Kriterien für Treibhausgaseinsparungen
§ 4.
Für forstwirtschaftliche Biomasse, die im Inland unter Hinweis auf ihr Einsparungspotenzial bei Treibhausgasemissionen in Verkehr gesetzt wird, sind die Kriterien bzw. Unterkriterien gemäß Art. 31 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang VI der Richtlinie (EU) 2018/2001 maßgeblich.
Zuletzt aktualisiert am
04.04.2023
Gesetzesnummer
20012219
Dokumentnummer
NOR40251941
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