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Anlage 1 GSP-AV

Aktuelle FassungIn Kraft seit 06.8.2024

Anlage 1

Im GAP-Strategieplan sind folgende Fördermaßnahmen mit dem Interventionscode und dem Namen für die Intervention erfasst:

21-01 – Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit für Heimgutflächen (Basiszahlung für Heimgutflächen)

21-02 – Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit für Almweideflächen (Basiszahlung für Almweideflächen)

29-01 – Ergänzende Umverteilungseinkommensstützung für Nachhaltigkeit (Umverteilungszahlung)

30-01 – Ergänzende Einkommensstützung für Junglandwirtinnen und Junglandwirte (Zahlung für Junglandwirtlandwirtinnen und Junglandwirte)

31-01 – Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau

31-02 – Begrünung von Ackerflächen – System Immergrün

31-03 – Erosionsschutz Wein, Obst und Hopfen

31-04 – Tierwohl – Weide

31-05 – Nichtproduktive Ackerflächen und Agroforststreifen

32-01 – Gekoppelte Einkommensstützung für den Auftrieb von Rindern, Mutterschafen und -ziegen auf Almen (Almauftriebsprämie)

47-01 – Verbesserung der Produktionsplanung und Anpassung der Erzeugung an die Nachfrage

47-02 – Verbesserung und Erhaltung der Produktqualität

47-03 – Umsetzung unionsweiter und nationaler Qualitätsregelungen

47-04 – Verbesserung der Vermarktung

47-05 – Steigerung des Verbrauchs von Erzeugnissen des Sektors Obst und Gemüse

47-06 – Förderung des Absatzes von Erzeugnissen des Sektors Obst und Gemüse

47-07 – Bündelung des Angebots

47-08 – Forschung und Entwicklung im Sektor Obst und Gemüse

47-09 – Ökologische/biologische Erzeugung

47-10 – Integrierter Landbau

47-11 – Bodenerhaltung

47-12 – Erhalt oder Förderung der Artenvielfalt (Biodiversität) sowie Schaffung und Erhaltung von Lebensräumen zur Begünstigung von Biodiversität

47-13 – Energieeinsparung (inklusive Abwärmenutzung), Steigerung der Energieeffizienz sowie Investitionen in alternative Energien

47-14 – Verbesserung der Resilienz gegenüber Schädlingen und Pflanzenkrankheiten

47-15 – Verbesserung der Nutzung von und der Bewirtschaftung mit Wasser

47-16 – Verringerung des Pestizideinsatzes

47-17 – Verringerung des Abfallaufkommens sowie Verbesserung der Abfallbewirtschaftung

47-18 – Stärkung der Nachhaltigkeit und Effizienz des Transports sowie der Lagerung von Erzeugnissen des Sektors Obst und Gemüse

47-19 – Verringerung von Emissionen

47-20 – Beratungsdienste und technische Hilfe im Umweltbereich

47-21 – Beratungen, Schulungen und Austausch von bewährten Verfahren

47-22 – Wiederbepflanzung von Obstplantagen nach obligatorischer Rodung

47-23 – Marktrücknahmen zur kostenlosen Verteilung

47-24 – Ernteversicherung

47-25 – Krisenkommunikation

47-26 – Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen

55-01 – Aus- und Weiterbildung, Beratungsdienst

55-02 – Einstieg in die Bienenhaltung, Umstieg in die biologische Bienenhaltung, Biofuttermittel

55-03 – Netzwerkstelle Biene Österreich

55-04 – Investitionen im Imkereisektor

55-05 – Bienenzucht (Leistungsprüfung, Zuchtwertschätzung, Vatervölker, künstliche Besamung)

55-06 – Unterstützung von Analyselabors

55-07 – Angewandte Forschung und Innovation im Bereich der Bienenzucht

55-08 – Kommunikation, Sensibilisierung für hochwertige Imkereierzeugnisse, Marktbeobachtung

58-01 – Umstellungsförderung

58-02 – Investitionsförderung

58-03 – Informationsmaßnahmen in den Mitgliedstaaten

58-04 – Absatzförderung auf Drittlandsmärkten

70-01 – Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (UBB)

70-02 – Biologische Wirtschaftsweise

70-03 – Einschränkung ertragssteigernder Betriebsmittel

70-04 – Heuwirtschaft

70-05 – Bewirtschaftung von Bergmähdern

70-06 – Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen

70-07 – Erosionsschutz Acker

70-08 – Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Gülleseparation

70-09 – Herbizidverzicht Wein, Obst und Hopfen

70-10 – Insektizidverzicht Wein, Obst und Hopfen

70-11 – Einsatz von Nützlingen im geschützten Anbau

70-12 – Almbewirtschaftung

70-13 – Tierwohl – Behirtung

70-14 – Vorbeugender Grundwasserschutz – Acker

70-15 – Humuserhalt und Bodenschutz auf umbruchsfähigem Grünland

70-16 – Naturschutz

70-17 – Ergebnisorientierte Bewirtschaftung

70-18 – Tierwohl – Stallhaltung Rinder

70-19 – Tierwohl – Schweinehaltung

70-20 – Erosionsschutz Obst, Wein und Hopfen

71-01 – Zahlungen für aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligte Gebiete

72-01 – Natura 2000 und andere Schutzgebiete – Landwirtschaft

72-02 – Wasserrahmenrichtlinie – Landwirtschaft

73-01 – Investitionen in die landwirtschaftliche Erzeugung

73-02 – Investitionen in die Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse

73-03 – Infrastruktur Wald

73-04 – Waldbewirtschaftung

73-05 – Investitionen in überbetriebliche Bewässerung

73-06 – Investitionen in ökologische Verbesserungen und Maßnahmen zur Minderung des Hochwasserrisikos

73-07 – Investitionen in gewässerökologische Verbesserung

73-08 – Investitionen in Diversifizierungsaktivitäten inklusive Be- und Verarbeitung sowie Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse

73-09 – Ländliche Verkehrsinfrastruktur

73-10 – Orts- und Stadtkernförderung (Investitionen zur Revitalisierung und Sanierung oder Um- und Weiterbau von leerstehenden, fehl- oder mindergenutzten Gebäuden oder öffentlichen Flächen)

73-11 – Investitionen in soziale Dienstleistungen

73-12 – Investition in erneuerbare Energien

73-13 – Umsetzung von Klima- und Energieprojekten auf lokaler Ebene

73-14 – Klimafreundliche Mobilitätslösungen – klimaaktiv mobil

73-15 – Investitionen zur Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des natürlichen Erbes

73-16 – Unterstützung für Investitionen im Bereich kleine touristische Infrastruktur mit Fokus auf alpine Infrastruktur mit touristischer Relevanz

73-17 – Unterstützung von Investitionen im Zuge von Unternehmensübergaben im ländlichen Raum

73-18 – Investitionen zur Stabilisierung von Hangrutschungen

75-01 – Förderung der Niederlassung von Junglandwirtinnen und Junglandwirten

75-02 – Unterstützung der Gründung und Entwicklung von innovativen Kleinunternehmen mit Mehrwert für den ländlichen Raum

77-01 – Teilnahme an Qualitätsregelungen für Lebensmittel und Zierpflanzen

77-02 – Zusammenarbeit

77-03 – Ländliche Innovationssysteme im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft

77-04 – Reaktivierung des Leerstands durch Bewusstseinsbildung & Beratung, Entwicklungskonzepte & Management zur Stadt- und Ortskernstärkung

77-05 – LEADER

77-06 – Förderung von Operationellen Gruppen und von Innovationsprojekten im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft für landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit – EIP-AGRI

78-01 – Land- und forstwirtschaftliche Betriebsberatung

78-02 – Wissenstransfer für land- und forstwirtschaftliche Themenfelder (fachliche und persönliche Fort- und Weiterbildung und Information)

78-03 – Wissenstransfer (Bewusstseins-, Weiterbildung, Beratung sowie Pläne und Studien) für außerland- und forstwirtschaftliche Themenfelder

Schlagworte

Mutterziege, Ausbildung, Bearbeitung, Ortsförderung, Umbau, Klimaprojekt, Stadtkernstärkung, Bewusstseinsbildung

Zuletzt aktualisiert am

23.10.2024

Gesetzesnummer

20012055

Dokumentnummer

NOR40265915

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