Projektänderungen bei Sektormaßnahmen Imkerei
§ 85.
Änderungen des Projekts können bis zum 30. Juni, bei mehrjährigen Projekten bis zum 30. Juni des Kalenderjahres, in dem der Durchführungszeitraum endet, beantragt werden, soweit nicht für die von der Änderung betroffenen Leistungen bereits ein Zahlungsantrag eingereicht wurde.
Zuletzt aktualisiert am
02.11.2022
Gesetzesnummer
20012055
Dokumentnummer
NOR40247942
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