Auflagen und Verpflichtungen
§ 149.
Für die Fördergegenstände gemäß § 148 sind folgende Dokumentationen erforderlich:
- 1. Art und Kosten für die Umrüstung vorhandener Maschinen und Geräte bzw. die Kosten der alternativen Maschinen und Geräte,
- 2. Art, Kosten und Beschreibung der Vorteile der verwendeten torfreduzierten Substrate,
- 3. Art, Kosten und Beschreibung der Vorteile der verwendeten nachhaltigen Substratmatten sowie der jährliche kulturspezifische Ersatz von Kulturmatten aus inerten Materialien (zB Steinwolle) durch Matten aus organischem Material bei der Obst- und Gemüseproduktion im geschützten Anbau einschließlich der Aufbewahrung von Lieferscheinen und Datenblättern und
- 4. Art, Umfang und Kosten der durchgeführten Analysen.
Schlagworte
Obstproduktion
Zuletzt aktualisiert am
02.11.2022
Gesetzesnummer
20012055
Dokumentnummer
NOR40248006
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)