3. Abschnitt
Technische und organisatorische Maßnahmen bei digitalen Endgeräten Endgeräteverwaltung für digitale Endgeräte
§ 10.
Um die Funktionalität und Sicherheit aller digitalen Endgeräte mittels geeigneter technischer Maßnahmen, insbesondere durch Integration in eine Endgeräteverwaltung, sicherzustellen, haben die von der Stelle gemäß § 6d Abs. 5 BilDokG 2020 bzw. vom Dienstgeber eingesetzten Systeme zur Endgeräteverwaltung folgende technische und organisatorische Maßnahmen zu gewährleisten:
- 1. automatisiertes Einspielen von Sicherheits- und Betriebssystemupdates auf den digitalen Endgeräten,
- 2. aktueller Schutz vor Schadsoftware auf digitalen Endgeräten zum Schutz des Schulnetzes,
- 3. sicherer Betrieb im Schulnetz gemäß den für die jeweilige Benutzerin oder den jeweiligen Benutzer festgelegten Zugriffsrechten,
- 4. bei Verlust die Möglichkeit zur Fernlokalisierung, Fernsperre bzw. Fernlöschung der digitalen Endgeräte bei technischer Möglichkeit auf ausdrücklichen und dokumentierten Wunsch der Geräteinhaberin oder des Geräteinhabers, soweit das Endgerät erreichbar ist,
- 5. Aktivierung der für die Endgeräteverwaltung erforderlichen Software-Komponenten auf den verwalteten digitalen Endgeräten und
- 6. Integration einer Kinderschutzfunktionalität (insbesondere Schutz vor unangemessenen Internet-Inhalten).
Schlagworte
Sicherheitsupdate
Zuletzt aktualisiert am
21.01.2026
Gesetzesnummer
20011647
Dokumentnummer
NOR40275316
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