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§ 13 HVDC Anforderungs-V

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.10.2022

FRT-Fähigkeit

§ 13.

Ergänzend zu Art. 25 Abs. 1 und 6 der Verordnung (EU) 2016/1447 wird für HGÜ-Systeme festgelegt, dass das Spannungs-Zeit Profil für symmetrische und asymmetrische Fehler im Netz durch die Abbildung 2 festgelegt wird (die x-Achse entspricht der Zeit t in Sekunden, die y-Achse entspricht dem Verhältnis des tatsächlichen Werts der Spannung U zu ihrem Referenzwert 1 p.u.):

Abbildung 2 FRT-Fähigkeit

Zuletzt aktualisiert am

27.09.2022

Gesetzesnummer

20012017

Dokumentnummer

NOR40247147

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