2. Abschnitt
Geschäftsprozesse und Fachgespräch – Bestimmungen für einzelne Lehrberufe Archiv-, Bibliotheks- und Informationsassistent/Archiv-, Bibliotheks- und Informationsassistentin
§ 8.
(1) Für den Gegenstand Geschäftsprozesse gilt § 6. Im schriftlichen Teil ist von der Prüfungskommission zumindest eine Aufgabe aus jedem der folgenden Bereiche zu stellen: Er/Sie hat
- 1. im Bereich Bestandserschließung, -verwaltung und -pflege
- a) Medien, Informationen und Daten bzw. Archivgut nach Vorgaben zu verzeichnen oder zu erfassen.
- b) ein Schriftstück aus Kurrentschrift zu transkribieren und zu erschließen.
- c) Abweichungen von den optimalen Klimabedingungen zu erkennen und entsprechende Maßnahmen vorzuschlagen.
- 2. im Bereich Kundenberatung und -betreuung
- a) eine Kundenanfrage im Bereich Digitalisation on Demand zu bearbeiten und den internen Workflow anzustoßen.
- b) Mahngebühren abzurechnen.
- c) den Wiederbeschaffungswert von Büchern zu berechnen und eine entsprechende Rechnung vorzubereiten.
- d) eine Beschwerde oder Reklamation zu bearbeiten.
- 3. im Bereich Bestandsaufbau von Medien, Informationen und Daten
- a) Preise und Konditionen verschiedener Angebote miteinander zu vergleichen und eine Beschaffungsentscheidung vorzuschlagen.
- b) eine Bestellung durchzuführen.
- c) eine Lieferung mit dem Auftrag zu vergleichen und eine Rechnungskontrolle durchzuführen.
- d) Maßnahmen bei mangelhaften Lieferungen und Leistungen zu ergreifen.
- 4. im Bereich Marketing
- a) einfache Kennzahlen zu ermitteln und zu interpretieren.
- b) eine Statistik aufzubereiten.
- c) einen Beitrag für die sozialen Netzwerke zu verfassen.
(2) Für den Gegenstand Fachgespräch gilt § 7. Im Fachgespräch ist im Rahmen eines simulierten Gesprächs, das sich auf konkrete Situationen aus dem beruflichen Alltag bezieht, die berufliche Kompetenz des Prüfungskandidaten/der Prüfungskandidatin festzustellen. Dabei sind die Besonderheiten des Lehrbetriebs des Prüfungskandidaten/der Prüfungskandidatin zu berücksichtigen. Das Fachgespräch hat sich zumindest auf eine der folgenden Situationen zu beziehen:
- 1. Gespräch mit einem Kunden (zB Kundenanfragen, Abwicklung von Entlehn- und Rückgabevorgängen, Zugang zu elektronischen Medien, Beschwerde bzw. Reklamation, Zugangsbedingungen)
- 2. Gespräch mit einer Person aus dem Betrieb bzw. betrieblichen Umfeld (zB Bestandserschließung, -verwaltung und -pflege, Bestandsaufbau von Medien, Informationen und Daten, Marketing)
Schlagworte
Bestandsverwaltung, Bestandspflege, Kundenbetreuung, Archivassistent, Bibliotheksassistent, Archivassistentin, Bibliotheksassistentin, Entlehnvorgang
Zuletzt aktualisiert am
04.05.2021
Gesetzesnummer
20011537
Dokumentnummer
NOR40233407
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