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§ 3 Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenz-Ausbildungsordnung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.8.2021

Berufsbild

§ 3.

(1) Zum Erwerb der im Berufsprofil angeführten beruflichen Kompetenzen wird das folgende Berufsbild mit Kenntnissen und Fertigkeiten in Form von Ausbildungszielen festgelegt.

(2) Das Berufsbild gliedert sich in fachübergreifende und fachliche Kompetenzbereiche.

(3) Die fachlichen Kompetenzbereiche sind nach Lehrjahren gegliedert. Die in den Kompetenzbereichen angeführten Kenntnisse und Fertigkeiten sind spätestens bis zum Ende des jeweils angeführten Lehrjahres zu vermitteln. Kenntnisse und Fertigkeiten, die sich über mehrere Lehrjahre erstrecken, sind in allen angeführten Lehrjahren zu vermitteln.

(4) Die fachübergreifenden Kompetenzbereiche sind während der gesamten Lehrzeit zu berücksichtigen und zu vermitteln.

(5) Fachübergreifende Kompetenzbereiche sind:

1. Kompetenzbereich: Arbeiten im betrieblichen und beruflichen Umfeld

1.1 Betriebliche Aufbau- und Ablauforganisation

Die Fachkraft für Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenz kann

  1. 1.1.1 die wesentlichen Aufgaben der verschiedenen Bereiche des Lehrbetriebs erklären.
  1. 1.1.2 die Zusammenhänge der einzelnen Bereiche des Lehrbetriebs sowie der betrieblichen Prozesse erklären.
  1. 1.1.3 die wichtigsten Verantwortlichen nennen (zB Apothekenleiter/Apothekenleiterin) und ihre Ansprechpartner im Lehrbetrieb erreichen.
  1. 1.1.4 die Vorgaben der betrieblichen Ablauforganisation und des Prozessmanagements bei der Erfüllung ihrer Aufgaben berücksichtigen.
  1. 1.1.5 betriebliche Risiken erkennen und deren Versicherungsmöglichkeiten aufzeigen.

1.2 Leistungsspektrum und Eckdaten des Lehrbetriebs

Die Fachkraft kann

  1. 1.2.1 das Leistungsangebot in allen Bereichen des betrieblichen Sortiments und der angebotenen Dienstleistungen erklären (zB Freiwahl- und Sichtwahlbereich, gesetzliche Lagerbestimmungen, Sortimentsbreite und -tiefe, Herkunft, Eigenschaften und Verwendungsmöglichkeiten der einzelnen Produkte sowie der rechtlichen Zuordnung).
  1. 1.2.2 die Nomenklatur- und Fachausdrücke und die handels- und branchenüblichen Produktbezeichnungen anwenden.
  1. 1.2.3 das Leitbild bzw. die Ziele des Lehrbetriebs erklären.
  1. 1.2.4 die Struktur des Lehrbetriebs beschreiben (zB Anzahl der Mitarbeiter, Tätigkeitsfelder, Rechtsform).
  1. 1.2.5 Faktoren erklären, die die betriebliche Leistung beeinflussen (zB Standort, Zielgruppen, rechtliche Vorgaben, wie Apothekenbetriebsordnung).

1.3 Branche des Lehrbetriebs

Die Fachkraft kann

  1. 1.3.1 einen Überblick über die Branche des Lehrbetriebs geben (zB Überblick in der Gesundheitsbranche).
  1. 1.3.2 die Position des Lehrbetriebs in der Branche darstellen.
  1. 1.3.3 Aufgaben und Pflichten der Apotheken im Gesundheitswesen darstellen.
  1. 1.3.4 die Erwartungen von Kunden/Kundinnen, Ärzten/Ärztinnen, Krankenkassen und der Öffentlichkeit/Gesundheitspolitik an Apotheken darstellen.
  1. 1.3.5 die verschiedenen Berufsgruppen und Personen in Apotheken sowie ihre Aufgaben- und Verantwortungsbereiche darstellen.

1.4 Ziel und Inhalte der Ausbildung sowie Weiterbildungsmöglichkeiten

Die Fachkraft kann

  1. 1.4.1 den Ablauf ihrer Ausbildung im Lehrbetrieb erklären (zB Inhalte und Ausbildungsfortschritt).
  1. 1.4.2 die Bedeutung der Lehrlingsausbildung für ihr späteres Berufsleben erklären (zB Ausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule, Wichtigkeit der abgeschlossenen Lehre).
  1. 1.4.3 die Notwendigkeit der laufenden Weiterbildung erkennen und sich mit konkreten Weiterbildungsangeboten auseinandersetzen.

1.5 Rechte, Pflichten und Arbeitsverhalten

Die Fachkraft kann

  1. 1.5.1 auf Basis der gesetzlichen Rechte und Pflichten als Lehrling ihre Aufgaben erfüllen.
  1. 1.5.2 Arbeitsgrundsätze wie Sorgfalt, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Pünktlichkeit, Ordnung etc. einhalten und sich mit ihren Aufgaben im Lehrbetrieb identifizieren.
  1. 1.5.3 sich nach den innerbetrieblichen Vorgaben verhalten.
  1. 1.5.4 eine Lohn- oder Gehaltsabrechnung interpretieren (anhand ihres Lehrlingseinkommen sowie eines anonymisierten Personalverrechnungs-Abrechnungsbelegs einer anderen Beschäftigtengruppe im Betrieb).
  1. 1.5.5 die für sie relevanten Bestimmungen des KJBG (minderjährige Lehrlinge) bzw. des AZG und ARG (erwachsene Lehrlinge) und des GlBG grundlegend verstehen.

1.6 Selbstorganisierte, lösungsorientierte und situationsgerechte Aufgabenbearbeitung

Die Fachkraft kann

  1. 1.6.1 ihre Aufgaben selbst organisieren und sie nach Prioritäten reihen.
  1. 1.6.2 den Zeitaufwand für ihre Aufgaben abschätzen und diese zeitgerecht durchführen.
  1. 1.6.3 sich auf wechselnde Situationen einstellen und auf geänderte Herausforderungen mit der notwendigen Flexibilität reagieren.
  1. 1.6.4 Lösungen für aktuell auftretende Problemstellungen entwickeln und Entscheidungen im vorgegebenen betrieblichen Rahmen treffen.
  1. 1.6.5 in Konfliktsituationen konstruktiv handeln bzw. entscheiden, wann eine andere Person hinzugezogen wird.
  1. 1.6.6 sich zur Aufgabenbearbeitung notwendige Informationen selbstständig beschaffen.
  1. 1.6.7 in Teams arbeiten.
  1. 1.6.8 die eigene Tätigkeit reflektieren und gegebenenfalls Optimierungsvorschläge für seine/ihre Tätigkeit einbringen.

1.7 Zielgruppengerechte Kommunikation

Die Fachkraft kann

  1. 1.7.1 mit verschiedenen Zielgruppen (wie Ausbildern/Ausbilderinnen, Führungskräften, Kollegen/Kolleginnen, Kunden/Kundinnen, Lieferanten/Lieferantinnen und behördlichen Aufsichtsorganen, Ärzten/Ärztinnen, Pflegepersonal, ÖGK, freiwilligen und gesetzlichen Interessenvertretungen der Arbeitgeber/Arbeitgeberinnen und Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen) kommunizieren und sich dabei betriebsadäquat verhalten.
  1. 1.7.2 ihre Anliegen verständlich vorbringen und der jeweiligen Situation angemessen auftreten.
  1. 1.7.3 berufsadäquat und betriebsspezifisch auf Englisch kommunizieren (insbesondere Anwendung von Fachausdrücken).

1.8 Kundenorientiertes Agieren

(Unter Kunden und Kundinnen werden sämtliche Adressaten der betrieblichen Leistung verstanden.)

Die Fachkraft kann

  1. 1.8.1 erklären, warum Kunden und Kundinnen für den Lehrbetrieb im Mittelpunkt stehen.
  1. 1.8.2 die Kundenorientierung bei der Erfüllung aller ihrer Aufgaben berücksichtigen.
  1. 1.8.3 mit unterschiedlichen Kundensituationen kompetent umgehen und kunden- sowie betriebsoptimierte Lösungen finden. 

1.9 Ausstattung des Arbeitsbereiches

Die Fachkraft kann

  1. 1.9.1 die übliche Ausstattung ihres Arbeitsbereichs kompetent verwenden (zB Drucker, Telefonanlage, Kassensystem, EDV-Anlage, apothekenübliche Geräte, Lagerroboter).
  1. 1.9.2 die Betriebsbereitschaft der Geräte sicherstellen (zB Papier in der Kassa nachfüllen) und einfache Probleme selbstständig lösen (zB Papierstau beseitigen).
  1. 1.9.3 bei komplexen Problemen Maßnahmen entsprechend der betrieblichen Regelungen setzen.

2. Kompetenzbereich: Qualitätsorientiertes, sicheres und nachhaltiges Arbeiten

2.1 Betriebliches Qualitätsmanagement

Die Fachkraft kann

  1. 2.1.1 betriebliche Qualitätsvorgaben im eigenen Aufgabenbereich umsetzen.
  1. 2.1.2 die eigene Tätigkeit hinsichtlich der Einhaltung der Qualitätsstandards überprüfen..
  1. 2.1.3 die Ergebnisse der Qualitätsüberprüfung reflektieren und sie in die Aufgabenbewältigung einbringen.
  1. 2.1.4 am betrieblichen Informationsverkehr mitwirken (zB betriebsinterne Informationssysteme nutzen).

2.2 Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz

Die Fachkraft kann

  1. 2.2.1 Betriebs- und Hilfsmittel sicher und sachgerecht einsetzen (zB Betriebs- und Hilfsmittel im Labor).
  1. 2.2.2 mit Chemikalien und Arzneimittelrohstoffen sicher und fachgerecht umgehen.
  1. 2.2.3 die betrieblichen Sicherheitsvorschriften einhalten.
  1. 2.2.4 Aufgaben von mit Sicherheitsagenden beauftragten Personen im Überblick beschreiben.
  1. 2.2.5 berufsbezogene Gefahren, wie Sturz- und Brandgefahr, in ihrem Arbeitsbereich erkennen und sich entsprechend den ArbeitnehmerInnenschutz- und Brandschutzvorgaben verhalten.
  1. 2.2.6 sich im Notfall richtig verhalten (zB bei Überfällen, Ladendiebstahl).
  1. 2.2.7 bei Unfällen geeignete Erste-Hilfe-Maßnahmen ergreifen.
  1. 2.2.8 die Grundlagen des ergonomischen Arbeitens anwenden (zB richtiges Heben und Tragen).
  1. 2.2.9 bei Fehlverhalten von Kunden und Kundinnen (zB Drogeneinfluss oder Alkoholisierung, Gewalt, sexuelle Belästigung) richtig reagieren und entsprechende Maßnahmen treffen (zB Verständigung des/r Vorgesetzten, Verständigung von Sicherheitskräften).
  1. 2.2.10 mit Spritzen fachgerecht umgehen.
  1. 2.2.11 Infektionsgefahr in ihrem Arbeitsbereich erkennen und sich fachgerecht verhalten.

2.3 Hygienestandards

Die Fachkraft kann

  1. 2.3.1 Maßnahmen im Bereich der berufs- und betriebsspezifischen Hygiene unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften setzen.
  1. 2.3.2 die betrieblichen Gesundheits- und Hygienestandards und -konzepte anwenden.
  1. 2.3.3 Checklisten und Protokolle im Bereich Hygiene führen.
  1. 2.3.4 auf ihr persönliches berufsadäquates Erscheinungsbild achten.

2.4 Nachhaltiges und ressourcenschonendes Handeln

Die Fachkraft kann

  1. 2.4.1 die Bedeutung des Umweltschutzes für den Lehrbetrieb erklären.
  1. 2.4.2 die Mülltrennung und -entsorgung (insbesondere von Arzneimitteln, Medizinprodukten, Chemikalien, Altmedikamenten) nach rechtlichen und betrieblichen Vorgaben umsetzen und abfallvermeidend arbeiten.
  1. 2.4.3 Ressourcen sparsam einsetzen.

3. Kompetenzbereich: Digitales Arbeiten

(Diese Berufsbildpositionen schließen gegebenenfalls auch entsprechende analoge Anwendungen mit ein)

3.1 Datensicherheit und Datenschutz

Die Fachkraft kann

  1. 3.1.1 die rechtlichen und betriebsinternen Vorgaben einhalten (zB Verschwiegenheitspflicht einhalten, Betriebsgeheimnisse wahren, Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung berücksichtigen).
  1. 3.1.2 mögliche Gefahren der digitalen Welt einschätzen (zB Mobbing, Missbrauch von Daten, Phishing-E-Mails, Viren).
  1. 3.1.3 Maßnahmen treffen, wenn Sicherheitsprobleme und Auffälligkeiten auftreten (zB rasche Verständigung des Datenschutzbeauftragten bzw. der verantwortlichen IT-Administration).
  1. 3.1.4 Maßnahmen unter Einhaltung der betrieblichen Vorgaben ergreifen, um Daten, Dateien, Geräte und Anwendungen vor Fremdzugriff zu schützen (zB sorgsamer Umgang mit Passwörtern und Hardware).

3.2 Software und weitere digitale Anwendungen

Die Fachkraft kann

  1. 3.2.1 Software bzw. Apps und weitere digitale Anwendungen kompetent verwenden (zB apothekenspezifische Software).
  1. 3.2.2 Probleme im Umgang mit Software und digitalen Anwendungen lösen (zB Hilfefunktion nutzen, im Internet bzw. Intranet nach Problemlösungen recherchieren).

3.3 Digitale Kommunikation

Die Fachkraft kann

  1. 3.3.1 ein breites Spektrum an Kommunikationsformen verwenden (zB E-Mail, Telefon, Social Media).
  1. 3.3.2 eine geeignete Kommunikationsform anforderungsbezogen auswählen.
  1. 3.3.3 verantwortungsbewusst und unter Einhaltung der betrieblichen und rechtlichen Vorgaben in sozialen Netzwerken agieren.

3.4 Datei- und Ablageorganisation

Die Fachkraft kann

  1. 3.4.1 sich in der betrieblichen Datei- bzw. Ablagestruktur zurechtfinden (zB gespeicherte Dateien finden).
  1. 3.4.2 sich an die betrieblichen Vorgaben zur Datenanwendung und Datenspeicherung halten.

3.5 Informationssuche und -beschaffung

Die Fachkraft kann

  1. 3.5.1 Suchmaschinen für die Online-Recherche effizient (zB unter Einsatz entsprechender Suchtechniken) nutzen.
  1. 3.5.2 nach gespeicherten Dateien suchen.
  1. 3.5.3 in bestehenden Dateien relevante Informationen suchen bzw. Nachschlagemöglichkeiten in entsprechender Fachliteratur finden.

3.6 Bewertung und Auswahl von Daten und Informationen

Die Fachkraft kann

  1. 3.6.1 die Zuverlässigkeit von Informationsquellen und die Glaubwürdigkeit von Daten und Informationen einschätzen.
  1. 3.6.2 Daten und Informationen interpretieren und nach betrieblichen Vorgaben entscheiden, welche Daten und Informationen herangezogen werden.
 

(6) Fachliche Kompetenzbereiche sind:

4. Kompetenzbereich: Warenmanagement

4.1 Abläufe und Grundsätze

Die Fachkraft kann

Lehrjahr

1

2

3

  1. 4.1.1 den Ablauf des betrieblichen Warenmanagements beschreiben (zB Bezugsquellen, Freigabeprozesse, Kontrollmechanismen).

x

x

 

  1. 4.1.2 die Grundsätze des betrieblichen Warenmanagements darstellen (zB Zuständigkeiten, Bestellsysteme, Kriterien für die Lieferantenauswahl, Einkaufsmöglichkeiten).

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x

 

  1. 4.1.3 die rechtlichen Bedingungen für das Zustandekommen und die Erfüllung von Kaufverträgen darstellen.

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x

 

  1. 4.1.4 mögliche Vertragswidrigkeiten bei der Erfüllung von Kaufverträgen (zB Zahlungsverzug) sowie deren rechtliche Konsequenzen erklären.

 

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4.2 Bedarfsermittlung

Die Fachkraft kann

Lehrjahr

1

2

3

  1. 4.2.1 den Warenbestand und den Warenbedarf ermitteln.

x

x

 

  1. 4.2.2 Bestellmengen aufgrund der betrieblichen Vorgaben (zB Mindestbestand, Mindestbestellmenge) vorschlagen bzw. ermitteln.

 

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4.3 Angebotsvergleich

Die Fachkraft kann

Lehrjahr

1

2

3

  1. 4.3.1 Anfragen tätigen und Angebote einholen.

 

x

x

  1. 4.3.2 Preise und Konditionen miteinander vergleichen und Bezugskalkulationen durchführen.

 

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  1. 4.3.3 neue Bezugsquellen auf Basis der betrieblichen Vorgaben ausfindig machen (zB bei Büromaterial).

 

x

x

  1. 4.3.4 quantitative und qualitative Aspekte bei der Beschaffungsentscheidung berücksichtigen.

 

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4.4 Wareneinkauf

Die Fachkraft kann

Lehrjahr

1

2

3

  1. 4.4.1 Bestellvorschläge kontrollieren.

 

x

 

  1. 4.4.2 Bestellungen unter Berücksichtigung der rechtlichen und betrieblichen Vorgaben durchführen.

 

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  1. 4.4.3 Gespräche mit Außendienstmitarbeitern der pharmazeutischen Industrie und Mitarbeitern des pharmazeutischen Großhandels führen und Bestellungen mit diesen abwickeln.

 

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  1. 4.4.4 mögliche Auswirkungen von fehlerhaften Bestellungen unter rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Aspekten beurteilen.

 

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x

  1. 4.4.5 Liefertermine überwachen.

 

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4.5 Warenübernahme und Rechnungskontrolle

Die Fachkraft kann

Lehrjahr

1

2

3

  1. 4.5.1 die Lieferung mit der Bestellung vergleichen.

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  1. 4.5.2 Waren unter Beachtung der rechtlichen und betrieblichen Vorgaben an- und übernehmen sowie allfällige Mängel feststellen und dokumentieren.

x

 

 

  1. 4.5.3 Wareneingänge erfassen.

x

 

 

  1. 4.5.4 die Rechnungskontrolle durchführen.

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  1. 4.5.5 bei der Suchtgiftübernahme unter Berücksichtigung des Suchtgiftrechts mitwirken (zB in das digitale Suchtgiftbuch eintragen).

 

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4.6 Umgang mit mangelhaften Lieferungen

Die Fachkraft kann

Lehrjahr

1

2

3

  1. 4.6.1 Maßnahmen bei mangelhaften Lieferungen im Einklang mit den betrieblichen Vorgaben ergreifen (zB Reklamationen durchführen).

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  1. 4.6.2 Lieferverzug feststellen und Maßnahmen im Einklang mit den betrieblichen Vorgaben ergreifen.

 

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4.7 Waren- und Rohstofflagerung

Die Fachkraft kann

Lehrjahr

1

2

3

  1. 4.7.1 Prinzipien der betrieblichen Waren- und Lagerwirtschaft im eigenen Tätigkeitsbereich berücksichtigen.

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x

 

  1. 4.7.2 Einlagerungen und/oder Auslagerungen (zB mit Unterstützung eines Lagerroboters) unter Beachtung der rechtlichen Regelungen (im Speziellen Regelungen für Arzneimittel, Ergänzungssortimente, Gifte und Laborchemikalien gemäß Apothekenbetriebsordnung) und betrieblichen Vorgaben vornehmen.

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  1. 4.7.3 neu zugekaufte Arzneimittelrohstoffe fachgerecht ins Warenlager eingliedern.

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  1. 4.7.4 produktspezifische Lagerungs- und Sicherheitsvorschriften berücksichtigen.

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x

 

  1. 4.7.5 Lagerbestände auf Richtigkeit und Verkaufsfähigkeit kontrollieren (zB Warenverbrauchsfristen und Ablaufdaten)

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x

 

  1. 4.7.6 das Lager auf Ordnung, Sicherheit und Wirtschaftlichkeit kontrollieren.

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x

 

  1. 4.7.7 Arbeiten im Rahmen der Inventur durchführen.

x

 

 

5. Kompetenzbereich: Verkauf und Beratung

5.1 Verkaufs- und Beratungsgespräch – allgemein

Die Fachkraft kann

Lehrjahr

1

2

3

  1. 5.1.1 Kunden und Kundinnen angemessen begrüßen.

x

 

 

  1. 5.1.2 die Grundsätze des Verkaufs und der Beratung darstellen (zB Zuständigkeiten).

x

 

 

  1. 5.1.3 Kundenbedürfnisse ermitteln.

 

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x

  1. 5.1.4 Verkaufsgespräche führen und dabei auf verschiedene Kundentypen, deren Erwartungen, Wünsche und Einwände eingehen und unter Einsatz von Verkaufstechniken sowie unter Berücksichtigung von Verkaufspsychologie beraten.

 

 

x

  1. 5.1.5 die Abgabekompetenz sowie Abgabebestimmungen für Arzneimittel, Arzneispezialitäten und sonstige Waren beim Verkauf berücksichtigen.

 

x

x

  1. 5.1.6 Kunden und Kundinnen auf Grundlage ihres fachlichen Know-Hows, allenfalls unter Gesprächsübergabe an den Apotheker/die Apothekerin, beraten.

 

 

x

  1. 5.1.7 entscheiden, welche Artikel sich situationsbezogen als Zusatzverkauf eignen und Zusatzverkäufe abschließen.

 

 

x

  1. 5.1.8 Kunden und Kundinnen über angebotene Dienstleistungen informieren (zB Blutdruckmessung, Zustellungen, Abwiegen).

x

 

 

  1. 5.1.9 Dienstleistungen durchführen (zB Abwiegen, Blutdruckmessung).

 

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5.2 Verkauf von Arzneimitteln und Chemikalien

Die Fachkraft kann

Lehrjahr

1

2

3

  1. 5.2.1 Apotheker/Apothekerinnen bei der Abgabe von Arzneimitteln unterstützen (zB Rezepte entgegennehmen, Arzneimittel holen), wobei die Abgabemodalitäten von ärztlichen Rezepten zu berücksichtigen und ärztliche Verordnungen zu kontrollieren sind.

 

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  1. 5.2.2 Waren, die Fachkräfte für Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenz abgeben dürfen, erklären und deren Wirkung beschreiben.

 

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  1. 5.2.3 Kunden und Kundinnen über die Zubereitung, Anwendung, Wirkung, Inhaltsstoffe, Darreichungsformen, Nebenwirkungen, Wechselwirkungen, Gegenanzeigen, Dosierung und Zubereitung von Arzneimitteln und Arzneimittelspezialitäten im Rahmen der Abgabekompetenz beraten und bei der Abgabe die einschlägigen Vorschriften (Abgrenzungsverordnung, Verpackungs- und Kennzeichnungsvorschriften) sowie spezifische Krankheitsbilder (zB Diabetes) berücksichtigen.

 

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  1. 5.2.4 Kunden und Kundinnen über die Anwendung, Wirkung und Gefahren von Chemikalien (Gifte, Biozide, Haushaltschemikalien, Chemikalien für die Gesundheit) und Pflanzenschutzmittel beraten und bei der Abgabe die jeweiligen Vorschriften (Kennzeichnungsvorschriften, Verpackungsvorschriften, Abgabebeschränkungen, Sicherheitsvorschriften) beachten.

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  1. 5.2.5 Kunden und Kundinnen die Bedeutung von GHS-Gefahrensymbolen, sowie H- und P-Sätzen erklären und sie informieren, wie und wo Kunden und Kundinnen bei Bedarf eine Bewilligung zum Bezug von Giften erhalten.

 

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  1. 5.2.6 einschlägige lateinische und internationale Nomenklatur bei Arzneimitteln, Chemikalien und Giften anwenden.

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x

 

5.3 Verkauf von Waren im Bereich Gesundheit, Ernährung und Kosmetik

Die Fachkraft kann

Lehrjahr

1

2

3

  1. 5.3.1 Kunden und Kundinnen zu gesundheitsrelevanten Faktoren und Fragestellungen beraten, über praktische Ansätze zur Gesunderhaltung, Krankheitsvorbeugung und -behandlung informieren und entsprechende betriebliche Waren unter Berücksichtigung von einschlägigen Vorschriften (zB Health Claims VO) anbieten.

 

x

x

  1. 5.3.2 Kunden und Kundinnen im Rahmen ihrer Abgabekompetenz zu ernährungsrelevanten Faktoren und Fragestellungen beraten, über praktische Ansätze zur Verbesserung der Ernährung informieren sowie entsprechende betriebliche Waren (Nahrungsergänzungsmittel und Lebensmittel für spezielle Gruppen) unter Berücksichtigung von einschlägigen Vorschriften anbieten.

 

x

x

  1. 5.3.3 Kunden und Kundinnen zu Fragestellungen in der Hautpflege und Kosmetik beraten, über praktische Ansätze zur Gesunderhaltung der Haut und ihrer Anhangsgebilde informieren und entsprechende betriebliche Waren unter Berücksichtigung von einschlägigen Vorschriften anbieten.

 

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x

  1. 5.3.4 Kunden und Kundinnen über das betriebliche Sortiment im Bereich Kosmetik, Körperpflege und Hygiene beraten und dabei über wichtige Anwendungsgebiete (zB Sonnenschutz, Hand- und Fußpflege, Zahnpflege) unter Anwendung ihres Fachwissens (zB Somatologie) ausführlich informieren und dabei auf Inhaltsstoffe, Eigenschaften, An- und Verwendungsmöglichkeiten eingehen.

 

x

x

  1. 5.3.5 Kunden und Kundinnen zu Medizinprodukten (zB Blutdruckmessgeräte, Lichttherapiegeräte, Rotlichtlampen, Inhalationsgeräte) beraten und dabei die Freie Medizinprodukteverordnung berücksichtigen.

 

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5.4 Kundenanfragen und Bestellungsabwicklung

Die Fachkraft kann

Lehrjahr

1

2

3

  1. 5.4.1 allgemeine Kundenanfragen unter Einhaltung der betrieblichen Vorgaben beantworten (zB telefonisch, per E-Mail).

x

 

 

  1. 5.4.2 häufig gestellte fachliche Kundenanfragen unter Einhaltung der betrieblichen Vorgaben beantworten und komplexe Kundenanfragen weiterleiten und dabei den Datenschutz berücksichtigen.

 

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x

  1. 5.4.3 Kundenanfragen, die über ihren Kompetenzbereich gehen, an den Apotheker/die Apothekerin weiterleiten oder Kunden und Kundinnen an einen Arzt oder eine Ärztin verweisen.

 

x

x

  1. 5.4.4 Bestellungen oder Aufträge entgegennehmen (zB telefonisch, über das betriebliche Bestellsystem, per E-Mail).

x

x

 

  1. 5.4.5 Schriftstücke im Rahmen der ordnungsgemäßen Vertragserfüllung erstellen (zB Rechnung und Lieferschein).

 

x

x

5.5 Umgang mit schwierigen Kundensituationen

Fachkraft kann

Lehrjahr

1

2

3

  1. 5.5.1 die Bedeutung eines professionellen Umgangs mit Beschwerden und Reklamationen erklären.

 

x

 

  1. 5.5.2 die aus Garantie und Gewährleistung resultierenden Rechte der Kunden und Kundinnen bei Reklamationen berücksichtigen.

 

x

 

  1. 5.5.3 Beschwerden und Reklamationen entsprechend den rechtlichen und betrieblichen Vorgaben bearbeiten bzw. weiterleiten (zB bei komplexen Kundenanliegen).

 

x

x

  1. 5.5.4 Warenumtausch fachgerecht durchführen.

 

x

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  1. 5.5.5 sich bei Diebstahl richtig verhalten und an Maßnahmen zur Verhinderung von Ladendiebstahl mitwirken.

 

 

x

5.6 Verkaufsabrechnung

Die Fachkraft kann

Lehrjahr

1

2

3

  1. 5.6.1 Zahlungen von Kunden und Kundinnen mit dem betrieblichen Kassensystem abwickeln.

 

x

x

  1. 5.6.2 mit den im Betrieb akzeptierten Zahlungsmitteln umgehen.

 

x

x

  1. 5.6.3 die im Betrieb akzeptierten Zahlungsmittel auf ihre Echtheit und Gültigkeit über-prüfen.

 

x

x

  1. 5.6.4 besondere Situationen an der Kassa abwickeln (zB Wechselgeldreklamation, Re-touren).

 

x

x

  1. 5.6.5 Belege im Rahmen des betrieblichen Kassensystems erstellen.

 

 

x

  1. 5.6.6 den Kassastand überprüfen.

 

x

x

  1. 5.6.7 den Tagesumsatz ermitteln bzw. den Kassaabschluss durchführen.

 

 

x

6. Kompetenzbereich: Labortechnologie

6.1 Grundlagen

Die Fachkraft kann

Lehrjahr

1

2

3

  1. 6.1.1 einen Überblick über apothekenübliche Drogen und Arzneimittelrohstoffe geben.

x

x

 

  1. 6.1.2 beim Umgang mit Ethanol dessen Besonderheiten berücksichtigen.

 

x

x

  1. 6.1.3 die Grundlagen von homöopathischen Zubereitungen darstellen.

 

x

x

  1. 6.1.4 facheinschlägige Fachausdrücke, insbesondere lateinische Fachausdrücke, und Abkürzungen verwenden.

 

x

x

  1. 6.1.5 Grundlagen der Arzneiformenherstellung, insbesondere die Herstellung von Teemischungen, Lösungen, Salben, Pasten, Gele, Kapseln, Tropfen, Sirupe, Suspensionen, Tinkturen, Suppositorien, Pulvermischungen, Augentropfen darstellen.

x

x

x

6.2 Vorbereitung

Die Fachkraft kann

Lehrjahr

1

2

3

  1. 6.2.1 Einrichtungen und Ausrüstungen unter Berücksichtigung von Hygiene und Sicherheit für die Arzneimittelherstellung vorbereiten (zB Überprüfung der Geräte).

x

x

 

  1. 6.2.2 Fehler an Geräten erkennen und einfache Fehler beheben.

x

x

 

  1. 6.2.3 an der Identitätsprüfung von neu zugekauften Arzneimittelrohstoffen mitwirken (zB Schmelzpunktbestimmung, organoleptische Überprüfung).

 

x

x

  1. 6.2.4 berufsspezifische Berechnungen durchführen (zB Mischungsrechnung für das Verdünnen von Substanzen).

x

x

 

  1. 6.2.5 mit Chemikalien und Arzneimittelrohstoffen fachgerecht umgehen.

x

x

 

  1. 6.2.6 verschiedene Messverfahren anwenden (zB Wiegen, Messen).

x

x

 

6.3 Mitwirkung an der Herstellung von apothekenüblichen Arzneiformen, Abfüllungen und magistralen Anfertigungen

(insbesondere Teemischungen, Lösungen, Salben, Pasten, Gele, Kapseln, Tropfen, Sirupe, Suspensionen, Tinkturen, Suppositorien, Pulvermischungen und Augentropfen)

Die Fachkraft kann

Lehrjahr

1

2

3

  1. 6.3.1 apothekenübliche Arzneiformen, Abfüllungen und magistrale Anfertigungen, insbesondere Teemischungen, Lösungen, Salben, Pasten, Gele, Kapseln, Tropfen, Sirupe, Suspensionen, Tinkturen, Suppositorien, Pulvermischungen und Augentropfen, unter Aufsicht von Apothekern/Apothekerinnen zubereiten.

x

x

x

  1. 6.3.2 apothekenübliche Geräte funktionsgerecht anwenden.

x

x

 

  1. 6.3.3 labortechnische Arbeitsschritte anwenden (zB Wägen, Volumenmessung, Temperaturmessung, Zerkleinern, Mischen, Schmelzen, Sieben, Dekantieren, Kolieren, Filtrieren, Abpressen, Trocknen, Destillieren und Entkeimen).

x

x

 

  1. 6.3.4 berufsspezifische Berechnungen durchführen.

x

x

 

  1. 6.3.5 Elaborationsaufzeichnungen durchführen.

x

x

 

  1. 6.3.6 Herstellungsprotokolle erstellen.

x

x

 

  1. 6.3.7 Dokumentationen von Laborarbeiten vornehmen

x

x

 

6.4 Kontrolle

Die Fachkraft kann

Lehrjahr

1

2

3

  1. 6.4.1 bei Inprozesskontrollen mitwirken (zB optische Kontrolle, Identitätsprüfung).

 

x

x

  1. 6.4.2 Temperaturkontrollen durchführen.

x

x

 

6.5 Abfüllen/Abpacken und Etikettieren

Die Fachkraft kann

Lehrjahr

1

2

3

  1. 6.5.1 geeignete Aufbewahrungs- und Abgabegefäße auswählen.

x

x

 

  1. 6.5.2 Zubereitungen unter Berücksichtigung von Sauberkeit und Hygiene abfüllen bzw. abpacken.

x

 

 

  1. 6.5.3 Aufbewahrungs- und Abgabegefäße ordnungsgemäß beschriften und etikettieren.

x

 

 

7. Kompetenzbereich: Marketing

7.1 Grundlagen des betrieblichen Marketings

Die Fachkraft kann

Lehrjahr

1

2

3

  1. 7.1.1 einen Überblick über zulässige Werbemittel- und Werbeträger und Werbebeschränkungen geben sowie die Richtlinien zur Ausübung des Apothekerberufs (Berufsordnung) berücksichtigen.

 

x

x

  1. 7.1.2 Ziele des betrieblichen Marketings darstellen.

x

x

 

  1. 7.1.3 einen Überblick über das betriebliche Marketing (zB Zielgruppen, Marketinginstrumente, Werbung und Öffentlichkeitsarbeit, Preispolitik) geben.

x

x

 

7.2 Grundlagen der Sortimentsgestaltung

Die Fachkraft kann

Lehrjahr

1

2

3

  1. 7.2.1 Faktoren erklären, die das betriebliche Warensortiment beeinflussen (zB Standort, Kundenkreis, Preisgestaltung, Spezialisierung auf Teilbereiche, Category-Management).

 

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  1. 7.2.2 sich über Trends für das gesamte Sortiment (insbesondere im gesundheitsfördernden Segment) und aktuelle Entwicklungen der Branche am Laufenden halten.

 

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7.3 Verkaufsvorbereitung

Die Fachkraft kann

Lehrjahr

1

2

3

  1. 7.3.1 Waren den betrieblichen Sortimentsbereichen zuordnen und unter Einhaltung der einschlägigen Vorschriften (zB Selbstbedienungsverbot) entsprechend einordnen.

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  1. 7.3.2 Regale betreuen.

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  1. 7.3.3 Produkte fachgerecht kennzeichnen (etikettieren).

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  1. 7.3.4 Preise korrekt unter Einhaltung der einschlägigen Vorschriften auszeichnen.

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  1. 7.3.5 das betriebliche Kassensystem vorbereiten (zB Kasse starten, Datumsstempel vorbereiten).

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7.4 Durchführung von Verkaufsförderungsmaßnahmen

Die Fachkraft kann

Lehrjahr

1

2

3

  1. 7.4.1 die Grundlagen der Verkaufsförderung und ihrer Grenzen darstellen.

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  1. 7.4.2 bei der Planung und Organisation von werbe- und verkaufsfördernden Maßnahmen mitwirken (zB Aktionsplanungen, Verkostungen).

 

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  1. 7.4.3 das betriebliche Sortiment präsentieren (zB Artikel ansprechend positionieren, Sonderpräsentationen verkaufsgerecht gestalten, Auslagen gestalten, saisonale Aspekte berücksichtigen).

 

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7.5 weitere Arbeiten im betrieblichen Marketing

Die Fachkraft kann

Lehrjahr

1

2

3

  1. 7.5.1 an der Durchführung von betrieblichen Marketingmaßnahmen (zB Werbung, Verkaufsförderung, Kundenbindungsprogramme, digitale Systeme) mitarbeiten.

 

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  1. 7.5.2 am Außenauftritt des Lehrbetriebs mitarbeiten (zB an Veranstaltungen mitwirken, die betriebliche CI durch gepflegte Erscheinung und das Tragen von Dienstkleidung unterstützen, Beiträge für die sozialen Netzwerke verfassen).

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8. Kompetenzbereich: Betriebliches Rechnungswesen

8.1 Aufgaben des betrieblichen Rechnungswesen

Die Fachkraft kann

Lehrjahr

1

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3

  1. 8.1.1 die einzelnen Teilbereiche des betrieblichen Rechnungswesens, wie Buchführung und Kostenrechnung, darstellen.

 

 

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  1. 8.1.2 Aufgaben der betrieblichen Buchführung und der Kostenrechnung voneinander unterscheiden.

 

 

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8.2 Betriebliche Buchführung

Die Fachkraft kann

Lehrjahr

1

2

3

  1. 8.2.1 Belege auf Richtigkeit und Vollständigkeit prüfen.

 

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  1. 8.2.2 übliche Belege des Lehrbetriebs, wie Eingangs- und Ausgangsrechnungen sowie Zahlungsbelege nach verschiedenen Kriterien bearbeiten (Zuordnung nach Datum, interner und externer Herkunft, Belegart) und für die Verbuchung vorbereiten.

 

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8.3 Kostenrechnung

Die Fachkraft kann

Lehrjahr

1

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3

  1. 8.3.1 die Zusammensetzung der betrieblichen Kosten und deren Auswirkungen auf den wirtschaftlichen Erfolg des Ausbildungsbetriebs beschreiben und im Rahmen der betrieblichen Vorgaben an Maßnahmen mitwirken, die sich positiv auf den wirtschaftlichen Erfolg auswirken.

 

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  1. 8.3.2 die Grundlagen der betrieblichen Preiskalkulation erklären (zB Magistrale Taxierung).

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  1. 8.3.3 Krankenkassen- und Apothekenverkaufspreise unter Berücksichtigung der Arzneitaxe bzw. der Warenverzeichnisse kalkulieren.

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8.4 Betrieblicher Zahlungsverkehr

Die Fachkraft kann

Lehrjahr

1

2

3

  1. 8.4.1 verschiedene Zahlungsmöglichkeiten erklären.

 

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  1. 8.4.2 Zahlungen vorbereiten (zB Zahlscheine, Online-Überweisungen) und allfällige Preisnachlässe berücksichtigen (zB Skonto).

 

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  1. 8.4.3 Kontoauszüge interpretieren, Zahlungsein- und -ausgänge überprüfen.

 

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  1. 8.4.4 die Offene-Posten-Liste verwalten und erforderliche Schritte im Mahnwesen entsprechend den betrieblichen Vorgaben setzen.

 

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8.5 Verrechnung mit Krankenversicherungsträgern

Die Fachkraft kann

Lehrjahr

1

2

3

  1. 8.5.1 verschiedene Arten von ärztlichen Rezepten (zB Bundeseinheitliches Kassenrezept, Wahlarztrezept, Privatrezepte) und Verordnungen unterscheiden.

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  1. 8.5.2 die Verrechnung mit Krankenversicherungsträgern durchführen.

 

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  1. 8.5.3 den voraussichtlichen Überweisungsbetrag der Pharmazeutischen Gehaltskasse unter Berücksichtigung der Monatsabrechnung mit den Krankenkassen berechnen.

 

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8.6 Kennzahlen

Die Fachkraft kann

Lehrjahr

1

2

3

  1. 8.6.1 einfache Kennzahlen erfassen (zB Lagerstand, Verkaufszahlen).

 

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  1. 8.6.2 Statistiken aufbereiten.

 

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(7) Bei der Vermittlung sämtlicher Berufsbildpositionen ist den Bestimmungen des Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetzes 1987 (KJBG), BGBl. Nr. 599/1987, in der jeweils geltenden Fassung, und der KJBG-VO, BGBl. II Nr. 436/1998, in der jeweils geltenden Fassung, zu entsprechen.

Schlagworte

Sortimentstiefe, Hygienekonzept, Müllentsorgung, Informationsbeschaffung, Krankheitsbehandlung, Zahlungsausgang, Aufbauorganisation, Freiwahlbereich, Nomenklaturausdruck, Lohnabrechnung, Betriebsmittel, Sturzgefahr, Gesundheitsstandard, Dateiorganisation, Dateistruktur, Warenlagerung, Warenwirtschaft, Verkaufsgespräch, Verpackungsvorschrift, Handpflege, Anwendungsmöglichkeit, Werbemittelträger, Eingangsrechnung, Zahlungseingang

Zuletzt aktualisiert am

04.08.2021

Gesetzesnummer

20011626

Dokumentnummer

NOR40237023

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