§ 0
Abkommen über die Rechtsstellung des Internationalen Impfstoffinstituts in Österreich
Kurztitel
Abkommen über die Rechtsstellung des Internationalen Impfstoffinstituts in Österreich
Kundmachungsorgan
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
01.04.2023
Unterzeichnungsdatum
14.12.2022
Index
19/20 Amtssitzabkommen
Langtitel
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und dem Internationalen Impfstoffinstitut über die Rechtsstellung des Internationalen Impfstoffinstituts in Österreich
Sprachen
Deutsch, Englisch
Ratifikationstext
Das Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates gemäß § 10 Abs. 1 des Amtssitzgesetzes, BGBl. I Nr. 54/2021, wurde hergestellt.
Die Mitteilungen gemäß Art. 20 Abs. 1 des Abkommens wurden am 22. März bzw. 23. März 2023 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß derselben Bestimmung mit 1. April 2023 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Präambel
Die Österreichische Bundesregierung (im Folgenden als „Regierung“ bezeichnet) und das Internationale Impfstoffinstitut (im Folgenden als „Institut“ bezeichnet),
IN DER ERWÄGUNG, dass gemeinsame Anstrengungen im Bereich Forschung und Entwicklung von in Entwicklungsländern gebrauchten Impfstoffen zum Ziel beitragen werden, die breite Verfügbarkeit sicherer, effektiver und erschwinglicher Impfstoffe für Säuglinge und Kleinkinder und den öffentlichen Sektor von Entwicklungsländern voranzutreiben;
MIT DER FESTSTELLUNG, dass das Institut ein Büro in Wien eingerichtet hat;
ÜBERZEUGT, dass die Errichtung eines solchen Büros die Zusammenarbeit zwischen österreichischen Partnern und dem Institut bei der Forschung und Entwicklung von Impfstoffen für die globale Gesundheit erleichtern wird;
IM BESTREBEN, den Status sowie die Vorrechte und Befreiungen dieses Büros in der Republik Österreich festzulegen und dem Büro und seinen Beamten die Wahrnehmung seiner Aufgaben zu ermöglichen;
SIND wie folgt übereingekommen:
Zuletzt aktualisiert am
04.04.2023
Gesetzesnummer
20012213
Dokumentnummer
NOR40251847
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