Frequenznutzung
§ 22.
Aus der Zuteilung von Frequenznutzungsrechten kann kein Besitzrecht auf bestimmte Frequenzen abgeleitet werden. Es wird ausschließlich das Recht zur Nutzung bestimmter Frequenzen eingeräumt.
Zuletzt aktualisiert am
29.10.2021
Gesetzesnummer
20011678
Dokumentnummer
NOR40238480
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)