vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Artikel 1 Vereinbarung betreffend dem jährlich in Davos stattfindenden World Economic Forum (WEF) (Schweiz)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 11.1.2023

Artikel 1

Der Flugplatz St. Gallen-Altenrhein erwartet jeweils während des jährlich in Davos stattfindenden World Economic Forum (WEF) sowie kurz davor und danach einen signifikanten Zusatzverkehr durch Staatsluftfahrzeuge und Business-Jets. Damit das erwartete zusätzliche Verkehrsvolumen während der Dauer des WEF bzw. einen Tag davor und danach bewältigt werden kann und im Bestreben, die dafür erforderlichen alljährlichen zwischenstaatlichen Vereinbarungen administrativ zu entlasten, wird für das in den Jahren 2023 bis und mit 2027 stattfindende WEF folgende Änderung der Ressortvereinbarung vom 19. März 19921 zur Durchführung des Vertrages zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Österreich über die Auswirkungen des Betriebes bestehender grenznaher Flugplätze in denjenigen Punkten, die der Bewältigung des erwarteten zusätzlichen Verkehrs entgegenstehen, beschlossen:

  1. 1. Ausnahmebewilligungen
  1. 2. Tageslärmpunkte
  1. 3. Berichterstattung

__________________________

1 Kundgemacht in BGBl. Nr. 172/1992 idF BGBl. III Nr. 33/2010, zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 147/2017.

Zuletzt aktualisiert am

13.01.2023

Gesetzesnummer

20012155

Dokumentnummer

NOR40250554

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)