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§ 45 EAG

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2022

3. Abschnitt

Antrag auf Förderung durch Marktprämie Allgemeine Anforderungen an Förderanträge

§ 45.

Anträge auf Förderung durch Marktprämie müssen die folgenden Angaben enthalten:

  1. 1. Name, Anschrift, Telefonnummer und EMail-Adresse des Förderwerbers; bei Personengesellschaften und juristischen Personen zusätzlich den Sitz, gegebenenfalls die Firmenbuchnummer, Angaben zur Größenklasse des Unternehmens nach Anzahl der Mitarbeiter sowie den Namen einer natürlichen Person, die zur Vertretung für alle Handlungen nach diesem Gesetz bevollmächtigt ist;
  2. 2. zum Einsatz kommende Energiequelle und installierte Leistung der Anlage sowie die erwartete Jahreserzeugungsmenge;
  3. 3. den Standort oder geplanten Standort der Anlage unter Angabe der Katastralgemeinde und Grundstücksnummer;
  4. 4. Projektbeschreibung mit Angaben und Nachweisen zur Erfüllung der Fördervoraussetzungen und einem Kosten-, Zeit- und Finanzierungsplan;
  5. 5. Nachweis, dass für die Neuerrichtung, Erweiterung oder Revitalisierung der Anlage alle erforderlichen Genehmigungen und Bewilligungen der jeweils zuständigen Behörde erteilt wurden oder als erteilt gelten.

Schlagworte

Kostenplan, Zeitplan

Zuletzt aktualisiert am

16.02.2022

Gesetzesnummer

20011619

Dokumentnummer

NOR40242329

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

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