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Anlage 2 Nitrat-Aktionsprogramm-Verordnung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2023

Anlage 2

Ammoniumanteil von Wirtschaftsdüngern, sonstigen organischen Düngern oder Klärschlamm

 

% NH4-N

Stallmist

15

Rottemist

5

Stallmistkompost

< 1

Rinderjauche

90

Rindergülle

50

Schweinegülle

65

Legehühnergülle (verdünnter Kot)

60

Legehühnerkot (frisch)

30

Legehühnertrockenkot, Jungkükenfrischkot, Putenmist

15

  

Der Ammomiumanteil für Biogasgülle und Gärrückstände mit überwiegendem Anteil aus tierischen Ausscheidungen entspricht dem Anteil der tierischen Ausscheidungen.

Für nicht angeführte Wirtschaftsdünger, sonstige organische Dünger und Klärschlamm sind Werte aus der einschlägigen Fachliteratur abzuleiten.

Zuletzt aktualisiert am

28.12.2022

Gesetzesnummer

20012132

Dokumentnummer

NOR40249616

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