4. Kompetenzbereich: Rekonstruieren, Reparieren, Gestalten und Adaptieren |
4.1 Grundlagen des Vergolder- und Staffierer-Handwerks |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
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- 4.1.1 die Grundlagen des Vergolder- und Staffierer-Handwerks darstellen, insbesondere die Ausführung unterschiedlicher Techniken sowie die Handhabung und die Eigenschaften von historischen und berufsbezogenen Werkzeugen und Materialien.
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- 4.1.2 die Wichtigkeit des Erhalts von tradiertem Wissen der Vergolder und Staffierer in Bezug auf das immaterielle Weltkulturerbe der UNESCO darstellen.
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- 4.1.3 berufsspezifische Materialien (Bolus, Kreide, Leime, Lösungsmittel, Pigmente, Poliermittel, insbesondere Achat usw.) und Werkzeuge (Pinsel, Anschießer wie zB Oachkatzlschwoaf, Gravierhaken, Punziereisen, Schnitzeisen, Siebe, Anklopfsets usw.) fachgerecht handhaben (zB die richtige Wahl von Pinseln und deren Reinigung).
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- 4.1.4 unterschiedliche traditionelle und moderne Techniken des Vergolder- und Staffierer-Handwerks erkennen und typische Merkmale aufzeigen (zB Überlappung bei der Polimentvergoldung).
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- 4.1.5 die berufsbezogene Fachsprache nutzen, insbesondere berufsspezifische Fachbegriffe, und diese bei Bedarf anderen Personen wie Auftraggebern/Auftraggeberinnen erklären.
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4.2 Zeichnen und Entwerfen |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
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- 4.2.1 die Grundlagen der Farbenlehre (Farbtechnologie), Farbordnungssysteme, Farbpsychologie bei der Arbeit berücksichtigen.
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- 4.2.2 aus Unterlagen, Zeichnungen und Skizzen für die Ausführung von Arbeiten notwendige Informationen entnehmen (zB Farbgestaltung, Stil).
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- 4.2.3 Skizzen und Zeichnungen von unterschiedlichen Objekten und architektonischen Elementen unter Berücksichtigung der künstlerischen und historischen Anforderungen sowie des Auftraggeberwunsches entwerfen.
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- 4.2.4 die Wirkung von verschiedenen Oberflächen, Formen, Licht, Farbe, Größe und Dimension beim Entwurf von zu gestaltenden Bereichen berücksichtigen.
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- 4.2.5 Skizzen und dreidimensionale Zeichnungen anfertigen.
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- 4.2.6 Pausen und Schablonen, zB für Zierelemente und Bordüren, anfertigen.
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- 4.2.7 Kartierungen lesen und nach ihnen arbeiten.
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- 4.2.8 Kartierungen zB von unterschiedlichen Vergoldungstechniken oder Trägermaterialien durchführen und gegebenenfalls mit Fotografien ergänzen.
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4.3 Rahmenherstellung |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
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- 4.3.1 Rahmenleisten zuschneiden und je nach Art, Stil und Historie fachgerecht verbinden.
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- 4.3.2 Eckverbindungen fachgerecht ausführen, insbesondere Gehrungen herstellen (Anzeichnen und Schneiden, Verbinder zur Stabilisierung nutzen und verleimen usw.).
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- 4.3.3 Rahmen zusammensetzen.
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- 4.3.4 Rahmen grundieren und beschichten.
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- 4.3.5 Stellrückwände und Passepartouts anfertigen.
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- 4.3.6 Bilder einrahmen.
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- 4.3.7 Rahmen abformen, abgießen und rekonstruieren.
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- 4.3.8 Ergänzungen an Rahmen vornehmen (zB Schnitzergänzungen).
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4.4 Bearbeiten und Vorbereiten von Trägermaterialien und Untergründen |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
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- 4.4.1 die Notwendigkeit von verschiedenen Untergründen auf unterschiedlichen Trägermaterialien, in Abhängigkeit von der nachfolgenden Oberflächengestaltung bzw. -veredelung, darstellen (zB um ungewünschte Rissbildung oder Abblättern zu verhindern).
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- 4.4.2 Untergründe auf Öl-, Wasser-, Schellack- und Kunstharzbasis passend zum Trägermaterial und der nachfolgenden Oberflächengestaltung bzw. -veredelung auswählen.
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- 4.4.3 verschiedene Trägermaterialien (Holz, Metall, Stuck, Stein, Glas, Kunststoff usw.) bearbeiten, insbesondere durch Sägen, Hobeln, Spachteln, Auskitten und Schleifen.
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- 4.4.4 Trägermaterialien bzw. Verzierungen ausbessern und ergänzen, insbesondere durch Behauen, Schnitzen und Abformen.
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- 4.4.5 Arbeitsschritte zur Vorbereitung von verschiedenen Untergründen auf nachfolgende Oberflächengestaltungs- bzw. Oberflächenveredelungstechniken auswählen und fachgerecht ausführen (Entfetten, staubfrei machen, Armieren usw.).
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- 4.4.6 organische- und anorganische Leime erkennen, zurichten und fachgerecht im korrekten Mischungsverhältnis verwenden.
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- 4.4.7 Grundierungen herstellen, insbesondere Kreidegrund (Stein-, Bologneser-, Champagnerkreide, China Clay usw.).
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- 4.4.8 Haft- und Klebemittel herstellen, insbesondere Ei- und Leimpoliment.
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- 4.4.9 für verschiedene Vergoldungstechniken die jeweils richtige Netze herstellen und fachgerecht verwenden.
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- 4.4.10 Untergründe für unterschiedliche Vergoldungen, Metallisierungen und Bronzierungen vorbereiten und aufbauen, insbesondere für die Poliment-Glanz- bzw. Poliment-Matt-Vergoldung, die Ölvergoldung und die Mordent-Vergoldung.
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- 4.4.11 Untergründe für Staffierarbeiten vorbereiten und aufbauen, insbesondere traditionelle Grundierungsanstriche auftragen (zB Kreidegrund).
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- 4.4.12 Untergründe bearbeiten, rekonstruieren und reparieren, insbesondere durch Isolieren, Grundieren, Spachteln, Auskitten, Inkrustieren, Beschichten und Schleifen.
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- 4.4.13 Untergründe anschleifen, zwischenschleifen, politieren und verdichten.
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- 4.4.14 Kreidegrund bearbeiten, schneiden und reparieren.
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- 4.4.15 Arbeiten zum Korrosionsschutz durchführen und Trägermaterialien bzw. Untergründe absperren (zB Kirchturmkreuze, Uhrzeiger, Monumente).
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- 4.4.16 Trägermaterialien und Untergründe gegen äußere Einflüsse schützen (zB Wurmbefall, Feuchtigkeit, Schimmelbefall).
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4.5 Vergolden, Metallisieren und Gestalten von Oberflächen |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
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- 4.5.1 Materialien und Techniken zum Vergolden, Metallisieren und Gestalten von Oberflächen erkennen und deren Eigenschaften und Einsatz darstellen (zB Pudergold, Muschelgold und Techniken wie Granatapfelvergoldung, Kammzugtechnik).
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- 4.5.2 Materialien und Techniken zur Veredelung von Oberflächen auswählen, um Gegenständen den Anschein zu geben aus purem Gold zu sein.
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- 4.5.3 edle und unedle Blattmetalle handhaben, sowohl lose Metalle (Blattgold usw.) als auch Transfermetalle (Sturmgold usw.).
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- 4.5.4 Polimentvergoldungen (Branntweinvergoldungen) in Glanz- und Matttechnik durchführen, auch unter Verwendung von traditionellem Vergolderwerkzeug (Kissen, Anschießer, Vergoldermesser usw.).
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- 4.5.5 edle und unedle Blattmetalle mit Öl und wässrigen Klebemitteln anlegen (auch Mordent Vergoldung).
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- 4.5.6 Hinterglasvergoldung in Glanz- und Matttechnik herstellen.
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- 4.5.7 mit Schlagmetallen (zB Blattaluminium, Blattkupfer, Buntmetall) metallisieren.
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- 4.5.8 Metallpigmente aufbringen (zB Wiener Glanz).
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- 4.5.9 bronzieren (zB mit Polierbronze).
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- 4.5.10 Goldersatz erkennen und fachgerecht verwenden (zB Goldocker, gelbes Poliment, Zwischgold, Bronzepulver, Waschgold, Schlagmetall).
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- 4.5.11 transparente und pigmentierte Überzüge für Vergoldungen herstellen und auf- bringen.
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- 4.5.12 weitere Vergoldungsmaterialien und -techniken erkennen (Kölner Grund, Wassermixtion, Perlglanz, Vergolderwachs usw.) und unter Berücksichtigung der berufsethischen Qualitätssicherung nutzen.
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- 4.5.13 die Wirkung von verschiedenen Oberflächen, Formen, Licht und Farbe sowie den Wunsch des/r Auftraggebers/Auftraggeberinnen bei der Arbeit berücksichtigen (zB Farbanpassungen im Arbeitsverlauf vornehmen).
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- 4.5.14 Techniken zur Oberflächengestaltung an unterschiedlichen Objekten durchführen wie zB an Rahmen oder figuralen Elementen, insbesondere Gravieren (zB Schraffieren), Tremolieren (Wuggeln), Aufsetzen von Pastiglia, Herstellen von Pressbrokat, Sandeln, Punzieren, Lasieren, Lüstern, Patinieren, Mattieren, Beschlagen, Gestalten von Bordüren, Durchführen von Schablonen- und Goldskraffitotechnik, Auftragen von Schellackpolitur (auf Rahmen, Möbel) und Vergoldermasse (zB für Blondellrahmen oder Zierelemente).
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- 4.5.15 Vergoldungen beschneiden und Grenzlinien zwischen Blattmetallen und Farbfassungen ziehen.
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4.6 Bemalen und Fassen von nicht vergoldeten Flächen (Staffieren) |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
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- 4.6.1 die Grundlagen des Staffierens darstellen (zB Farbmischung, Stiltreue).
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- 4.6.2 mit unterschiedlichen Malmedien fachgerecht umgehen (zB Kaseinfarbe, Ölfarbe, Kalk, Aquarellfarbe, Gouachefarbe, Eitemperafarbe, Acrylfarbe oder Lackfarbe aufbringen).
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- 4.6.3 den Einfluss von Lichtquellen (Akzentuierung, Schattenwurf usw.) beim Fass- malen bzw. Fassen und Imitieren von Oberflächen beachten und korrekt darstellen.
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- 4.6.4 unterschiedliche Imitations- und Illusionstechniken fachgerecht und entsprechend des künstlerischen und stilistischen Bedarfes ausführen, insbesondere Porzellanimitationen (Marmorieren in öligen-, und wässrigen Bindemitteln, Majolika), Holzimitationen (Maserieren) und Steinimitationen.
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- 4.6.5 Plastiken und Skulpturen polychrom fassen, insbesondere Gesichtsfassungen und weitere Inkarnate (Fleischfassung) fassen, sowie Gewänder gestalten.
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- 4.6.6 Zierelemente gestalten (zB Florale Elemente, Bordüren, Draperien).
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- 4.6.7 Muster, Schriften und Beschriftungen entwerfen, planen und gestalten unter Berücksichtigung der künstlerischen und historischen Anforderungen (zB mittels Pausen und Schablonen).
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- 4.6.8 die Grundlagen der Heraldik darstellen.
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- 4.6.9 Beschriftungen auf unterschiedlichen Oberflächen vornehmen, wie zB an Wappen, Emblemen, Bilddarstellungen, Skulpturen, Supraporten, Kartuschen und Wänden.
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- 4.6.10 Stuckelemente farblich herauslegen.
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4.7 Endfertigung von gestalteten Oberflächen |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
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- 4.7.1 gestaltete bzw. veredelte Oberflächen endfertigen, insbesondere Polieren, Politieren, Lasieren, Beizen, Beschichten, Patinieren, Mattieren, Durchreiben und Antikisieren.
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- 4.7.2 gestaltete bzw. veredelte Oberflächen vor äußeren Einflüssen schützen (zB Schutzlack, Zaponierung und Firnis aufbringen) um Oxidation und Verfärbung zu verhindern.
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- 4.7.3 gestaltete bzw. veredelte Objekte fach- und kundengerecht präsentieren.
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4.8 Pflege und Sicherung von Objekten |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
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- 4.8.1 geeignete Methoden zur Reinigung, Pflege und Sicherung von Objekten und Oberflächen auswählen.
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- 4.8.2 Objekte (zB Möbel, Skulpturen, Rahmen, Altäre, Täfelungen (Boiserien), Schnitzereien, Stuckverzierungen, Fassadenelemente) fachgerecht reinigen, pflegen und deren Oberflächenveredelungen erhalten.
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- 4.8.3 Oberflächen (metallisch und farbig gefasst, ungefasst, feuervergoldet usw.) fachgerecht reinigen, pflegen und deren Oberflächenveredelungen erhalten.
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- 4.8.4 objekt- und situationsgerechte Aufhängungen, unter Berücksichtigung der vorhandenen Montagesituation, anfertigen.
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- 4.8.5 Montagearbeiten durchführen und Objekte sichern, insbesondere gegen Witterungseinflüsse, Herabstürzen und vor Diebstahl schützen (zB Objekte auf Baustellen einhausen).
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4.9 Transport und Lagerung |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
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- 4.9.1 Objekte fachgerecht demontieren und deren Zustand, Befestigung und Position dokumentieren, insbesondere Befestigungselemente prüfen (Zapfen, Bandeisen usw.), lose Teile sichern sowie fotografische und handschriftliche Objektplatzierungsbeschreibungsnummerierung vornehmen.
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- 4.9.2 Objekte fachgerecht verpacken (einhausen) und für weitere Arbeiten wie zB Instandsetzung, Restaurierung, dauerhafte Lagerung und Transport vorbereiten.
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- 4.9.3 Objekte fachgerecht handhaben und transportieren.
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- 4.9.4 Objekte fachgerecht lagern unter Berücksichtigung spezieller Lagerbedingungen (zB Klimadaten wie Luftfeuchtigkeit, Temperatur, Sonneneinstrahlung).
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5. Kompetenzbereich: Restaurieren und Konservieren |
5.1 Grundlagen |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
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- 5.1.1 die Grundlagen der Restaurierung und Konservierung von Denkmälern beachten, insbesondere die Inhalte der Chartas (zB Charta von Venedig).
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- 5.1.2 das übergeordnete Restaurierungsziel bei der Durchführung von Restaurierungs- und Konservierungsarbeiten beachten.
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- 5.1.3 gewissenhaft, respektvoll und sorgfältig mit den ihr anvertrauten Kunstwerken und Kulturgütern umgehen.
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- 5.1.4 die berufsethische Qualitätssicherung bei der Restaurierung und Konservierung beachten.
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5.2 Objektidentifikation, Befundung und Analyse |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
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- 5.2.1 die Grundlagen der Kunsttopografie darstellen (zB historische Hintergründe, Figuren, Skulpturen, Plastiken und Reliefs anhand ihrer Attribute bestimmen).
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- 5.2.2 Informationen aus Archiven ermitteln (zB Unterlagen finden und anfordern, mit historischen Dokumenten arbeiten).
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- 5.2.3 typische historische Merkmale, Arbeitstechniken und Materialien erkennen und unterschiedlichen Epochen, Stilen und Regionen zuordnen.
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- 5.2.4 Informationen zu speziellen historischen Arbeitstechniken recherchieren.
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- 5.2.5 Objektbeschreibungen durchführen.
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- 5.2.6 Probleme und Schäden (Insektenbefall, Feuchteschäden, Schimmelbefall, Abplatzungen usw.) an Objekten sowie deren Trägermaterialien und Untergründen erkennen.
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- 5.2.7 lose oder abgefallene Teile dem originalen Bestimmungsort zuführen zB Kapitelteile oder Akanthusblätter zusammenführen.
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- 5.2.8 Schadensbildaufnahmen durchführen, einschließlich einer fachgerechten Fotodokumentation.
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- 5.2.9 unter Anleitung Schadenskartierungen durchführen, Schäden graphisch als colorierte Skizze darstellen (auch in digitaler Form) und gegebenenfalls mit Fotografien ergänzen.
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- 5.2.10 fachgerecht objektbezogene Freilegungs- und Abdeckungsarbeiten ausführen.
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- 5.2.11 Einzelsondagen (Sichtfenster) der Schichten durchführen und unter Anleitung Befunde aufnehmen.
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- 5.2.12 Befunde analysieren (zB ermitteln welche Materialien verwendet wurden).
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- 5.2.13 die Notwendigkeit von unterschiedlichen Analysen erläutern zB zur Materialbestimmung (Eisengehalt, Untergrund) oder um die Schichtanzahl zu ermitteln.
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- 5.2.14 fachgerecht Proben entnehmen und für weitere Analysen vorbereiten.
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5.3 Konservieren und Restaurieren |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
1 | 2 | 3 |
- 5.3.1 den Unterschied zwischen Restaurierung und Konservierung darstellen.
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- 5.3.2 geeignete Methoden zur Restaurierung und Konservierung von Objekten auswählen.
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- 5.3.3 Objektsicherungsarbeiten durchführen, insbesondere unbewegliche Objekte fachgerecht einhausen.
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- 5.3.4 Reinigungs- und Festigungsarbeiten substanzschonend durchführen (zB Verschmutzungen entfernen).
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- 5.3.5 Restaurierung- und Konservierungsarbeiten unter Berücksichtigung von unter- schiedlichen Vorgaben wie denkmalpflegerischen Richtlinien oder dem Restaurierungsziel durchführen zB polychrom gefasste oder ungefasste Oberflächen reinigen, festigen, Fehlstellen schließen und retuschieren oder historische Vergoldungen reinigen, festigen, konservieren (Behandlung vom Träger), Fehlstellen ergänzen und in der passenden historischen Technik schließen.
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- 5.3.6 historische Untergründe bearbeiten, vorbereiten und vorbehandeln.
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- 5.3.7 Probleme und Schäden an Objekten sowie deren Trägermaterialien und Unter- gründen fachgerecht behandeln, insbesondere Insektenbefall, Feuchteschäden, Schimmelbefall, Abplatzungen usw.
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6. Kompetenzbereich: Kommunikation und Dokumentation |
6.1 Kommunikation und Beratung |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
1 | 2 | 3 |
- 6.1.1 Gespräche mit Behördenvertretern und Vertretern anderer Gewerke (zB Bundesdenkmalamt, Kirchen, Architekten/Architektinnen, Malern/Malerinnen, Steinmetzen, Restauratoren/Restauratorinnen) führen unter Beachtung der fachgerechten Ausdrucksweise.
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- 6.1.2 Auftraggebern (zB Privatkunden/Privatkundinnen, Kirchen, Bundesdenkmalamt, Architekten/Architektinnen, Künstlern/Künstlerinnen, Firmen, öffentliche Hand) gegenüber professionell auftreten.
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- 6.1.3 Auftraggeber über die angebotenen Dienstleistungen (Gestaltung und Veredelung von Oberflächen, Restaurierungen von Objekten usw.) informieren.
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- 6.1.4 Auftraggeber/Auftraggeberinnen über unterschiedliche Techniken und Materialien, insbesondere deren Eigenschaften und Nachhaltigkeit, informieren und bezüglich möglicher Arbeitsschritte unter Berücksichtigung der Berufsethik beraten.
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- 6.1.5 die Bedürfnisse und Wünsche der Kunden und Kundinnen unter Einsatz entsprechender Fragemethoden feststellen.
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- 6.1.6 perspektivische Handskizzen im Rahmen eines Beratungsgesprächs zeichnen.
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- 6.1.7 fachliche Überlegungen, die zur Ausgestaltung und Erweiterung eines Entwurfes geführt haben, erläutern (zB Wirkung von Materialien, Licht und Farbe).
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- 6.1.8 Auftraggeber/Auftraggeberinnen bezüglich Objektpflege beraten, insbesondere über Reinigung, Pflegemittel, Luftfeuchtigkeit und Sonneneinstrahlung.
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- 6.1.9 augenscheinliche Fehler bei der Objektpflege erkennen und auf fachgerechte Ausführung hinweisen.
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- 6.1.10 die Bedeutung eines professionellen Umgangs mit Beschwerden und Reklamationen erklären.
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- 6.1.11 Beschwerden und Reklamationen gemäß den rechtlichen und betrieblichen Vorgaben entgegennehmen und bearbeiten bzw. entscheiden, wann eine Beschwerde oder Reklamation weiterzuleiten ist.
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6.2 Zusammenarbeit und Abstimmung |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
1 | 2 | 3 |
- 6.2.1 grundlegende Leistungen von Gewerken und Handwerken im berufsrelevanten Arbeitsbereich darstellen.
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- 6.2.2 die Zusammenarbeit und Abstimmung einzelner Gewerke und Handwerke sowie ihre Schnittstellen auf Arbeits- und Baustellen darstellen.
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- 6.2.3 sich mit anderen Gewerken und Handwerken sowie dem Auftraggeber/Auftraggeberinnen abstimmen und zusammenarbeiten (Baukoordinierung).
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- 6.2.4 mit Behördenvertretern und Vertretern anderer Disziplinen (zB Bundesdenkmalamt, Kirchen, Architekten/Architektinnen, Malern/Malerinnen, Steinmetzen, Restauratoren/Restauratorinnen) zusammenarbeiten.
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6.3 Arbeitsplatzgestaltung |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
1 | 2 | 3 |
- 6.3.1 den eigenen Arbeitsplatz gegen herabfallende Gegenstände, Beschädigung usw. absichern.
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- 6.3.2 beim Einrichten und Absichern von Arbeits- und Baustellen mitarbeiten.
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- 6.3.3 einfache Bockgerüste aufstellen und nach Überprüfung ihrer Sicherheit darauf arbeiten.
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- 6.3.4 beim Aufstellen, Instandhalten und Abbauen erforderlicher Arbeitsgerüste mitarbeiten unter Einhaltung der KJBG-VO.
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- 6.3.5 auf Gerüsten und Leitern arbeiten (zB Rollgerüsten, Fassadengerüste, Hebebühnen) unter Einhaltung der KJBG-VO.
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6.4 Dokumentation |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
1 | 2 | 3 |
- 6.4.1 bei der Erstellung von Restaurierungsberichten und Enddokumentationen mitarbeiten, insbesondere ausgeführte Arbeiten und Arbeitsergebnisse dokumentieren.
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- 6.4.2 Baubesprechungen protokollieren.
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- 6.4.3 die Baudokumentation durchführen und Bautageberichte inklusive Beweissicherung (zB Fotodokumentation) schreiben.
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6.5 Angebote und Ausschreibungen |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
1 | 2 | 3 |
- 6.5.1 Ausschreibungen oder Angebote lesen und daraus Informationen entnehmen.
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- 6.5.2 beim Erstellen von Angeboten unterstützen (technisch korrekte Beschreibungen von anzubietenden Leistungen erstellen, Zeit- und Materialabschätzungen durchführen usw.).
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