Verweise auf andere Bundesgesetze und auf Unionsrecht
§ 25.
Die in diesem Bundesgesetz enthaltenen Verweise auf andere Bundesgesetze gelten als Verweis auf die jeweils geltende Fassung. Verweise auf unionsrechtliche Vorschriften beziehen sich auf die Fassung der jeweiligen Vorschrift zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Bundesgesetzes.
Zuletzt aktualisiert am
27.02.2023
Gesetzesnummer
20012184
Dokumentnummer
NOR40251220
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