§ 1.
Die Bundesrechenzentrum GmbH wird mit Betrieb und Weiterentwicklung von IKT-Lösungen und IT-Verfahren für das Bundesministerium für Arbeit betraut, die grundsätzlich in die Zuständigkeit von IT-Abteilungen eines Ressorts fallen. Das sind folgende IKT-Lösungen und IT-Verfahren:
- 1. standardisierter IKT-Büroarbeitsplatz,
- 2. Rechenzentren-Basisdienste,
- 3. Server- und Backupinfrastruktur,
- 4. Netzwerkinfrastruktur,
- 5. Anbindung an den Federal Domain-Zugang (Behördenintranet),
- 6. Anbindung an den Global Domain-Zugang (Internet) samt Schutzmaßnahmen,
- 7. Applikationen, die speziell für den Bund oder das Bundesministerium für Arbeit entwickelt wurden,
- 8. Lizenzmanagement sowie
- 9. Datensicherheitsmanagement.
Schlagworte
Serverinfrastruktur
Zuletzt aktualisiert am
23.03.2022
Gesetzesnummer
20011854
Dokumentnummer
NOR40243011
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