§ 1.
(1) Die Grundstücke Nr. 130/4, 130/9 sowie 134 der KG Getzwiesen werden zum Sperrgebiet erklärt. Dieses Gebiet liegt in der Gemeinde Maria Anzbach.
(2) Die Grenzen dieses Sperrgebietes sind in einem Katasterplan im Maßstab 1 : 2 000 durch eine rote Linie gekennzeichnet.
Zuletzt aktualisiert am
01.03.2022
Gesetzesnummer
20011834
Dokumentnummer
NOR40242638
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