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Abkommen über die Rechtsstellung des Verbindungsbüros in Wien

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.2.2022

§ 0

Abkommen über die Rechtsstellung des Verbindungsbüros in Wien

Kurztitel

Abkommen über die Rechtsstellung des Verbindungsbüros in Wien

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 197/2021

Typ

Vertrag – Multilateral

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.02.2022

Unterzeichnungsdatum

10.05.2021

Index

19/20 Amtssitzabkommen

Langtitel

Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Nordatlantikvertrags-Organisation (NATO) über die Rechtsstellung des Verbindungsbüros in Wien

StF: BGBl. III Nr. 197/2021

Sprachen

Deutsch, Englisch, Französisch

Ratifikationstext

Das Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates gemäß § 10 Abs. 1 des Amtssitzgesetzes, BGBl. I Nr. 54/2021, wurde hergestellt.

Die Mitteilungen gemäß Art. 18 Abs. 1 des Abkommens wurden am 14. Dezember bzw. 17. Dezember 2021 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß derselben Bestimmung mit 1. Februar 2022 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung (im Folgenden als „Regierung“ bezeichnet) einerseits und die Nordatlantikvertrags-Organisation (im Folgenden als „Organisation“ bezeichnet) andererseits,

MIT DER FESTSTELLUNG, dass die Organisation ein Verbindungsbüro in Wien eingerichtet hat;

ÜBERZEUGT, dass solch ein Verbindungsbüro bedeutend zur Weiterentwicklung und Stärkung der Zusammenarbeit zwischen der Organisation und internationalen Organisationen mit Sitz in der Republik Österreich beiträgt;

IM BESTREBEN, den Status sowie die Privilegien und Immunitäten dieses Verbindungsbüros in der Republik Österreich festzulegen und dem Verbindungsbüro und seinen Beamten die Wahrnehmung seiner Aufgaben zu ermöglichen;

SIND wie folgt übereingekommen:

Zuletzt aktualisiert am

04.04.2023

Gesetzesnummer

20011802

Dokumentnummer

NOR40241600

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