4. Kompetenzbereich: Warenmanagement |
4.1 Abläufe und Grundsätze |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
1 | 2 | 3 |
- 4.1.1 den Ablauf des betrieblichen Warenmanagements beschreiben (zB Bezugsquellen, Freigabeprozesse, Kontrollmechanismen).
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- 4.1.2 die Grundsätze des betrieblichen Warenmanagements darstellen (zB Zuständigkeiten, Bestellsysteme, Kriterien für die Lieferantenauswahl, Einkaufsmöglichkeiten).
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- 4.1.3 die rechtlichen Bedingungen für das Zustandekommen und die Erfüllung von Kaufverträgen darstellen.
| x | x | |
- 4.1.4 mögliche Vertragswidrigkeiten bei der Erfüllung von Kaufverträgen (zB Zahlungsverzug) sowie deren rechtliche Konsequenzen erklären.
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4.2 Bedarfsermittlung |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
1 | 2 | 3 |
- 4.2.1 den Warenbestand und den Warenbedarf ermitteln.
| x | x | |
- 4.2.2 Bestellmengen aufgrund der betrieblichen Vorgaben (zB Mindestbestand, Mindestbestellmenge) vorschlagen bzw. ermitteln.
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4.3 Angebotsvergleich |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
1 | 2 | 3 |
- 4.3.1 Anfragen tätigen und Angebote einholen.
| | x | x |
- 4.3.2 Preise und Konditionen miteinander vergleichen und Bezugskalkulationen durchführen.
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- 4.3.3 neue Bezugsquellen auf Basis der betrieblichen Vorgaben ausfindig machen (zB bei Büromaterial).
| | x | x |
- 4.3.4 quantitative und qualitative Aspekte bei der Beschaffungsentscheidung berücksichtigen.
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4.4 Wareneinkauf |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
1 | 2 | 3 |
- 4.4.1 Bestellvorschläge kontrollieren.
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- 4.4.2 Bestellungen unter Berücksichtigung der rechtlichen und betrieblichen Vorgaben durchführen.
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- 4.4.3 Gespräche mit Außendienstmitarbeitern der pharmazeutischen Industrie und Mitarbeitern des pharmazeutischen Großhandels führen und Bestellungen mit diesen abwickeln.
| | x | x |
- 4.4.4 mögliche Auswirkungen von fehlerhaften Bestellungen unter rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Aspekten beurteilen.
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- 4.4.5 Liefertermine überwachen.
| | x | |
4.5 Warenübernahme und Rechnungskontrolle |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
1 | 2 | 3 |
- 4.5.1 die Lieferung mit der Bestellung vergleichen.
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- 4.5.2 Waren unter Beachtung der rechtlichen und betrieblichen Vorgaben an- und übernehmen sowie allfällige Mängel feststellen und dokumentieren.
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- 4.5.3 Wareneingänge erfassen.
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- 4.5.4 die Rechnungskontrolle durchführen.
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- 4.5.5 bei der Suchtgiftübernahme unter Berücksichtigung des Suchtgiftrechts mitwirken (zB in das digitale Suchtgiftbuch eintragen).
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4.6 Umgang mit mangelhaften Lieferungen |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
1 | 2 | 3 |
- 4.6.1 Maßnahmen bei mangelhaften Lieferungen im Einklang mit den betrieblichen Vorgaben ergreifen (zB Reklamationen durchführen).
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- 4.6.2 Lieferverzug feststellen und Maßnahmen im Einklang mit den betrieblichen Vorgaben ergreifen.
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4.7 Waren- und Rohstofflagerung |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
1 | 2 | 3 |
- 4.7.1 Prinzipien der betrieblichen Waren- und Lagerwirtschaft im eigenen Tätigkeitsbereich berücksichtigen.
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- 4.7.2 Einlagerungen und/oder Auslagerungen (zB mit Unterstützung eines Lagerroboters) unter Beachtung der rechtlichen Regelungen (im Speziellen Regelungen für Arzneimittel, Ergänzungssortimente, Gifte und Laborchemikalien gemäß Apothekenbetriebsordnung) und betrieblichen Vorgaben vornehmen.
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- 4.7.3 neu zugekaufte Arzneimittelrohstoffe fachgerecht ins Warenlager eingliedern.
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- 4.7.4 produktspezifische Lagerungs- und Sicherheitsvorschriften berücksichtigen.
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- 4.7.5 Lagerbestände auf Richtigkeit und Verkaufsfähigkeit kontrollieren (zB Warenverbrauchsfristen und Ablaufdaten)
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- 4.7.6 das Lager auf Ordnung, Sicherheit und Wirtschaftlichkeit kontrollieren.
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- 4.7.7 Arbeiten im Rahmen der Inventur durchführen.
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5. Kompetenzbereich: Verkauf und Beratung |
5.1 Verkaufs- und Beratungsgespräch – allgemein |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
1 | 2 | 3 |
- 5.1.1 Kunden und Kundinnen angemessen begrüßen.
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- 5.1.2 die Grundsätze des Verkaufs und der Beratung darstellen (zB Zuständigkeiten).
| x | | |
- 5.1.3 Kundenbedürfnisse ermitteln.
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- 5.1.4 Verkaufsgespräche führen und dabei auf verschiedene Kundentypen, deren Erwartungen, Wünsche und Einwände eingehen und unter Einsatz von Verkaufstechniken sowie unter Berücksichtigung von Verkaufspsychologie beraten.
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- 5.1.5 die Abgabekompetenz sowie Abgabebestimmungen für Arzneimittel, Arzneispezialitäten und sonstige Waren beim Verkauf berücksichtigen.
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- 5.1.6 Kunden und Kundinnen auf Grundlage ihres fachlichen Know-Hows, allenfalls unter Gesprächsübergabe an den Apotheker/die Apothekerin, beraten.
| | | x |
- 5.1.7 entscheiden, welche Artikel sich situationsbezogen als Zusatzverkauf eignen und Zusatzverkäufe abschließen.
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- 5.1.8 Kunden und Kundinnen über angebotene Dienstleistungen informieren (zB Blutdruckmessung, Zustellungen, Abwiegen).
| x | | |
- 5.1.9 Dienstleistungen durchführen (zB Abwiegen, Blutdruckmessung).
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5.2 Verkauf von Arzneimitteln und Chemikalien |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
1 | 2 | 3 |
- 5.2.1 Apotheker/Apothekerinnen bei der Abgabe von Arzneimitteln unterstützen (zB Rezepte entgegennehmen, Arzneimittel holen), wobei die Abgabemodalitäten von ärztlichen Rezepten zu berücksichtigen und ärztliche Verordnungen zu kontrollieren sind.
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- 5.2.2 Waren, die Fachkräfte für Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenz abgeben dürfen, erklären und deren Wirkung beschreiben.
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- 5.2.3 Kunden und Kundinnen über die Zubereitung, Anwendung, Wirkung, Inhaltsstoffe, Darreichungsformen, Nebenwirkungen, Wechselwirkungen, Gegenanzeigen, Dosierung und Zubereitung von Arzneimitteln und Arzneimittelspezialitäten im Rahmen der Abgabekompetenz beraten und bei der Abgabe die einschlägigen Vorschriften (Abgrenzungsverordnung, Verpackungs- und Kennzeichnungsvorschriften) sowie spezifische Krankheitsbilder (zB Diabetes) berücksichtigen.
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- 5.2.4 Kunden und Kundinnen über die Anwendung, Wirkung und Gefahren von Chemikalien (Gifte, Biozide, Haushaltschemikalien, Chemikalien für die Gesundheit) und Pflanzenschutzmittel beraten und bei der Abgabe die jeweiligen Vorschriften (Kennzeichnungsvorschriften, Verpackungsvorschriften, Abgabebeschränkungen, Sicherheitsvorschriften) beachten.
| x | x | x |
- 5.2.5 Kunden und Kundinnen die Bedeutung von GHS-Gefahrensymbolen, sowie H- und P-Sätzen erklären und sie informieren, wie und wo Kunden und Kundinnen bei Bedarf eine Bewilligung zum Bezug von Giften erhalten.
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- 5.2.6 einschlägige lateinische und internationale Nomenklatur bei Arzneimitteln, Chemikalien und Giften anwenden.
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5.3 Verkauf von Waren im Bereich Gesundheit, Ernährung und Kosmetik |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
1 | 2 | 3 |
- 5.3.1 Kunden und Kundinnen zu gesundheitsrelevanten Faktoren und Fragestellungen beraten, über praktische Ansätze zur Gesunderhaltung, Krankheitsvorbeugung und -behandlung informieren und entsprechende betriebliche Waren unter Berücksichtigung von einschlägigen Vorschriften (zB Health Claims VO) anbieten.
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- 5.3.2 Kunden und Kundinnen im Rahmen ihrer Abgabekompetenz zu ernährungsrelevanten Faktoren und Fragestellungen beraten, über praktische Ansätze zur Verbesserung der Ernährung informieren sowie entsprechende betriebliche Waren (Nahrungsergänzungsmittel und Lebensmittel für spezielle Gruppen) unter Berücksichtigung von einschlägigen Vorschriften anbieten.
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- 5.3.3 Kunden und Kundinnen zu Fragestellungen in der Hautpflege und Kosmetik beraten, über praktische Ansätze zur Gesunderhaltung der Haut und ihrer Anhangsgebilde informieren und entsprechende betriebliche Waren unter Berücksichtigung von einschlägigen Vorschriften anbieten.
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- 5.3.4 Kunden und Kundinnen über das betriebliche Sortiment im Bereich Kosmetik, Körperpflege und Hygiene beraten und dabei über wichtige Anwendungsgebiete (zB Sonnenschutz, Hand- und Fußpflege, Zahnpflege) unter Anwendung ihres Fachwissens (zB Somatologie) ausführlich informieren und dabei auf Inhaltsstoffe, Eigenschaften, An- und Verwendungsmöglichkeiten eingehen.
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- 5.3.5 Kunden und Kundinnen zu Medizinprodukten (zB Blutdruckmessgeräte, Lichttherapiegeräte, Rotlichtlampen, Inhalationsgeräte) beraten und dabei die Freie Medizinprodukteverordnung berücksichtigen.
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5.4 Kundenanfragen und Bestellungsabwicklung |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
1 | 2 | 3 |
- 5.4.1 allgemeine Kundenanfragen unter Einhaltung der betrieblichen Vorgaben beantworten (zB telefonisch, per E-Mail).
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- 5.4.2 häufig gestellte fachliche Kundenanfragen unter Einhaltung der betrieblichen Vorgaben beantworten und komplexe Kundenanfragen weiterleiten und dabei den Datenschutz berücksichtigen.
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- 5.4.3 Kundenanfragen, die über ihren Kompetenzbereich gehen, an den Apotheker/die Apothekerin weiterleiten oder Kunden und Kundinnen an einen Arzt oder eine Ärztin verweisen.
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- 5.4.4 Bestellungen oder Aufträge entgegennehmen (zB telefonisch, über das betriebliche Bestellsystem, per E-Mail).
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- 5.4.5 Schriftstücke im Rahmen der ordnungsgemäßen Vertragserfüllung erstellen (zB Rechnung und Lieferschein).
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5.5 Umgang mit schwierigen Kundensituationen |
Fachkraft kann | Lehrjahr |
1 | 2 | 3 |
- 5.5.1 die Bedeutung eines professionellen Umgangs mit Beschwerden und Reklamationen erklären.
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- 5.5.2 die aus Garantie und Gewährleistung resultierenden Rechte der Kunden und Kundinnen bei Reklamationen berücksichtigen.
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- 5.5.3 Beschwerden und Reklamationen entsprechend den rechtlichen und betrieblichen Vorgaben bearbeiten bzw. weiterleiten (zB bei komplexen Kundenanliegen).
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- 5.5.4 Warenumtausch fachgerecht durchführen.
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- 5.5.5 sich bei Diebstahl richtig verhalten und an Maßnahmen zur Verhinderung von Ladendiebstahl mitwirken.
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5.6 Verkaufsabrechnung |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
1 | 2 | 3 |
- 5.6.1 Zahlungen von Kunden und Kundinnen mit dem betrieblichen Kassensystem abwickeln.
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- 5.6.2 mit den im Betrieb akzeptierten Zahlungsmitteln umgehen.
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- 5.6.3 die im Betrieb akzeptierten Zahlungsmittel auf ihre Echtheit und Gültigkeit über-prüfen.
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- 5.6.4 besondere Situationen an der Kassa abwickeln (zB Wechselgeldreklamation, Re-touren).
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- 5.6.5 Belege im Rahmen des betrieblichen Kassensystems erstellen.
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- 5.6.6 den Kassastand überprüfen.
| | x | x |
- 5.6.7 den Tagesumsatz ermitteln bzw. den Kassaabschluss durchführen.
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6. Kompetenzbereich: Labortechnologie |
6.1 Grundlagen |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
1 | 2 | 3 |
- 6.1.1 einen Überblick über apothekenübliche Drogen und Arzneimittelrohstoffe geben.
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- 6.1.2 beim Umgang mit Ethanol dessen Besonderheiten berücksichtigen.
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- 6.1.3 die Grundlagen von homöopathischen Zubereitungen darstellen.
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- 6.1.4 facheinschlägige Fachausdrücke, insbesondere lateinische Fachausdrücke, und Abkürzungen verwenden.
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- 6.1.5 Grundlagen der Arzneiformenherstellung, insbesondere die Herstellung von Teemischungen, Lösungen, Salben, Pasten, Gele, Kapseln, Tropfen, Sirupe, Suspensionen, Tinkturen, Suppositorien, Pulvermischungen, Augentropfen darstellen.
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6.2 Vorbereitung |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
1 | 2 | 3 |
- 6.2.1 Einrichtungen und Ausrüstungen unter Berücksichtigung von Hygiene und Sicherheit für die Arzneimittelherstellung vorbereiten (zB Überprüfung der Geräte).
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- 6.2.2 Fehler an Geräten erkennen und einfache Fehler beheben.
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- 6.2.3 an der Identitätsprüfung von neu zugekauften Arzneimittelrohstoffen mitwirken (zB Schmelzpunktbestimmung, organoleptische Überprüfung).
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- 6.2.4 berufsspezifische Berechnungen durchführen (zB Mischungsrechnung für das Verdünnen von Substanzen).
| x | x | |
- 6.2.5 mit Chemikalien und Arzneimittelrohstoffen fachgerecht umgehen.
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- 6.2.6 verschiedene Messverfahren anwenden (zB Wiegen, Messen).
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6.3 Mitwirkung an der Herstellung von apothekenüblichen Arzneiformen, Abfüllungen und magistralen Anfertigungen (insbesondere Teemischungen, Lösungen, Salben, Pasten, Gele, Kapseln, Tropfen, Sirupe, Suspensionen, Tinkturen, Suppositorien, Pulvermischungen und Augentropfen) |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
1 | 2 | 3 |
- 6.3.1 apothekenübliche Arzneiformen, Abfüllungen und magistrale Anfertigungen, insbesondere Teemischungen, Lösungen, Salben, Pasten, Gele, Kapseln, Tropfen, Sirupe, Suspensionen, Tinkturen, Suppositorien, Pulvermischungen und Augentropfen, unter Aufsicht von Apothekern/Apothekerinnen zubereiten.
| x | x | x |
- 6.3.2 apothekenübliche Geräte funktionsgerecht anwenden.
| x | x | |
- 6.3.3 labortechnische Arbeitsschritte anwenden (zB Wägen, Volumenmessung, Temperaturmessung, Zerkleinern, Mischen, Schmelzen, Sieben, Dekantieren, Kolieren, Filtrieren, Abpressen, Trocknen, Destillieren und Entkeimen).
| x | x | |
- 6.3.4 berufsspezifische Berechnungen durchführen.
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- 6.3.5 Elaborationsaufzeichnungen durchführen.
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- 6.3.6 Herstellungsprotokolle erstellen.
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- 6.3.7 Dokumentationen von Laborarbeiten vornehmen
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6.4 Kontrolle |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
1 | 2 | 3 |
- 6.4.1 bei Inprozesskontrollen mitwirken (zB optische Kontrolle, Identitätsprüfung).
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- 6.4.2 Temperaturkontrollen durchführen.
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6.5 Abfüllen/Abpacken und Etikettieren |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
1 | 2 | 3 |
- 6.5.1 geeignete Aufbewahrungs- und Abgabegefäße auswählen.
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- 6.5.2 Zubereitungen unter Berücksichtigung von Sauberkeit und Hygiene abfüllen bzw. abpacken.
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- 6.5.3 Aufbewahrungs- und Abgabegefäße ordnungsgemäß beschriften und etikettieren.
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7. Kompetenzbereich: Marketing |
7.1 Grundlagen des betrieblichen Marketings |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
1 | 2 | 3 |
- 7.1.1 einen Überblick über zulässige Werbemittel- und Werbeträger und Werbebeschränkungen geben sowie die Richtlinien zur Ausübung des Apothekerberufs (Berufsordnung) berücksichtigen.
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- 7.1.2 Ziele des betrieblichen Marketings darstellen.
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- 7.1.3 einen Überblick über das betriebliche Marketing (zB Zielgruppen, Marketinginstrumente, Werbung und Öffentlichkeitsarbeit, Preispolitik) geben.
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7.2 Grundlagen der Sortimentsgestaltung |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
1 | 2 | 3 |
- 7.2.1 Faktoren erklären, die das betriebliche Warensortiment beeinflussen (zB Standort, Kundenkreis, Preisgestaltung, Spezialisierung auf Teilbereiche, Category-Management).
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- 7.2.2 sich über Trends für das gesamte Sortiment (insbesondere im gesundheitsfördernden Segment) und aktuelle Entwicklungen der Branche am Laufenden halten.
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7.3 Verkaufsvorbereitung |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
1 | 2 | 3 |
- 7.3.1 Waren den betrieblichen Sortimentsbereichen zuordnen und unter Einhaltung der einschlägigen Vorschriften (zB Selbstbedienungsverbot) entsprechend einordnen.
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- 7.3.2 Regale betreuen.
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- 7.3.3 Produkte fachgerecht kennzeichnen (etikettieren).
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- 7.3.4 Preise korrekt unter Einhaltung der einschlägigen Vorschriften auszeichnen.
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- 7.3.5 das betriebliche Kassensystem vorbereiten (zB Kasse starten, Datumsstempel vorbereiten).
| x | | |
7.4 Durchführung von Verkaufsförderungsmaßnahmen |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
1 | 2 | 3 |
- 7.4.1 die Grundlagen der Verkaufsförderung und ihrer Grenzen darstellen.
| x | | |
- 7.4.2 bei der Planung und Organisation von werbe- und verkaufsfördernden Maßnahmen mitwirken (zB Aktionsplanungen, Verkostungen).
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- 7.4.3 das betriebliche Sortiment präsentieren (zB Artikel ansprechend positionieren, Sonderpräsentationen verkaufsgerecht gestalten, Auslagen gestalten, saisonale Aspekte berücksichtigen).
| | x | x |
7.5 weitere Arbeiten im betrieblichen Marketing |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
1 | 2 | 3 |
- 7.5.1 an der Durchführung von betrieblichen Marketingmaßnahmen (zB Werbung, Verkaufsförderung, Kundenbindungsprogramme, digitale Systeme) mitarbeiten.
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- 7.5.2 am Außenauftritt des Lehrbetriebs mitarbeiten (zB an Veranstaltungen mitwirken, die betriebliche CI durch gepflegte Erscheinung und das Tragen von Dienstkleidung unterstützen, Beiträge für die sozialen Netzwerke verfassen).
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8. Kompetenzbereich: Betriebliches Rechnungswesen |
8.1 Aufgaben des betrieblichen Rechnungswesen |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
1 | 2 | 3 |
- 8.1.1 die einzelnen Teilbereiche des betrieblichen Rechnungswesens, wie Buchführung und Kostenrechnung, darstellen.
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- 8.1.2 Aufgaben der betrieblichen Buchführung und der Kostenrechnung voneinander unterscheiden.
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8.2 Betriebliche Buchführung |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
1 | 2 | 3 |
- 8.2.1 Belege auf Richtigkeit und Vollständigkeit prüfen.
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- 8.2.2 übliche Belege des Lehrbetriebs, wie Eingangs- und Ausgangsrechnungen sowie Zahlungsbelege nach verschiedenen Kriterien bearbeiten (Zuordnung nach Datum, interner und externer Herkunft, Belegart) und für die Verbuchung vorbereiten.
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8.3 Kostenrechnung |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
1 | 2 | 3 |
- 8.3.1 die Zusammensetzung der betrieblichen Kosten und deren Auswirkungen auf den wirtschaftlichen Erfolg des Ausbildungsbetriebs beschreiben und im Rahmen der betrieblichen Vorgaben an Maßnahmen mitwirken, die sich positiv auf den wirtschaftlichen Erfolg auswirken.
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- 8.3.2 die Grundlagen der betrieblichen Preiskalkulation erklären (zB Magistrale Taxierung).
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- 8.3.3 Krankenkassen- und Apothekenverkaufspreise unter Berücksichtigung der Arzneitaxe bzw. der Warenverzeichnisse kalkulieren.
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8.4 Betrieblicher Zahlungsverkehr |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
1 | 2 | 3 |
- 8.4.1 verschiedene Zahlungsmöglichkeiten erklären.
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- 8.4.2 Zahlungen vorbereiten (zB Zahlscheine, Online-Überweisungen) und allfällige Preisnachlässe berücksichtigen (zB Skonto).
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- 8.4.3 Kontoauszüge interpretieren, Zahlungsein- und -ausgänge überprüfen.
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- 8.4.4 die Offene-Posten-Liste verwalten und erforderliche Schritte im Mahnwesen entsprechend den betrieblichen Vorgaben setzen.
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8.5 Verrechnung mit Krankenversicherungsträgern |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
1 | 2 | 3 |
- 8.5.1 verschiedene Arten von ärztlichen Rezepten (zB Bundeseinheitliches Kassenrezept, Wahlarztrezept, Privatrezepte) und Verordnungen unterscheiden.
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- 8.5.2 die Verrechnung mit Krankenversicherungsträgern durchführen.
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- 8.5.3 den voraussichtlichen Überweisungsbetrag der Pharmazeutischen Gehaltskasse unter Berücksichtigung der Monatsabrechnung mit den Krankenkassen berechnen.
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8.6 Kennzahlen |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
1 | 2 | 3 |
- 8.6.1 einfache Kennzahlen erfassen (zB Lagerstand, Verkaufszahlen).
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- 8.6.2 Statistiken aufbereiten.
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