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Anlage 8 UHSBV

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.8.2023

Anlage 8

Anlage 8
zu § 20
Studierendendaten der Privathochschulen für die Bundesministerin oder den Bundesminister

  1. 1. Aufbau der Datensätze der Studierendendaten der Privathochschulen
  2. Zu übermitteln sind:
  3. 1.1 Datensätze aller Studierenden zum Stichtag (Inhaltsangabe „Studierende aktiv“) und
  4. 1.2 Datensätze aller Studierenden, die seit dem vorangegangenen Stichtag das Studium beendet haben (Inhaltsangabe „Studierende beendet“).
  1. 2. Aufbau der Datensätze:

Lfd. Nr.

Feldinhalt

Anmerkungen

1

Meldedatum

(JJJJMMTT)

2

Juristische Person (Kennzahl, Bezeichnung, Ort, Bundesland, institutioneller Status)

Codiert, gemäß 5

3

Studium (Code, Bezeichnung, Art, Organisationsform, Startsemester, Standort, Regelstudiendauer, akademischer Grad)

gemäß 3

4

ISCED (1999, 2013)

 

5

Personenflag

 

6

Matrikelnummer

 

7

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen BF

 

8

Geburtsdatum

(JJJJMMTT)

9

Staatsangehörigkeit

codiert gemäß § 13 Abs. 4

10

Geschlecht

M, W, X, O, I oder K

11

Staat der Anschrift am Heimatort

codiert gemäß § 13 Abs. 4

12

Postleitzahl der Anschrift am Heimatort

 

13

Heimatort

 

14

Gemeindekennziffer des Heimatortes

 

15

Aufnahmedatum der/des Studierenden in den Studiengang

(JJJJMMTT)

16

Aufnahme als Studienanfänger/in (1) oder Studienfortsetzer/in (2)

 

17

Lehrgang mit Bachelorabschluss, Zugangsvoraussetzung

gemäß Pkt. 4

18

Lehrgang mit Masterabschluss, Zugangsvoraussetzung

gemäß Pkt. 4

19

Beendigungsdatum des Studiums

(JJJJMMTT)

20

Beendigungsform

gemäß Pkt. 5

21

Status im Studium

codiert

22

Mobilitätsprogramm

codiert gemäß Z 2 der Anlage 2

23

Gastland

codiert gemäß § 13 Abs. 4

   

Die Felder 1 bis 16 dürfen nicht leer übergeben werden. Bei Universitäts- oder Hochschullehrgängen, die als Bachelor- oder Masterstudien eingerichtet sind, dürfen die Felder 17 und 18 nicht leer übergeben werden. Bei den Datensätzen gemäß Z 1.2 dürfen auch die Felder 19 und 20 nicht leer übergeben werden.

  1. 3. Art des Studiums:

1

Bachelorstudium

2

Diplomstudium

3

Master- bzw. Lizentiatsstudium

4

Doktoratsstudium

5

Lehrgang mit Masterabschluss gemäß PUG

6

Lehrgang mit Bachelorabschluss

7

Lehrgang mit Masterabschluss

8

Lehrgang mit Abschluss „Akademische/r“

9

Vorbereitungslehrgang

10

Sonstiger Lehrgang

  

  1. 4. Zugangsvoraussetzung für Universitäts – oder Hochschullehrgänge, die als Bachelor- oder Masterstudien eingerichtet sind:

1

Bachelor: allgemeine Universitätsreife (Inland) und mehrjährige einschlägige Berufserfahrung

2

Bachelor: allgemeine Universitätsreife (Ausland) und mehrjährige einschlägige Berufserfahrung

3

Bachelor Professional: einschlägige berufliche Qualifikation

4

Bachelor Professional: mehrjährige einschlägige Berufserfahrung

5

Master: Abschluss Studium (Inland) und mehrjährige einschlägige Berufserfahrung

6

Master: Abschluss Studium (Ausland) und mehrjährige einschlägige Berufserfahrung

7

Master (EMBA): Zulassung mit einschlägiger beruflicher Qualifikation

  

  1. 5. Beendigungsform:

1

Erfolgreicher Abschluss

2

Beendigung ohne Abschluss

3

Studienunterbrechung

  

  1. 6. Institutioneller Status:

1

Privathochschule

2

Privatuniversität

  

Schlagworte

Masterstudium

Zuletzt aktualisiert am

02.08.2023

Gesetzesnummer

20011989

Dokumentnummer

NOR40255057

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

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