§ 0
Abkommen über die Rechtsstellung des Verbindungsbüros in Wien
Kurztitel
Abkommen über die Rechtsstellung des Verbindungsbüros in Wien
Kundmachungsorgan
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
01.02.2022
Unterzeichnungsdatum
10.05.2021
Index
19/20 Amtssitzabkommen
Langtitel
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Nordatlantikvertrags-Organisation (NATO) über die Rechtsstellung des Verbindungsbüros in Wien
Sprachen
Deutsch, Englisch, Französisch
Ratifikationstext
Das Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates gemäß § 10 Abs. 1 des Amtssitzgesetzes, BGBl. I Nr. 54/2021, wurde hergestellt.
Die Mitteilungen gemäß Art. 18 Abs. 1 des Abkommens wurden am 14. Dezember bzw. 17. Dezember 2021 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß derselben Bestimmung mit 1. Februar 2022 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Österreichische Bundesregierung (im Folgenden als „Regierung“ bezeichnet) einerseits und die Nordatlantikvertrags-Organisation (im Folgenden als „Organisation“ bezeichnet) andererseits,
MIT DER FESTSTELLUNG, dass die Organisation ein Verbindungsbüro in Wien eingerichtet hat;
ÜBERZEUGT, dass solch ein Verbindungsbüro bedeutend zur Weiterentwicklung und Stärkung der Zusammenarbeit zwischen der Organisation und internationalen Organisationen mit Sitz in der Republik Österreich beiträgt;
IM BESTREBEN, den Status sowie die Privilegien und Immunitäten dieses Verbindungsbüros in der Republik Österreich festzulegen und dem Verbindungsbüro und seinen Beamten die Wahrnehmung seiner Aufgaben zu ermöglichen;
SIND wie folgt übereingekommen:
Zuletzt aktualisiert am
04.04.2023
Gesetzesnummer
20011802
Dokumentnummer
NOR40241600
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