Zum Inkrafttreten vgl. Art. 24.
Artikel 25
Geltungsdauer
Diese Vereinbarung gilt für die Kindergartenjahre 2022/23 bis 2026/27. Die Vereinbarung tritt zwischen Bund und den einzelnen Ländern nach positiver Entscheidung über die vorzulegenden Berichte für das Kindergartenjahr 2026/27 durch das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung außer Kraft.
Zuletzt aktualisiert am
09.12.2024
Gesetzesnummer
20012012
Dokumentnummer
NOR40247091
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