1. Arbeiten im betrieblichen und beruflichen Umfeld |
1.1 Betriebliche Aufbau- und Ablauforganisation |
Die Fachkraft kann |
- 1.1.1 sich in den Räumlichkeiten des Lehrbetriebs zurechtfinden.
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- 1.1.2 die wesentlichen Aufgaben der verschiedenen Bereiche des Lehrbetriebs erklären.
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- 1.1.3 die Zusammenhänge der einzelnen Betriebsbereiche sowie der betrieblichen Prozesse darstellen.
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- 1.1.4 die wichtigsten Verantwortlichen nennen (zB Geschäftsführerin/Geschäftsführer) und ihre Ansprechpartnerinnen/Ansprechpartner im Lehrbetrieb erreichen.
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- 1.1.5 die Vorgaben der betrieblichen Ablauforganisation und des Prozessmanagements bei der Erfüllung ihrer Aufgaben berücksichtigen.
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1.2 Leistungsspektrum und Eckdaten des Lehrbetriebs |
Die Fachkraft kann |
- 1.2.1 das betriebliche Leistungsangebot beschreiben.
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- 1.2.2 das Leitbild oder die Ziele des Lehrbetriebs erklären.
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- 1.2.3 die Struktur des Lehrbetriebs beschreiben (zB Größenordnung, Tätigkeitsfelder, Rechtsform).
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- 1.2.4 Faktoren erklären, die die betriebliche Leistung beeinflussen (zB Standort, Märkte, Rechtsvorschriften).
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- 1.2.5 die Bedeutung von Kennzahlen (zB Ausschussquote) für den Lehrbetrieb erklären.
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1.3 Branche des Lehrbetriebs |
Die Fachkraft kann |
- 1.3.1 einen Überblick über die Branche des Lehrbetriebs geben (zB Branchentrends).
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- 1.3.2 die Position des Lehrbetriebs in der Branche darstellen.
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1.4 Ziel und Inhalte der Ausbildung sowie Weiterbildungsmöglichkeiten |
Die Fachkraft kann |
- 1.4.1 den Ablauf ihrer Ausbildung im Lehrbetrieb erklären (zB Inhalte und Ausbildungsfortschritt).
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- 1.4.2 Grundlagen der Lehrlingsausbildung erklären (zB Ausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule, Bedeutung und Wichtigkeit der Lehrabschlussprüfung).
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- 1.4.3 die Notwendigkeit der lebenslangen Weiterbildung erkennen und sich mit konkreten Weiterbildungsangeboten auseinandersetzen.
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1.5 Rechte, Pflichten und Arbeitsverhalten |
Die Fachkraft kann |
- 1.5.1 auf Basis der gesetzlichen Rechte und Pflichten als Lehrling ihre Aufgaben erfüllen.
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- 1.5.2 Arbeitsgrundsätze, wie Sorgfalt, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Pünktlichkeit einhalten und sich mit ihren Aufgaben im Lehrbetrieb identifizieren.
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- 1.5.3 sich nach den innerbetrieblichen Vorgaben verhalten (zB hinsichtlich der Budgetvorgaben, Kostenbewusstsein).
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- 1.5.4 die Abrechnung zu ihrem Lehrlingseinkommen interpretieren (zB Bruttobezug, Nettobezug, Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge).
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- 1.5.5 die für sie relevanten Bestimmungen des Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetzes 1987 (KJBG) (minderjährige Lehrlinge) bzw. des Arbeitszeitgesetzes (AZG) und Arbeitsruhegesetzes (ARG) (erwachsene Lehrlinge) und des Gleichbehandlungsgesetzes (GlBG) grundlegend verstehen.
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1.6 Selbstorganisierte, lösungsorientierte und situationsgerechte Aufgabenbearbeitung |
Die Fachkraft kann |
- 1.6.1 ihre Aufgaben selbst organisieren und sie nach Prioritäten reihen.
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- 1.6.2 den Zeitaufwand für ihre Aufgaben abschätzen und diese zeitgerecht durchführen.
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- 1.6.3 sich auf wechselnde Situationen einstellen und auf geänderte Herausforderungen mit der notwendigen Flexibilität reagieren.
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- 1.6.4 Lösungen für aktuell auftretende Problemstellungen entwickeln und Entscheidungen im vorgegebenen betrieblichen Rahmen treffen.
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- 1.6.5 in Konfliktsituationen konstruktiv handeln bzw. entscheiden, wann jemand zur Hilfe hinzugezogen wird.
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- 1.6.6 sich zur Aufgabenbearbeitung notwendige Informationen selbstständig beschaffen.
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- 1.6.7 im Team arbeiten.
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- 1.6.8 die wesentlichen Anforderungen für die Zusammenarbeit in Projekten darstellen.
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- 1.6.9 Aufgaben in betrieblichen Projekten übernehmen.
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- 1.6.10 die eigene Tätigkeit reflektieren und gegebenenfalls Optimierungsvorschläge für ihre Tätigkeit einbringen.
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- 1.6.11 Arbeitsmittel und -methoden im Rahmen des betrieblichen Umfangs selbstständig auswählen.
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1.7 Zielgruppengerechte Kommunikation |
Die Fachkraft kann |
- 1.7.1 mit verschiedenen Zielgruppen (wie Ausbildern/Ausbilderinnen, Führungskräften, Kollegen/Kolleginnen, Geschäftspartnerinnen/Geschäftspartnern, Kundinnen/Kunden, Lieferantinnen/Lieferanten) unter besonderer Bedachtnahme auf Menschen mit Behinderungen, bedarfsgerecht und angemessen kommunizieren und sich dabei betriebsadäquat verhalten sowie kulturelle und branchenspezifische Geschäftsgepflogenheiten berücksichtigen.
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- 1.7.2 berufsadäquat, auch mit einfachen englischen Fachausdrücken kommunizieren und dabei kulturelle sowie branchenspezifische Geschäftsgepflogenheiten berücksichtigen.
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- 1.7.3 ihre Anliegen verständlich vorbringen und der jeweiligen Situation angemessen auftreten.
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1.8 Kundenorientiertes Agieren (Unter Kundinnen und Kunden werden sämtliche Adressaten der betrieblichen Leistung verstanden.) |
Die Fachkraft kann |
- 1.8.1 erklären, warum Kundinnen und Kunden für den Lehrbetrieb im Mittelpunkt stehen.
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- 1.8.2 die Kundenorientierung bei der Erfüllung aller ihrer Aufgaben berücksichtigen.
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- 1.8.3 mit unterschiedlichen Kundensituationen, unter besonderer Bedachtnahme auf Menschen mit Behinderungen, kompetent umgehen und kunden- sowie betriebsoptimierte Lösungen finden.
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1.9 Prozessmanagement/Geschäftsprozesse |
Die Fachkraft kann |
- 1.9.1 den Ablauf der Wertschöpfungskette eines Unternehmens erklären.
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- 1.9.2 einen Überblick über unterstützende betriebliche Abläufe (zB Personal, Marketing) geben.
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- 1.9.3 bei unternehmensrelevanten Wertschöpfungsketten und bei unterstützenden Vorgängen mitwirken.
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- 1.9.4 den Zusammenhang von Unternehmensstruktur und betrieblichen Abläufen erklären.
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- 1.9.5 die Rollen der wichtigsten Stakeholder (zB Lieferantinnen/Lieferanten, Kundinnen/Kunden) im betrieblichen Ablauf erklären.
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1.10 Betriebliches Projektmanagement |
Die Fachkraft kann |
- 1.10.1 die Grundlagen des innerbetrieblichen Projektmanagements beschreiben (zB Anforderungen, Ziele).
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- 1.10.2 die der Ausbildung entsprechenden Projekte selbstständig umsetzen.
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2. Qualitätsorientiertes, sicheres und nachhaltiges Arbeiten |
2.1 Betriebliches Qualitätsmanagement |
Die Fachkraft kann |
- 2.1.1 betriebliche Qualitätsvorgaben im Aufgabenbereich umsetzen.
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- 2.1.2 die eigene Tätigkeit hinsichtlich der Einhaltung der Qualitätsstandards überprüfen.
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- 2.1.3 die Ergebnisse der Qualitätsüberprüfung reflektieren und diese in die Aufgabenbewältigung einbringen.
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2.2 Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz |
Die Fachkraft kann |
- 2.2.1 Betriebs- und Hilfsmittel sicher und sachgerecht einsetzen.
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- 2.2.2 die betrieblichen Sicherheitsvorschriften einhalten.
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- 2.2.3 Tätigkeiten von mit Sicherheitsaufgaben beauftragten Personen im Überblick beschreiben.
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- 2.2.4 berufsbezogene Gefahren, wie Sturz- und Brandgefahr, in ihrem Arbeitsbereich erkennen (zB Stolpergefahren) und sich entsprechend den ArbeitnehmerInnenschutz- und Brandschutzvorgaben verhalten.
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- 2.2.5 sich im Notfall richtig verhalten.
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- 2.2.6 bei Unfällen geeignete Erste-Hilfe-Maßnahmen ergreifen.
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- 2.2.7 die Grundlagen des ergonomischen Arbeitens anwenden.
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2.3 Nachhaltiges und ressourcenschonendes Handeln |
Die Fachkraft kann |
- 2.3.1 die Bedeutung des Umweltschutzes, des Recyclings und der Nachhaltigkeit für den Lehrbetrieb darstellen.
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- 2.3.2 Kunststoffrecyclingtechnologien (zB werkstoffliches, rohstoffliches, energetisches Recycling) betriebsspezifisch umsetzen.
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- 2.3.3 die Mülltrennung nach rechtlichen und betrieblichen Vorgaben umsetzen.
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- 2.3.4 energiesparend arbeiten und Ressourcen sparsam einsetzen.
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3. Digitales Arbeiten (Diese Berufsbildpositionen beinhalten gegebenenfalls auch entsprechende analoge Anwendungen) |
3.1 Datensicherheit und Datenschutz |
Die Fachkraft kann |
- 3.1.1 die rechtlichen und betriebsinternen Vorgaben einhalten (zB Datenschutz-Grundverordnung).
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- 3.1.2 Urheberrecht (zB Bildrechte, Software) und Datenschutzbestimmungen beachten.
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- 3.1.3 Gefahren und Risiken erkennen (zB Phishing-E-Mails, Viren).
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- 3.1.4 Maßnahmen treffen, wenn Sicherheitsprobleme und Auffälligkeiten auftreten (zB rasche Verständigung von Dritten, der Datenschutzbeauftragten/des Datenschutzbeauftragten bzw. der verantwortlichen IT-Administration).
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- 3.1.5 Maßnahmen unter Einhaltung der betrieblichen Vorgaben ergreifen, um Daten, Dateien, Geräte und Anwendungen vor Fremdzugriff zu schützen (zB sorgsamer Umgang mit Passwörtern und Hardware).
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3.2 Software und weitere digitale Anwendungen |
Die Fachkraft kann |
- 3.2.1 betriebliche Software zur Auftragsabwicklung und weitere digitale Anwendungen (zB Maschinensoftware) kompetent verwenden (zB in den Bereichen Warenwirtschaft, Lagerhaltung).
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- 3.2.2 Inhalte unter Einhaltung der betriebsinternen Vorgaben abfragen und editieren.
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- 3.2.3 Inhalte aus verschiedenen Datenquellen beschaffen und zusammenfügen.
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- 3.2.4 Probleme im Umgang mit Software und digitalen Anwendungen lösen (zB Hilfefunktion nutzen, im Internet bzw. Intranet nach Problemlösungen recherchieren).
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3.3 Digitale Kommunikation |
Die Fachkraft kann |
- 3.3.1 ein breites Spektrum an Kommunikationsformen verwenden (zB E-Mail, Telefon, Videokonferenz, Social Media).
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- 3.3.2 eine geeignete Kommunikationsform anforderungsbezogen auswählen.
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- 3.3.3 verantwortungsbewusst und unter Einhaltung der betrieblichen Vorgaben in sozialen Netzwerken agieren.
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3.4 Datei- und Ablageorganisation |
Die Fachkraft kann |
- 3.4.1 sich in der betrieblichen Datei- bzw. Ablagestruktur zurechtfinden (zB gespeicherte Dateien finden).
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- 3.4.2 in der betrieblichen Datei- bzw. Ablagestruktur arbeiten und dabei die Grundregeln eines effizienten Dateimanagements berücksichtigen (zB Ordner anlegen, Vergabe von Dateinamen).
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- 3.4.3 sich an die betrieblichen Vorgaben zur Datenanwendung und Datenspeicherung halten.
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- 3.4.4 Ordner und Dateien unter Einhaltung der betrieblichen Vorgaben teilen (zB unter Nutzung von Cloud-Diensten).
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3.5 Informationssuche und -beschaffung |
Die Fachkraft kann |
- 3.5.1 Suchmaschinen für die Online-Recherche effizient (zB unter Einsatz entsprechender Suchtechniken) nutzen.
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- 3.5.2 nach gespeicherten Dateien suchen.
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- 3.5.3 in bestehenden Dateien relevante Informationen suchen.
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- 3.5.4 in Datenbankanwendungen (zB Bilddatenbanken) Daten filtern.
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3.6 Bewertung und Auswahl von Daten und Informationen |
Die Fachkraft kann |
- 3.6.1 die Zuverlässigkeit von Informationsquellen und die Glaubwürdigkeit von Daten und Informationen einschätzen.
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- 3.6.2 Daten und Informationen erfassen (zB Cloud-Lösungen), interpretieren und nach betrieblichen Vorgaben entscheiden, welche Daten und Informationen herangezogen werden.
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- 3.6.3 Daten und Informationen strukturiert aufbereiten.
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