Termin- und Kapazitätsplanung, Fertigungssteuerung, Betriebsdatenerfassung) erläutern und bei der Umsetzung mitwirken.
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- 6.1.2 basierend auf der Produktionsplanung bei der Personalplanung für die Produktion mitwirken.
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- 6.1.3 die betrieblichen Prozesse und Zusammenhänge zur Umsetzung von Markt-bedürfnissen bis hin zur Entwicklung von Prototypen beschreiben.
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- 6.1.4 die Erstellung von Daten zur Umsetzung von Aufträgen im Rahmen der computerintegrierten Fertigung im eigenen Betrieb darstellen.
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- 6.1.5 die Logistikprozesse des eigenen Betriebes von der Warenbeschaffung, Warenlagerung und internen Logistik bis zur Warenauslieferung beschreiben und deren Einfluss auf die eigenen Tätigkeiten erläutern.
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- 6.1.6 den Materialfluss in der Produktion sicherstellen und optimieren.
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- 6.1.7 die Bestandteile der Selbstkosten von betrieblichen Produkten und den Zusammenhang unterschiedlicher Parameter (wie Personalkosten, Materialkosten, Fertigungsdauer, Maschinenverfügbarkeit) beschreiben.
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- 6.1.8 die grundlegenden Funktionen und Aufgaben von Systemen zur Betriebsdatenerfassung (BDE) und Maschinendatenerfassung (MDE) sowie von Manufacturing Execution Systems (MES) zur Steuerung der Produktion inklusive einer vorbeugenden Instandhaltung erläutern.
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- 6.1.9 Betriebsdaten (zB Auftragsdaten, Maschinendaten, Maschinenverfügbarkeit, Prozessdaten) zur Bewertung der Produktionseffizienz nutzen.
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- 6.1.10 die Möglichkeiten des Einsatzes weiter gehender Automatisierungstechnik im Hinblick auf Effizienzsteigerung vorschlagen.
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- 6.1.11 bei Projekten oder Teilprojekten (zB bei Produktionsversuchen, Produktionsproblemen, Neuinvestitionen) nach Vorgaben des Projektmanagements Projektpläne (zB Zieldefinition, Termin- und Ablaufplanung, Meilensteine, Vorschlagen von Projektmitarbeitern, Projektkalkulation) mitwirken.
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- 6.1.12 beim Überwachen der Projektdurchführung, Überprüfen der Einhaltung der Projektpläne und Erstatten von Berichten zum Projektfortschritt, auch unter Verwendung geeigneter Präsentationstechniken, mitwirken.
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- 6.1.13 die im Betrieb vorgesehenen Methoden (zB KVP – Kontinuierlicher Verbesserungsprozess) zur Verbesserung und Optimierung erläutern.
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- 6.1.14 die im Betrieb vorgesehenen Methoden (zB KVP) zur Verbesserung nutzen, um Optimierungsmöglichkeiten im Betrieb aufzuzeigen und umzusetzen.
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6.2 Qualitätsmanagement |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1. | 2. | 3. | 4. |
- 6.2.1 das betriebliche Qualitätsmanagementsystem zur Sicherstellung der Produkt- und Prozessqualität mit dessen Elementen beschreiben und dessen Einfluss auf die eigenen Tätigkeiten erläutern.
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- 6.2.2 die Anwendungen und Einsatzgebiete sowie Handhabung von unterschiedlichen Prüfmitteln erklären (zB Längenprüfmittel, Lehren, Winkelprüfgeräte, Oberflächenprüfmittel, Farb- und Glanzprüfung, Gewichts-, Dichte- und Feuchtigkeitsprüfung).
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- 6.2.3 unterschiedliche Prüfmittel auftragsbezogen unter Berücksichtigung betriebsinterner Qualitätssicherungsvorgaben auswählen und anwenden sowie bei Prüfungen äußere Einflüsse berücksichtigen und Handhabungsfehler vermeiden.
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- 6.2.4 Prüfungsergebnisse interpretieren, auf Plausibilität prüfen und etwaige Fehler- quellen (zB Ablesefehler, Anzeigefehler, Kalibrierungsfehler) identifizieren und dokumentieren.
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- 6.2.5 einschlägige mechanische (zB Härteprüfung, Zugfestigkeitsprüfung), thermische (zB Schmelze-Masse-Fließrate MFR, Differentialthermoanalyse DSC, Thermogravimetrie TGA, Erweichungstemperatur) und rheologische Materialprüfungen (zB Viskosität) mit den geeigneten Prüfmitteln und Prüfverfahren durchführen.
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- 6.2.6 Produkte anhand vorgegebener Prüfmerkmale und Produktionsvorgaben beurteilen und in Absprache Korrekturmaßnahmen einleiten.
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- 6.2.7 die Bedeutung einer Erstbemusterung eines Produktes für den Kunden/die Kundin sowie die dazu notwendigen Parameter samt Freigabe beschreiben.
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- 6.2.8 Arbeiten im Rahmen des Erstbemusterungsprozesses durchführen.
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- 6.2.9 Betriebsdaten und Prozessaufzeichnungen auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüfen.
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- 6.2.10 an der Ermittlung der Prozessfähigkeit sowie bei der Durchführung von Maschinen- und Prozessfähigkeitsuntersuchungen zur Beurteilung der Güte von stabilen Produktionsprozessen mitwirken.
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