Anlage I
- 1. STAMMDATEN
- Name, Anschrift, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse, Zustelladresse, Angaben zu verantwortlichen Personen (Name, Geschlecht, Geburtsdatum, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse)
- 2. ALLGEMEINE BETRIEBSMERKMALE
- 2.1. Standort des Betriebs
- 2.1.1. Betriebsnummer/Unternehmensnummer
- 2.1.2. Gemeindenummer
- 2.1.3. NUTS-3-Region
- 2.1.4. Benachteiligtes Gebiet (Berggebiet, Kleines Gebiet, Sonstiges benachteiligtes Gebiet, nicht benachteiligtes Gebiet)
- 2.1.5. Betrieb mit Erschwernispunkten (Anzahl der Erschwernispunkte eines Betriebs/Erschwernispunkte-Gruppe)
- 2.1.6. Geografischer Standort: Code für die Gitterzelle gemäß INSPIRE
- 2.2. Rechtsform
- 2.2.1. Einzelperson
- 2.2.2. Gemeinsames Eigentum (Ehegemeinschaft bzw. Gemeinschaft naher Verwandter)
- 2.2.3. Personengemeinschaft
- 2.2.4. Juristische Person
- 2.2.4.1. Ist der landwirtschaftliche Betrieb Teil einer Unternehmensgruppe?
- 2.3. Gemeinschaftslandeinheit
- 2.4. Der Inhaber ist Empfänger von EU-Beihilfen für Flächen oder Tiere auf dem Betrieb und daher durch INVEKOS erfasst.
- 2.5. Der Betriebsinhaber ist ein Junglandwirt oder Neueinsteiger, der in den letzten drei Jahren zu diesem Zweck im Rahmen der GAP finanzielle Unterstützung erhalten hat.
- 2.6. Angaben zum Betriebsleiter
- 2.6.1. Familienverhältnis zum Betriebsinhaber
- 2.6.2. Gemeinsamer Haushalt mit Betriebsinhaber
- 2.6.3. Ausübung der Funktion als Betriebsleiter: Jahr des Beginns der Tätigkeit als Betriebsleiter
- 2.6.4. Geburtsjahr
- 2.6.5. Geschlecht
- 2.6.6. Hauptberuf
- 2.6.7. Arbeitszeit (geleistete Stundenanzahl pro Jahr/Woche)
- im Betrieb getrennt nach Land- und Forstwirtschaft
- andere Erwerbstätigkeiten:
- unmittelbar mit dem Betrieb in Verbindung stehende Tätigkeiten
- nicht unmittelbar mit dem Betrieb in Verbindung stehende Tätigkeiten (nicht land- und nicht forstwirtschaftliche Arbeiten im Betrieb, die nicht direkt mit dem Betrieb in Verbindung stehen und Arbeiten außerhalb des Betriebes)
- 2.6.8. Land- und forstwirtschaftliche Berufsausbildung des Betriebsleiters
- 2.6.9. Bildungsmaßnahmen des Betriebsleiters in den vergangenen zwölf Monaten
- 2.7. Besitzverhältnisse (auf den Betriebsinhaber bezogen) und Pachtpreise
- 2.7.1. Besitzverhältnisse in Hektar/Ar
- Fläche im Eigentum insgesamt
- landwirtschaftlich genutzte Fläche im Eigentum
- verpachtete Fläche insgesamt
- verpachtete landwirtschaftlich genutzte Fläche
- sonst zur Bewirtschaftung abgegebene Fläche insgesamt
- sonst zur Bewirtschaftung abgegebene landwirtschaftlich genutzte Fläche
- zugepachtete Fläche insgesamt
- zugepachtete landwirtschaftlich genutzte Fläche
- sonst zur Bewirtschaftung erhaltene Fläche insgesamt
- sonst zur Bewirtschaftung erhaltene landwirtschaftlich genutzte Fläche
- gemeinschaftlich genutzte Fläche insgesamt
- gemeinschaftlich landwirtschaftlich genutzte Fläche
- bewirtschaftete Fläche insgesamt
- landwirtschaftlich genutzte Fläche
- 2.7.2. Durchschnittlicher ortsüblicher Pachtpreis (Wert pro Hektar)
- Für Ackerland
- Für Grünland
- Für Obstkulturen
- Für Weinkulturen
- Für Almen
- Für Forst
- 2.8. Biologische Landwirtschaft (Biobetrieb)
- 2.8.1. Landwirtschaftlich genutzte Fläche des Betriebes, die nach den Vorschriften für die biologische Landwirtschaft gemäß der Verordnung (EU) 2018/848 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 834/2007, ABl. Nr. L 150 vom 14.6.2018 S. 1, in der Fassung der Delegierten Verordnung (EU) 2022/474 , ABl. Nr. 98 vom 25.3.2022 S. 1, bewirtschaftet wird (zur Herstellung zertifizierter Bio-Produkte umgestellte Fläche sowie in Umstellung befindliche Fläche)
- 2.8.1.1. umgestellte Fläche (in Hektar/Ar)
- 2.8.1.2. in Umstellung befindliche Fläche (in Hektar/Ar)
- 3. FLÄCHEN (in Hektar/Ar), darunter biologisch bewirtschaftete Fläche (in Hektar/Ar)
- Anbau auf dem Ackerland (Hauptnutzung)
- 3.1. Getreide und Mais (einschl. Saatgut)
- Winterweichweizen
- Sommerweichweizen
- Sommerhartweizen (Durum)
- Winterhartweizen (Durum)
- Dinkel
- Roggen (Winter/Sommer)
- Wintergerste
- Sommergerste
- Hafer (Winter/Sommer)
- Triticale (Winter/Sommer)
- Wintermenggetreide
- Sommermenggetreide
- Sorghum
- Rispenhirse
- Sonstiges Getreide
- Körnermais einschl. Mais für Corn-Cob-Mix (CCM)
- Silomais und Grünmais
- 3.2. Eiweißpflanzen (einschl. Saatgut)
- Körnererbsen
- Ackerbohnen
- Süßlupinen
- Linsen, Kichererbsen und Wicken
- Andere Hülsenfrüchte (einschl. Gemenge von Getreide mit Hülsenfrüchten)
- Sojabohnen
- 3.3. Ölsaaten (einschl. Saatgut)
- Raps und Rübsen
- Sonnenblumen
- Öllein (Leinsamen)
- Ölkürbis
- Hanf
- Sonstige Ölfrüchte
- 3.4. Sonstige Alternativkulturen
- Mohn
- Hopfen
- Heil-, Duft- und Gewürzpflanzen
- Sonstige Handelsgewächse (Rollrasen, Flachs, Hanf ausschließlich zur Fasernutzung, sonstige Faserpflanzen etc.)
- 3.5. Ackerfutterflächen (ohne Saatgutvermehrung)
- Rotklee und sonstige Kleearten
- Luzerne
- Kleegras
- Grünschnittroggen und sonstiges Getreide zur Ganzpflanzenernte
- Futtergräser und sonstiger Feldfutterbau
- Wechselwiesen
- 3.6. Andere Ackerkulturen
- Früh- und Speisekartoffeln (einschl. Saatkartoffeln)
- Stärke- und Speiseindustriekartoffeln
- Zuckerrüben (ohne Saatgut)
- Futterrüben und sonstige Futterhackfrüchte (ohne Saatgut)
- Erdbeeren
- Gemüse im Freiland: Feldanbau
- Gemüse im Freiland: Gartenbau
- Gemüse unter Glas oder hoher begehbarer Abdeckung
- Blumen und Zierpflanzen: Im Freiland
- Blumen und Zierpflanzen: Unter Glas oder hoher begehbarer Abdeckung
- Energiegräser
- Sämereien und Pflanzgut
- Brachfläche (Grünbrache)
- Sonstige Kulturen auf dem Ackerland
- Ackerland insgesamt
- 3.7. Dauerkulturen
- Haus- und Nutzgärten
- Intensivobstanlagen
- Kernobst
- Steinobst
- Beerenobst (ohne Erdbeeren)
- Schalenobst (Nüsse)
- Sonstiges Obst
- Extensivobstanlagen
- Kernobst (%-Flächenanteil)
- Steinobst (%-Flächenanteil)
- Beerenobst (ohne Erdbeeren) (%-Flächenanteil)
- Schalenobst (Nüsse) (%-Flächenanteil)
- Sonstiges Obst (%-Flächenanteil)
- Nutzung der Extensivobstflächen (überwiegend für Eigenbedarf oder überwiegend für Vermarktung/Verkauf)
- Weingärten
- Keltertrauben für Weine mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)
- Rebschulen
- Baumschulen
- Forstbaumschulen
- Christbaumkulturen
- Holunder
- Sonstige Dauerkulturen
- 3.8. Dauergrünland
- Einmähdige Wiesen
- Mähweiden/-wiesen mit zwei Nutzungen
- Mähweiden/-wiesen mit drei und mehr Nutzungen
- Dauerweiden
- Hutweiden
- Almen (Almfutterfläche)
- Bergmähder
- Streuwiesen
- Grünlandbrache
- Summe der landwirtschaftlich genutzten Flächen
- 3.9. Nicht landwirtschaftlich genutzte Flächen
- Wald (inkl. Wald auf Alpflächen im Sinne des Forstgesetzes 1975, BGBl. Nr. 440/1975, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 56/2016)
- Energieholzflächen
- Forstgärten
- Nicht genutzte landwirtschaftliche Flächen / Nicht genutztes Grünland
- Landschaftselemente (LSE) (Bäume/Büsche, Feldgehölz/Baum-, Gebüschgruppe, Hecke/Ufergehölz, Rain/Böschung/Trockensteinmauern)
- Fließende und stehende Gewässer (einschl. GLÖZ Teich/Tümpel)
- Unkultivierte Moorflächen
- Gebäude- und Hofflächen
- Sonstige unproduktive Flächen (einschl. GLÖZ Graben/Uferrandstreifen, Naturdenkmal Fläche/Punkt, Steinriegel/Steinhage)
- Gesamtfläche
- 3.10. Zuchtpilze (Fläche in m²)
- 4. VIEHBESTAND (Anzahl der Tiere, darunter Anzahl der biologisch gehaltenen Tiere)
- 4.1. Pferde und andere Einhufer
- 4.2. Rinder
- Jungvieh bis unter ein Jahr, männlich und weiblich
- Jungvieh von einem Jahr bis unter zwei Jahre, jeweils männlich und weiblich
- Rinder von zwei Jahren und älter
- Stiere und Ochsen
- Kalbinnen
- Milchkühe
- Andere Kühe
- 4.3. Schafe (jeden Alters)
- Mutterschafe und gedeckte Lämmer (weibliche Zuchttiere)
- Andere Schafe
- 4.4. Ziegen (jeden Alters)
- Ziegen, die bereits gezickelt haben und gedeckte Ziegen (weibliche Zuchttiere)
- Andere Ziegen
- 4.5. Schweine
- Ferkel unter 20 kg Lebendgewicht
- Jungschweine von 20 bis unter 50 kg Lebendgewicht
- Mastschweine (einschließlich ausgemerzter Zuchttiere) mit einem Lebendgewicht von 50 kg und darüber
- 50 bis unter 80 kg
- 80 bis unter 110 kg
- 110 kg und mehr
- Zuchtschweine mit einem Lebendgewicht von 50 kg und darüber
- Jungsauen, noch nie gedeckt
- Jungsauen, erstmals gedeckt
- Ältere Sauen, nicht gedeckt
- Ältere Sauen, gedeckt
- Zuchteber
- 4.6. Geflügel
- Mastküken und Jungmasthühner
- Küken und Junghennen für Legezwecke – vor Legereife bzw. vor Aufstallung als Legehennen
- Legehennen – ab Legereife bzw. ab Aufstallung als Legehennen
- Hähne
- Truthühner
- Enten
- Gänse
- Strauße
- Sonstiges Geflügel
- 4.7. Hirsche (Rotwild, Sikawild, Damwild)
- 4.8. Sonstige Nutztiere
- 4.9. Bienen (Stöcke)
- 5. ARBEITSKRÄFTE UND AUSSERBETRIEBLICHE ERWERBSTÄTIGKEITEN
- Land- und forstwirtschaftliche Arbeiten im Betrieb und außerbetriebliche Erwerbstätigkeiten (nicht land- und nicht forstwirtschaftliche Arbeiten im Betrieb und Arbeiten außerhalb des Betriebes)
- 5.1. Familieneigene Arbeitskräfte und sonstige Personen im land- und forstwirtschaftlichen Betrieb
- 5.1.1. Betriebsinhaber/Bewirtschafter
- Geburtsjahr
- Geschlecht
- Hauptberuf
- Arbeitszeit (geleistete Stundenanzahl pro Jahr/Woche)
- im Betrieb getrennt nach Land- und Forstwirtschaft
- andere Erwerbstätigkeiten:
- unmittelbar mit dem Betrieb in Verbindung stehende Tätigkeiten
- nicht unmittelbar mit dem Betrieb in Verbindung stehende Tätigkeiten (nicht land- und nicht forstwirtschaftliche Arbeiten im Betrieb, die nicht direkt mit dem Betrieb in Verbindung stehen, und Arbeiten außerhalb des Betriebes)
- 5.1.2. zu allen weiteren Personen
- Familienverhältnis zum Betriebsinhaber
- Gemeinsamer Haushalt mit dem Betriebsinhaber
- Geburtsjahr
- Geschlecht
- Hauptberuf
- Arbeitszeit (geleistete Stundenanzahl pro Jahr/Woche)
- im Betrieb getrennt nach Land- und Forstwirtschaft
- andere Erwerbstätigkeiten:
- unmittelbar mit dem Betrieb in Verbindung stehende Tätigkeiten
- nicht unmittelbar mit dem Betrieb in Verbindung stehende Tätigkeiten (nicht land- und nicht forstwirtschaftliche Arbeiten im Betrieb, die nicht direkt mit dem Betrieb in Verbindung stehen, und Arbeiten außerhalb des Betriebes)
- 5.2. Familienfremde Arbeitskräfte
- 5.2.1. Regelmäßig beschäftigte familienfremde Arbeitskräfte
- Anzahl der Personen nach Beschäftigungsgruppen:
- Geschlecht
- Arbeitszeit (geleistete Stundenanzahl pro Jahr/Woche)
- im Betrieb getrennt nach Land- und Forstwirtschaft
- andere Erwerbstätigkeiten:
- unmittelbar mit dem Betrieb in Verbindung stehende Tätigkeiten
- 5.2.2. Unregelmäßig beschäftigte familienfremde Arbeitskräfte
- Anzahl je Geschlecht
- Summe der Arbeitstage
- 5.3. Agrardienstleistungen (Summe der Stunden)
- 5.4. Sicherheitsplan/-plakette
- 5.5. AUSSERBETRIEBLICHE ERWERBSTÄTIGKEITEN (NEBENTÄTIGKEITEN) DES BETRIEBES (die direkt mit dem Betrieb in Verbindung stehen und finanzielle Auswirkungen auf den Betrieb haben)
- 5.5.1. Bereitstellung von Gesundheits-, Sozial- oder Bildungsleistungen
- 5.5.2. Fremdenverkehr, Beherbergung und sonstige Freizeitaktivitäten
- 5.5.3. Einkünfte aus Handwerk (zB Holzschnitzerei)
- 5.5.4. Verarbeitung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen für den Verkauf (ausgenommen Weinproduktion aus eigenen Trauben)
- 5.5.5. Erzeugung von erneuerbarer Energie für Vermarktungszwecke
- 5.5.6. Be- und Verarbeitung von Holz (zB Sägewerk)
- 5.5.7. Einkünfte aus Aquakultur
- 5.5.8. Vertragliche Arbeiten (unter Einsatz von Produktionsmitteln des Betriebes)
- Landwirtschaftlich (für andere land- und forstwirtschaftliche Betriebe)
- Nichtlandwirtschaftlich (Kommunaldienst, Winterdienst udgl.)
- 5.5.9. Einkünfte aus der Forstwirtschaft (ausgenommen Fremdwerbung bzw. Stockverkauf)
- 5.5.10. Sonstige
- 5.6. Bedeutung der außerbetrieblichen Erwerbstätigkeiten (Nebentätigkeiten), die direkt mit dem Betrieb in Verbindung stehen: Anteil an der Endproduktion (Gesamtumsatz) des Betriebes (in Prozentklassen)
- 5.7. Direktverkauf an den Endverbraucher/Konsumenten (Ab-Hof-Verkauf, Bauernmarkt etc.): Anteil des Direktverkaufs am Gesamtverkauf (kein Direktverkauf, bis einschl. 50%, mehr als 50%)
- 6. LÄNDLICHE ENTWICKLUNG
- 6.1. Betrieb war in den vergangenen drei Jahren Nutznießer einer der folgenden Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums nach Titel III Kapitel 1 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005, ABl. Nr. L 347 vom 20.12.2013 S. 487
- 6.1.1. Beratungs-, Betriebsführungs- und Vertretungsdienste
- 6.1.2. Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
- 6.1.3. Investitionen in materielle Vermögenswerte
- 6.1.4. Entwicklung der landwirtschaftlichen Betriebe und sonstiger Unternehmen:
- 6.1.4.1. Existenzgründungsbeihilfen für Junglandwirte
- 6.1.5. Investitionen in die Entwicklung von Waldgebieten und Verbesserung der Lebensfähigkeit von Wäldern
- 6.1.6. Zahlungen für Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen
- 6.1.6.1. Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen
- 6.1.6.2. Waldumwelt- und -klimadienstleistungen und Erhaltung der Wälder
- 6.1.7. Ökologischer/biologischer Landbau
- 6.1.8. Zahlungen im Rahmen von Natura 2000 und der Richtlinie 2000/60/EG zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik, ABl. Nr. L 327 vom 22.12.2000 S. 1, in der Fassung der Richtlinie 2014/101/EU , ABl. Nr. L 311 vom 31.10.2014 S. 32
- 6.1.9. Zahlungen für aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligte Gebiete
- 6.1.10. Tierschutz
- 7. BEWÄSSERUNG
- 7.1. Bewässerungspraktiken
- 7.1.1. Möglichkeit der Bewässerung
- 7.1.1.1. In den letzten 3 Jahren durchschnittlich bewässerte Freilandfläche (Hektar/Ar)
- 7.1.1.2. Bewässerbare Freilandfläche insgesamt (Hektar/Ar)
- 7.1.1.3. Im Bezugszeitraum mindestens einmal bewässerte Freilandfläche (Hektar/Ar)
- 7.1.1.4. Wassermenge für Bewässerung (Kubikmeter)
- 7.1.2. Bewässerungsmethoden
- 7.1.2.1. Beregnung (Sprinklerbewässerung) (Hektar/Ar)
- 7.1.2.2. Tröpfchenbewässerung (Hektar/Ar)
- 7.1.2.3. Oberflächenbewässerung (Flutung, Furchenbewässerung) (Hektar/Ar)
- 7.1.3. Ursprung des im Betrieb verwendeten Bewässerungswassers (Anteil an der Gesamtwassermenge in %)
- 7.1.3.1. Wasser aus öffentlichem Wasserleitungsnetz
- 7.1.3.2. Oberflächenwasser innerhalb und außerhalb des landwirtschaftlichen Betriebes aus Seen, Flüssen, Wasserläufen, Teichen oder Staubecken
- 7.1.3.3. Grundwasser (eigener Brunnen)
- 7.1.3.4. Behandeltes Abwasser
- 7.1.3.5. Andere Quellen (Regenwasser)
- 7.1.4. Zahlungsbedingungen für Bewässerungswasser
- 7.1.4.1. Kostenloser Zugang zum Bewässerungswasser
- 7.1.4.2. Gebühr basierend auf der bewässerten Fläche
- 7.1.4.3. Gebühr basierend auf der Wassermenge
- 7.1.4.4. Sonstige Zahlungsmodalität, anderweitig nicht genannt
- 7.1.5. Technische Parameter der Bewässerungsvorrichtungen
- 7.1.5.1. Reservoirs Ja/Nein
- 7.1.5.2. Status der Instandhaltung des Bewässerungssystems
- In den vergangenen drei Jahren wurden vom Betrieb zur Instandhaltung des Bewässerungssystems (einschließlich des Leitungsnetzes) durchgeführt:
- nur regelmäßige jährliche Wartungsarbeiten
- größere Reparaturen oder Sanierungen
- keine Wartungsarbeiten
- 7.1.5.3. Pumpstation Ja/Nein
- 7.1.5.4. Wassermesssystem
- Manuelle Ablesung (Messrinne, Messwehr)
- Automatisches System
- Manuelle Ablesung sowie automatisches System
- Keines
- 7.1.5.5. Bewässerungsregler
- Manuell
- Automatisch
- Präzisionsbewässerung (mit oder ohne Bodenfeuchtigkeitssensoren)
- Kombinierte Methoden
- Keine
- 7.1.5.6. Fertigationssystem Ja/Nein
- 7.2. Im Bezugszeitraum bewässerte Flächen
- In den letzten 12 Monaten mit den am Betrieb vorhandenen Bewässerungsmethoden bewässerte Kulturen im Freiland.
- 7.2.1. Getreide zur Körnergewinnung
- 7.2.1.1. Getreide zur Körnergewinnung (einschließlich Saatgut) ausgenommen Körnermais (einschl. Mais für Corn-Cob-Mix) und Reis (Hektar/Ar)
- 7.2.1.2. Körnermais einschl. Mais für Corn-Cob-Mix (Hektar/Ar)
- 7.2.2. Hülsenfrüchte und Eiweißpflanzen zur Körnergewinnung
- 7.2.2.1. Hülsenfrüchte und Eiweißpflanzen zur Körnergewinnung (einschließlich Saatgut und Gemenge von Getreide und Hülsenfrüchten) (Hektar/Ar)
- 7.2.3. Hackfrüchte
- 7.2.3.1. Kartoffeln (einschließlich Pflanzkartoffeln) (Hektar/Ar)
- 7.2.3.2. Zuckerrüben (ohne Saatgut) (Hektar/Ar)
- 7.2.4. Handelsgewächse
- 7.2.4.1. Raps und Rübsen (Hektar/Ar)
- 7.2.4.2. Sonnenblumen (Hektar/Ar)
- 7.2.4.3. Faserpflanzen (Hektar/Ar)
- 7.2.5. Feldfutter
- 7.2.5.1. Grün geerntete Pflanzen auf Ackerland (Hektar/Ar)
- 7.2.6. Andere Ackerkulturen
- 7.2.6.1. Frischgemüse (einschließlich Melonen) und Erdbeeren, im Wechsel mit landwirtschaftlichen Freilandkulturen (Hektar/Ar)
- 7.2.6.2. Andere bewässerte Freilandkulturen auf Ackerland (Hektar/Ar)
- 7.2.7. Dauergrünland
- 7.2.7.1. Dauergrünland (Hektar/Ar)
- 7.2.8. Dauerkulturen
- 7.2.8.1. Baum- und Beerenobst sowie Schalenobst (ausgenommen Weintrauben und Erdbeeren) (Hektar/Ar)
- 7.2.8.2. Weingärten (Hektar/Ar)
- 8. BODENBEWIRTSCHAFTUNG
- 8.1. Bodenbewirtschaftungspraktiken auf Freilandflächen
- 8.1.1. Trockenlegung auf dem landwirtschaftlichen Betrieb (Hektar/Ar)
- 8.1.2. Bodenbearbeitungsmethoden (Hektar/Ar)
- 8.1.2.1. Herkömmliche Bodenbearbeitung (Scharpflug und Anbaukombination)
- 8.1.2.2. Konservierende Bodenbearbeitung (pfluglose Bearbeitung, Grubber, Scheibenegge)
- 8.1.2.3. Direktsaat (ohne Bodenbearbeitung)
- 8.1.2.4. Keine Bodenbearbeitung (Folgejahre bei mehrjährigen Kulturen)
- 8.1.3. Bodenbedeckung auf Ackerland (Hektar/Ar)
- 8.1.3.1. Normale Winterkultur
- 8.1.3.2. Bodenbedeckende Winterbegrünungen und Zwischenfruchtanbau
- 8.1.3.3. Pflanzenrückstände und/oder Mulch
- 8.1.3.4. Vegetationsloser Boden nach Hauptkultur
- 8.1.3.5. Ackerflächen im Freiland, bedeckt mit mehrjährigen Kulturen
- 8.1.4. Fruchtfolge auf Ackerland
- 8.1.4.1. Anteil des Ackerlandes mit Fruchtfolge (Prozent)
- 8.1.5. Nichtproduktive Fläche (Konditionalität) (Hektar/Ar)
- 8.1.5.1. Terrassen
- 8.1.5.2. Feldränder oder Pufferstreifen
- 8.1.5.3. Lineare Elemente: Hecken und Baumreihen
- 8.1.5.4. Lineare Elemente: Steinmauern
- 8.1.5.5. Agroforstwirtschaft
- 9. MASCHINEN UND EINRICHTUNGEN
- 9.1. Internet-Einrichtungen
- 9.1.1. Zugang zum Internet Ja/Nein
- 9.1.2. Nutzung von Management-Informationssystemen Ja/Nein
- 9.2. Grundausstattung mit Maschinen
- 9.2.1. Maschinen und Geräte im Besitz des Betriebs (Anzahl)
- 9.2.1.1. Traktoren (land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen)
- bis 40 kW (54 PS)
- 41 bis 60 kW (82 PS)
- 61 bis 100 kW (136 PS)
- 101 kW und mehr
- 9.2.1.2. Maschinen zur Bodenbearbeitung Ja/Nein
- 9.2.1.3. Sä- und Pflanzmaschinen Ja/Nein
- 9.2.1.4. Streuer, Pulverstreuer oder Spritz- und Sprühgeräte für Düngemittel Ja/Nein
- 9.2.1.5. Anwendungsgeräte für Pflanzenschutzmittel Ja/Nein
- 9.2.1.6. Ausstattung der im Bezugszeitraum eingesetzten Pflanzenschutzgeräte (zB horizontale Spritz- und Sprühgestänge bzw. Spritz- und Sprühgeräte für Obstanlagen, Weingärten oder andere Dauerkulturen) mit verlustarmen/abdriftmindernden Düsen:
- Alle Pflanzenschutzgeräte
- Einige Pflanzenschutzgeräte
- Keine Pflanzenschutzgeräte
- 9.2.1.6.1 Welche der folgenden Pflanzenschutzmittelgeräte kommen in Obstbaubetrieben zum Einsatz:
- Tunnelspritzgeräte
- Axialspritzgeräte
- Sonstige
- 9.2.1.7. Mähdrescher Ja/Nein
- 9.2.1.8. Andere vollmechanisierte Erntegeräte bzw. -maschinen Ja/Nein
- 9.2.2. Einsatz betriebsfremder Maschinen (in Verwendung von mehreren Betrieben)
- 9.2.2.1 Traktoren (land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen) Ja/Nein
- 9.2.2.2. Kultivatoren (Grubber), Pflüge, Sämaschinen, Pulverstreuer, Spritz- und Sprühgeräte, Geräte zum Ausbringen von Pflanzenschutz- oder Düngemitteln Ja Nein
- 9.2.2.3. Mähdrescher Ja/Nein
- 9.2.2.4. Andere vollmechanisierte Erntegeräte bzw. -maschinen Ja/Nein
- 9.3. Anwendung präzisionslandwirtschaftlicher Verfahren
- 9.3.1. Anwendung von Spurführungssystemen mittels Korrektur-Signal (GPS) Ja/Nein
- 9.3.2. Robotik Ja/Nein
- 9.3.3. Robotik für Pflanzenschutzmittel Ja/Nein
- 9.3.4. Reihen-Bespritzung mit Pflanzenschutzmitteln Ja/Nein
- 9.3.5. Variable Ausbringungstechniken Ja/Nein
- 9.3.6. Präzisionsüberwachung von Kulturen Ja/Nein
- 9.3.7. Bodenanalyse Ja/Nein
- 9.4. Maschinen zur Tierhaltung
- 9.4.1. Überwachung von Tierschutz und Tiergesundheit Ja/Nein
- 9.4.2. Mahl- und Mischgerät für die Fütterung Ja/Nein
- 9.4.3. Automatische Fütterungssysteme Ja/Nein
- 9.4.4. Automatische Regulierung des Stallklimas Ja/Nein
- 9.4.5. Melkroboter Ja/Nein
- 9.5. Lagerraum für landwirtschaftliche Erzeugnisse
- 9.5.1. Lager für Saaten (Getreide, Ölsaaten und Hülsenfrüchte) Kubikmeter
- 9.5.2. Lager für Wurzeln, Knollen und Zwiebeln Ja/Nein
- 9.5.3. Lager für Gemüse und Obst Ja/Nein
- 9.5.4. Kühllager Kubikmeter
- 9.6. Einrichtungen zur Erzeugung von erneuerbarer Energie auf landwirtschaftlichen Betrieben
- 9.6.1. Windkraft Ja/Nein
- 9.6.2. Biomasse Ja/Nein
- 9.6.2.1. Biogas aus Biomasse Ja/Nein
- 9.6.3. Solarenergie (thermisch) Ja/Nein
- 9.6.4. Solarenergie (Photovoltaik) Ja/Nein
- 9.6.5. Wasserkraft Ja/Nein
- 9.6.6. Andere Quellen Ja/Nein
Schlagworte
Waldklimadienstleistung, Erntemaschine, Heilpflanze, Duftpflanze, Frühkartoffel, Stärkekartoffel, Hausgarten, Baumgruppe, Gebäudefläche, Gesundheitsleistung, Sozialleistung, Bearbeitung, Beratungsdienst, Betriebsführungsdienst, Agrarumweltmaßnahme, Baumobst, Sämaschine, Spritzgerät, Pflanzenschutzmittel, Mahlgerät
Zuletzt aktualisiert am
20.03.2023
Gesetzesnummer
20012204
Dokumentnummer
NOR40251672
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