ARTIKEL 2
ZIEL UND BEZEICHNUNG
Die Vertragsparteien verpflichten sich zum umfassenden Schutz der antarktischen Umwelt sowie der abhängigen und verbundenen Ökosysteme und bezeichnen hiermit die Antarktis als ein dem Frieden und der Wissenschaft gewidmetes Naturreservat.
Zuletzt aktualisiert am
08.09.2021
Gesetzesnummer
20011652
Dokumentnummer
NOR40237820
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