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Durchführungsbeschluss der Kommission zur Freistellung von nicht-kommerziellen Busverkehrsdiensten in österreichischen Regionen im Zuständigkeitsbereich der regionalen Verkehrsverbünde Verkehrsverbund Ost-Region (VOR) und Oberösterreichischer Verkehrsverbund (OÖVV) von der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Vergabe von Aufträgen durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/17/EG

Aktuelle FassungIn Kraft seit 22.4.2022

§ 0

Durchführungsbeschluss der Kommission zur Freistellung von nicht-kommerziellen Busverkehrsdiensten in österreichischen Regionen im Zuständigkeitsbereich der regionalen Verkehrsverbünde Verkehrsverbund Ost-Region (VOR) und Oberösterreichischer Verkehrsverbund (OÖVV) von der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Vergabe von Aufträgen durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/17/EG

Kurztitel

Durchführungsbeschluss der Kommission zur Freistellung von nicht-kommerziellen Busverkehrsdiensten in österreichischen Regionen im Zuständigkeitsbereich der regionalen Verkehrsverbünde Verkehrsverbund Ost-Region (VOR) und Oberösterreichischer Verkehrsverbund (OÖVV) von der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Vergabe von Aufträgen durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/17/EG

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 163/2022

Typ

K

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

22.04.2022

Index

97 Öffentliches Auftragswesen

Langtitel

Kundmachung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort über den Durchführungsbschluss der Kommission zur Freistellung von nicht-kommerziellen Busverkehrsdiensten in österreichischen Regionen im Zuständigkeitsbereich der regionalen Verkehrsverbünde Verkehrsverbund Ost-Region (VOR) und Oberösterreichischer Verkehrsverbund (OÖVV) von der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Vergabe von Aufträgen durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/17/EG

StF: BGBl. II Nr. 163/2022

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß § 184 Abs. 7 Bundesvergabegesetz 2018, BGBl. I Nr. 65, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 91/2019, wird kundgemacht:

Schlagworte

BGBl. I Nr. 65/2018

Zuletzt aktualisiert am

22.04.2022

Gesetzesnummer

20011889

Dokumentnummer

NOR40243845

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

Stichworte