Regelungsbereich
§ 1.
Diese Verordnung regelt die Prüfungstermine für standardisierte Prüfungsgebiete im Rahmen von Reifeprüfungen, Reife- und Diplomprüfungen, Diplomprüfungen, Berufsreifeprüfungen sowie Externistenprüfungen, die einer Reifeprüfung, Reife- und Diplomprüfung oder Diplomprüfung entsprechen, mit Haupttermin in den Schuljahren 2023/24 und 2024/25 sowie die diesen Hauptterminen folgenden Termine (Herbsttermin 2024 und Wintertermin 2025 sowie Herbsttermin 2025 und Wintertermin 2026).
Schlagworte
Reifeprüfung
Zuletzt aktualisiert am
25.04.2023
Gesetzesnummer
20012237
Dokumentnummer
NOR40252356
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