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§ 7 Metalltechnik-Ausbildungsordnung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.5.2022

Hauptmodul Metallbau- und Blechtechnik

§ 7.

(1) Das Berufsprofil des Hauptmodules umfasst nachstehende Kompetenzen. Die Fachkraft kann

  1. 1. technische Unterlagen, Skizzen, fertigungsgerechte Zeichnungen oder 3D-Modelle lesen, daraus benötigte Informationen entnehmen, etwaige Mängel erkennen und beschreiben sowie Skizzen und fertigungsgerechte Zeichnungen oder 3D-Modelle unter Berücksichtigung von Normvorgaben erstellen und verschiedene Produkte oder Einzelteile planen und entwerfen,
  2. 2. Prüf- und Messmittel auftragsbezogen auswählen, anwenden und ermittelte Ergebnisse auf Plausibilität prüfen sowie etwaige Fehlerquellen identifizieren,
  3. 3. die persönliche Schutzausrüstung verwenden sowie die Sicherheit von Handwerkzeugen, handgeführten Maschinen und Maschinen durch Sichtkontrollen feststellen,
  4. 4. komplexe Blechabwicklungen berechnen und konstruieren,
  5. 5. Füge- und Trenntechniken (Schrauben, Kleben, Pressen, Nieten, Löten, Schweißen, Drehen, Fräsen, Bohren, Schneiden, Sägen, Stanzen) mit geeigneten Werkzeugen, Geräten und Maschinen ausführen,
  6. 6. Umformtechniken (Biegen, Pressen) mit geeigneten Handwerkzeugen und Maschinen ausführen,
  7. 7. Bauteile oder Baugruppen mit unterschiedlichen Fertigungsverfahren auftragsbezogen herstellen,
  8. 8. Bauteile oder Baugruppen auch unter Verwendung von Maschinenelementen zu Metallbau- und Blechkonstruktionen (zB Blechprofile, Fassadenelemente, Überdachungen, Rahmen, Türen, Fenster, Beschläge, Schlösser, Treppen, Geländer) zusammenbauen, deren Funktion überprüfen und etwaige Probleme beheben,
  9. 9. Materialien für geeignete Bauanschlüsse auswählen, den Bauanschluss ausführen sowie etwaige Montagefehler erkennen und beheben,
  10. 10. Mängel an Metallbau- oder Blechkonstruktionen, die die Funktion beeinträchtigen können, finden und beheben,
  11. 11. Metallbau- oder Blechkonstruktionen in Stand halten (warten, inspizieren, in Stand setzen, verbessern),
  12. 12. einfache Arbeiten an elektrotechnischen Modulen, pneumatischen Bauteilen, hydraulischen Bauteilen oder automatisierten Systemen durchführen (zB Bauteile austauschen).
  13. 13. bei allen Arbeiten die jeweiligen relevanten Vorschriften und gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigen.

(2) Fachliche Kompetenzbereiche des Berufsbildes im Hauptmodul:

7. Kompetenzbereich: Prüf- und Werkstofftechnik

7.1 Werk- und Hilfsstoffe

Die Fachkraft kann

  1. 7.1.1 die Verwendungs-, Bearbeitungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten sowie die Eigenschaften der im Betrieb zum Einsatz kommenden Kunststoffe beschreiben und deren berufsspezifischen Einsatz erklären.
  1. 7.1.2 die Anwendungen und Einsatzgebiete im Betrieb zur Anwendung kommender Dämm-, Dicht- und Isoliermaterialien erklären.
  1. 7.1.3 die Anwendungen und Einsatzgebiete weiterer im Betrieb zur Anwendung kommender Werkstoffe (zB Verbundwerkstoffe, Keramik, Glas, pulvermetallurgische Werkstoffe) erklären.
  1. 7.1.4 Glüh- und Anlassfarben von Stählen erkennen.

7.2 Technische Unterlagen

Die Fachkraft kann

  1. 7.2.1 Informationen aus CAD-Zeichnungen oder 3D-Modellen ermitteln (durch Importieren, Öffnen, Einblenden, Ausblenden, Manövrieren im entsprechenden Zeichenprogramm) und bei der Arbeit berücksichtigen.
  1. 7.2.2 Skizzen und fertigungsgerechte Zeichnungen oder 3D-Modelle im eigenen Tätigkeitsbereich unter der Berücksichtigung von Normvorgaben erstellen (per Hand oder computerunterstützt mit CAD-Software).
  1. 7.2.3 per Hand oder mittels Computer verschiedene Produkte oder Einzelteile planen und entwerfen.

7.3 Prüftechnik

Die Fachkraft kann

  1. 7.3.1 geeignete, betriebsspezifische Prüf- und Messmittel zur Oberflächenprüfung auftragsbezogen verwenden.
  1. 7.3.2 die betriebsspezifischen Prüfmittel zur Bestimmung mechanischer Eigenschaften von Werkstoffen (zB Zugversuch, Druckversuch, Scherversuch, Biegeversuch sowie Härteprüfungen) verwenden.
  1. 7.3.3 einen Überblick über den internen Umgang mit Prüfdaten (wie zB Datenspeicherung, Datenauswertung, Datenvisualisierung, Einfluss auf die Produktion) geben.

8. Kompetenzbereich: Fertigungs- und Maschinentechnik

8.1 Füge- und Trenntechniken

Die Fachkraft kann

  1. 8.1.1 passende Schraubverbindungen (zB nach Schraubenarten, Gewindearten, Muttern, Schraubensicherungen, Werkstoffe, Beanspruchungsart) für die jeweilige Aufgabe auswählen.
  1. 8.1.2 mit geeigneten Werkzeugen oder Geräten nieten und löten.
  1. 8.1.3 Brennschneiden und weitere Trennverfahren wie zB Wasserstrahlschneiden, Laserstrahlschneiden, thermisches Trennen mit geeigneten Werkzeugen, Geräten oder Maschinen ausführen.
  1. 8.1.4 berufsspezifische Schweißverfahren samt zugehöriger Schweiß- und Schutzgase sowie Zusatzwerkstoffen unter Beachtung der technischen Anforderungen (zB Art der Werkstoffe, Beanspruchungen) auswählen.
  1. 8.1.5 mit unterschiedlichen Schweiß- und Schutzgasen (zB Sauerstoff, Acetylen, Edelgase, Mischgase) arbeiten, mögliche Gefahrenquellen erkennen und zugehörige Schutzmaßnahmen einhalten.
  1. 8.1.6 zur Vorbereitung des Schweißvorganges die Schweißkanten gemäß Anforderungen an die Schweißnaht fasen und reinigen (händisch und maschinell).
  1. 8.1.7 in verschiedenen Positionen mit unterschiedlichen Verfahren (Lichtbogenhandschweißen, Schutzgasschweißen: MIG, MAG und WIG) schweißen.
  1. 8.1.8 Schweißnähte nachbearbeiten (zB mittels Bürsten, Schleifen, Strahlen oder Beizen), um eine optimale Korrosionsbeständigkeit zu gewährleisten.
  1. 8.1.9 Schweißunregelmäßigkeiten mittels optischer Kontrolle erkennen, mögliche Ursachen ermitteln und die zuständige Person informieren.

8.2 Fertigungstechnik

Die Fachkraft kann

  1. 8.2.1 die relevanten Vorschriften und gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere allgemeine Toleranzen für die Fertigung, DIN ISO 2768 mK) bei der Durchführung von Arbeiten berücksichtigen.
  1. 8.2.2 einen Überblick über die Verwendung von Toleranzen und Passungen bei betriebsspezifischen Produkten geben und deren Notwendigkeit erklären.
  1. 8.2.3 das Zusammenspiel zwischen Fertigungsverfahren und Toleranzen bzw. Passungen verstehen.
  1. 8.2.4 betriebsspezifische Maschinenelemente (insbesondere Schrauben, Muttern, Federn, Stifte und Führungen) anforderungsbezogen auswählen, einbauen, montieren und demontieren.
  1. 8.2.5 Bauteile aus Kunststoff mit Handwerkzeugen und handgeführten Maschinen bearbeiten, insbesondere durch Feilen, Bohren, Schleifen, Reiben, Gewinde schneiden.
  1. 8.2.6 Metalle wie zB Bleche, Rohre, Profile und Stabwerkstoffe unter Beachtung des Biegeverhaltens der Werkstoffe mit Handwerkzeugen und Maschinen biegen sowie Biegefehler erkennen und beheben.
  1. 8.2.7 Metalle mit Maschinen stanzen und pressen.
  1. 8.2.8 Metalle mit pneumatischen oder hydraulischen Werkzeugen (insbesondere Pressen und Tafelscheren) bearbeiten.
  1. 8.2.9 mechanische oder thermische Richtverfahren zum Beseitigen zB des Verzuges von Schweiß-konstruktionen sowie zum Richten von Profilen oder großflächigen Teilen aus dünnen Blechen im eigenen Tätigkeitsbereich anwenden.
  1. 8.2.10 einen Überblick über die CNC-Technik und deren betriebsspezifische Anwendungen geben.
  1. 8.2.11 für die Bedienung der computerunterstützten Maschinen (zB CNC-Maschinen) einfache Pro-gramme erstellen und geringfügige Änderungen an bestehenden Programmen vornehmen.
  1. 8.2.12 Bauteile aus Metall und Kunststoff mit konventionellen oder computerunterstützten Maschinen bearbeiten insbesondere durch Drehen, Fräsen, Bohren.
  1. 8.2.13 betriebsspezifische Maschinen warten.
  1. 8.2.14 die Sicherheit von betriebsspezifischen Maschinen durch Sicht- und Funktionskontrollen feststellen und im Anlassfall geeignete Maßnahmen setzen (zB Melden).
  1. 8.2.15 verschiedene Vorrichtungen (insbesondere Hilfsmittel für die Fertigung, Ersatzteile für Maschinen oder Geräte) mit unterschiedlichen Fertigungsverfahren herstellen.
  1. 8.2.16 komplexe Blechabwicklungen unter Beachtung von Parametern wie Walzrichtung, Rückfedern, Querschnittsänderungen oder Biegeradien berechnen und konstruieren sowie diese mit unterschiedlichen Trennmethoden zuschneiden sowie Fehler erkennen und beheben.
  1. 8.2.17 einzelne Bauteile oder Baugruppen mit unterschiedlichen Fertigungsverfahren auftragsbezogen herstellen, Fertigungsfehler vor deren Entstehen vermeiden und aufgetretene Fehler in Einklang mit rechtlichen und betrieblichen Vorgaben beheben.
  1. 8.2.18 einzelne Bauteile oder Baugruppen zu Metallbau- und Blechkonstruktionen (zB Blechprofile, Fassadenelemente, Überdachungen, Rahmen, Türen, Fenster, Beschläge, Schlösser, Treppen, Geländer) zusammenbauen, deren Funktion überprüfen und etwaige Probleme beheben.
  1. 8.2.19 für unterschiedlichste Montagesituationen die Materialien für den geeigneten Bauanschluss auswählen, den Bauanschluss ausführen sowie etwaige Montagefehler erkennen und beheben.
  1. 8.2.20 Mängel an Metallbau- und Blechkonstruktionen, die die Funktion beeinträchtigen können, finden und beheben.
  1. 8.2.21 Metallbau- und Blechkonstruktionen in Stand halten (warten, inspizieren, in Stand setzen und verbessern).

9. Kompetenzbereich: Automatisierung und Fertigungsmanagement

9.1 Automatisierung

Die Fachkraft kann

  1. 9.1.1 die Anwendungen und Einsatzgebiete sowie Handhabung der betriebsspezifischen Prüfmittel für elektrische Größen erläutern und diese im eigenen Tätigkeitsbereich anwenden (zB mittels Multimeter).
  1. 9.1.2 einen Überblick über die Pneumatik, Elektropneumatik, Hydraulik und Elektrohydraulik sowie zugehöriger Systeme geben.
  1. 9.1.3 die Grundlagen der Elektrotechnik und deren Verwendung bei der Elektropneumatik und Elektrohydraulik darstellen.
  1. 9.1.4 die Anwendung der Elektrotechnik, Pneumatik und Hydraulik samt deren Bauteilen oder Systemen im Rahmen einfacher Automatisierungen erläutern.
  1. 9.1.5 einfache Arbeiten an elektrotechnischen Modulen, pneumatischen, hydraulischen Bauteilen oder automatisierten Systemen durchführen (zB Bauteile austauschen).
  1. 9.1.6 die Möglichkeiten und Einsatzbereiche der Automatisierungstechnik in Bezug auf Assistenzsysteme wie zB Roboter, Datenbrillen, Manipulations- und Transportsysteme erklären.
  1. 9.1.7 die Umsetzung der computerintegrierten Fertigung (zB CAM, CIM) im eigenen Betrieb darstellen und deren Einfluss auf den eigenen Tätigkeitsbereich erklären.
  1. 9.1.8 den betriebsspezifischen Umgang mit Betriebsdaten (Auftragsdaten, Maschinendaten, Prozessdaten) über die IT-Netze oder Cloudlösungen (Datenübertragung, Datenspeicherung) darstellen.
  1. 9.1.9 die Grundlagen der Datennutzung (zB mittels Kennzahlen wie Durchlaufzeit, Personalproduktivität, Umlaufbestände) zur Bewertung der Produktionseffizienz erklären.
  1. 9.1.10 die betriebsinternen Möglichkeiten der intelligenten und digitalen Vernetzung (mittels Informations- und Kommunikationstechnik) von Menschen, Maschinen, Anlagen, Logistik und Produkten entlang der gesamten Produktionskette für eine weitestgehend selbstorganisierte Produktion erläutern.

9.2 Fertigungsmanagement und Qualitätssicherung

Die Fachkraft kann

  1. 9.2.1 Arbeitsergebnisse (zB Prüfdaten) dokumentieren.
  1. 9.2.2 die Grundzüge des Produktionsmanagements (wie zB Produktionsplanung, Mengenplanung, Termin- und Kapazitätsplanung, Fertigungssteuerung, Betriebsdatenerfassung) sowie deren Einfluss auf die eigenen Tätigkeiten erläutern.
  1. 9.2.3 die grundlegenden Logistikprozesse des eigenen Betriebes von der Warenbeschaffung, Warenlagerung und internen Logistik bis zur Warenauslieferung beschreiben (zB vom Rohmaterial über Zuschnitt und Fertigungsprozess zur fertigen Baugruppe) und deren Einfluss auf die eigenen Tätigkeiten erläutern.
  1. 9.2.4 die Bedeutung einer Freigabe einer Metallbau- und Blechkonstruktion für den Kunden/die Kundin sowie die dazu notwendigen Parameter beschreiben.
  1. 9.2.5 die Durchführung von Fertigungskontrollen an Konstruktionsteilen anhand vorgegebener Prüfmerkmale erläutern.
  1. 9.2.6 Konstruktionsteile und Metallbau- und Blechkonstruktionen bezüglich Qualität und Fertigungsvorgaben beurteilen.
  1. 9.2.7 die Durchführung von Funktions- oder Mängelkontrollen an Metallbau- und Blechkonstruktionen anhand vorgegebener Kriterien sowie die Auswirkungen von festgestellten Mängeln auf den Fertigungsprozess erläutern und Maßnahmen (zB Änderung von Fertigungsparametern) umsetzen.
  1. 9.2.8 die im Betrieb vorgesehenen Methoden zur kontinuierlichen Verbesserung (zB der Qualität, Effizienz, Maschinensicherheit, Prozesse, Ergonomie, Rüstzeiten, Verfügbarkeit der Maschinen, Abfallminimierung, Ressourceneffizienz, Stofffluss, Nachhaltigkeit, ganzheitliches Fertigungssystem) nutzen, um Optimierungsmöglichkeiten aufzuzeigen.
 

Schlagworte

Metallbautechnik, Prüfmittel, Fügetechnik, Metallbaukonstruktion, Prüftechnik, Werkstoff, Verwendungsmöglichkeit, Bearbeitungsmöglichkeit, Dämmmaterial, Dichtmaterial, Glühfarbe, Fertigungstechnik, Schweißgas, Sichtkontrolle, Manipulationssystem, Informationstechnik, Terminplanung, Funktionskontrolle

Zuletzt aktualisiert am

29.03.2022

Gesetzesnummer

20011863

Dokumentnummer

NOR40243137

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