Findet auf Kompetenzerhebungen für die 4. und 7. Schulstufe ab dem Schuljahr 2022/23 und für die 8. Schulstufe ab dem Schuljahr 2023/24 Anwendung (vgl. § 12 Abs. 1).
Anlage 2
Daten für die Feststellung der Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht
Definition der Schnittstelle zwischen den Evidenzen der Schulen bzw. der Bildungsdirektionen gemäß § 5 BilDokG 2020 und der BRZ GmbH:
Als Schnittstelle für die Datenübermittlung fungiert eine CSV-Datei oder eine XLSX-Datei im Zeichensatzformat UTF-8. Für Schulen besteht außerdem die Möglichkeit via Webservice die Datenübermittlung vorzunehmen.
Die technische Spezifikation wird durch die BRZ GmbH vorgegeben.
Feldname | Format | Pflichtfeld (Ja/Nein) | |
meldedatum | JJJJ-MM-TT | Ja | Datum der Erstellung der Meldung (CSV-Datei) |
absender | 6-stellige Schul- bzw. Clusterkennzahl oder Behördenkennzahl | Ja | Schulkennzahl, Clusterkennzahl oder Behördenkennzahl der oder des Absenders |
schuljahr | JJJJ/JJ | Ja | Angabe des Schuljahres, zu dem diese Meldung erfolgt zB 2021/22 |
skz | 6-stellige Schulkennzahl | Ja | Schulkennzahl der Schule, für die diese Meldung erfolgt |
paragraph | String (max. 20 Zeichen) Erlaubte Werte: | Ja | Angabe des angewendeten Paragraphen zur allgemeinen Schulpflicht des Schulpflichtgesetzes 1985, entfällt bei der Meldung der Schulen bzw. der Schulcluster |
vbPKBF | String | ab Schuljahr 2023/24 verpflichtend | Verschlüsseltes bPK-BF (bereichsspezifisches Personenkennzeichen Bildung und Forschung) |
zuname | String (max. 50 Zeichen) | Ja | der oder die Familienname(n) der Schülerin oder des Schülers |
vorname | String (max. 100 Zeichen) | Ja | der oder die Vorname(n) der Schülerin oder des Schülers |
gebdat | JJJJ-MM-TT | Ja | Geburtsdatum der Schülerin oder des Schülers |
geschlecht | „m“ für männlich, „w“ für weiblich, „x“ für divers, „o“ für offen „i“ für inter „k“ für den Fall, dass von jeglicher Geschlechtsangabe abgesehen wurde | Ja | Geschlecht der Schülerin oder des Schülers |
plz | 4-stellige österreichische PLZ | Ja, nur wenn Feld z-plz leer | Postleitzahl des Wohnsitzes der Schülerin oder des Schülers |
ort | String (max. 50 Zeichen) | Ja, nur wenn Feld z-ort leer | Bezeichnung des Ortes des Wohnsitzes der Schülerin oder des Schülers |
strasse | String (max. 130 Zeichen) | Ja, nur wenn Feld z-strasse leer | Adresse des Wohnsitzes der Schülerin oder des Schülers, inkl. Hausnummer, Stiege und Tür |
z-plz | 4-stellige österreichische PLZ | Nein | Postleitzahl eines allfälligen zusätzlichen Wohnsitzes der Schülerin oder des Schülers am Bildungsort |
z-ort | String (max. 50 Zeichen) | Nein | Bezeichnung des Ortes eines allfälligen zusätzlichen Wohnsitzes der Schülerin oder des Schülers am Bildungsort |
z-strasse | String (max. 130 Zeichen) | Nein | Adresse eines allfälligen zusätzlichen Wohnsitzes der Schülerin oder des Schülers am Bildungsort, inklusive Hausnummer, Stiege und Tür |
eingeschult | JJJJ | Ja | Erstes Jahr der allgemeinen Schulpflicht: |
beginn | JJJJ-MM-TT | Nein | Datum des Beginns der laufenden Ausbildung |
bemerkung | String (max. 500 Zeichen) | Nein | Bemerkungsfeld, entfällt bei der Meldung der Schulen bzw. der Schulcluster |
Zuletzt aktualisiert am
24.09.2021
Gesetzesnummer
20011570
Dokumentnummer
NOR40238048
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)