vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 11 Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenz-Ausbildungsordnung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2023

Labortechnologie

§ 11.

(1)   Die Prüfung im Gegenstand Labortechnologie besteht aus einem praktischen und einem mündlichen Teil. Sie ist mit einer Note zu bewerten.

(2)  Im praktischen Teil hat die Prüfungskommission der zur Lehrabschlussprüfung antretenden Person eine labortechnische Aufgabe zu stellen. Der Prüfungskandidat/Die Prüfungskandidatin hat

  1. 1. eine magistrale Anfertigung oder eine apothekenübliche Arzneiform unter Berücksichtigung geeigneter Arbeitsschritte herzustellen,
  2. 2. entsprechend notwendige Vorbereitungsarbeiten durchzuführen,
  3. 3. ein Herstellungsprotokoll zu erstellen und
  4. 4. die Abfüllung/Abpackung und Etikettierung vorzunehmen.

(3)  Der praktische Teil ist von mindestens einem Mitglied der Prüfungskommission zu beaufsichtigen.

(4)  Für die Bewertung des praktischen Teils sind entsprechend den Anforderungen der jeweiligen Prüfungsaufgabe folgende Kriterien maßgebend:

  1. 1. fachliche Richtigkeit (fachlich richtiger Umgang mit Ausgangsstoffen, fachgerechte Umsetzung, rationeller Arbeitsablauf etc.),
  2. 2. hygienische Arbeitsweise und
  3. 3. Ausführung des Endprodukts (Qualität, Menge etc.).

(5)  Der praktische Teil soll für jede zur Lehrabschlussprüfung antretende Person zumindest 30 Minuten dauern. Sie ist nach 60 Minuten zu beenden.

(6)  Der mündliche Teil hat sich ausgehend vom praktischen Teil auf verschiedene damit zusammenhängende praktische Aufgabenstellungen zu erstrecken.

(7)  Für die Bewertung des mündlichen Teils sind folgende Kriterien maßgebend:

  1. 1. fachliche Richtigkeit und Praxistauglichkeit und
  2. 2. selbstständige Lösungsfindung.

(8)  Der mündliche Teil soll für jede zur Lehrabschlussprüfung antretende Person zumindest zehn Minuten dauern. Er ist nach 15 Minuten zu beenden.

Zuletzt aktualisiert am

04.08.2021

Gesetzesnummer

20011626

Dokumentnummer

NOR40237031

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)