Verwaltungsassistent/Verwaltungsassistentin
§ 36.
(1) Für den Gegenstand Geschäftsprozesse gilt § 6. Im schriftlichen Teil ist von der Prüfungskommission zumindest eine Aufgabe aus jedem der folgenden Bereiche zu stellen: Er/Sie hat
- 1. im Bereich Allgemeine Verwaltung/Sicherheitsverwaltung
- a) ein Schriftstück zu erstellen (zB Sachverhaltsdarstellung).
- b) eine Beschwerde unter der Vorgabe von Entscheidungen und weiteren Grundlagen zu beantworten.
- 2. im Bereich Beschaffung, Inventar- und Materialverwaltung
- a) eine Anfrage zu tätigen.
- b) Preise und Konditionen miteinander zu vergleichen, eine Bezugskalkulation durchzuführen und eine Beschaffungsentscheidung zu treffen.
- c) eine Bestellung durchzuführen.
- d) eine Rechnungskontrolle durchzuführen.
- e) Maßnahmen bei mangelhaften Lieferungen und Leistungen zu ergreifen.
- f) Lieferverzug festzustellen und Maßnahmen im Einklang mit den rechtlichen Vorgaben zu ergreifen.
- 3. im Bereich Öffentliches Rechnungswesen
- a) eine Statistik aufzubereiten und gegebenenfalls eine der weiteren Aufgaben zu bearbeiten.
- b) die Offene-Posten-Liste zu verwalten und erforderliche Schritte im Mahnwesen zu setzen.
- c) Zahlungseingänge und -ausgänge ordnungsgemäß zu erfassen, den Kassastand zu überprüfen und den Kassaabschluss durchzuführen.
- 4. im Bereich Office-Management
- a) Aufgaben im Rahmen der Termin- und/oder Dienstreiseorganisation durchzuführen.
- b) Aufgaben im Rahmen der Veranstaltungsorganisation auszuführen.
- c) eine Präsentation zu einem vorgegebenen Text zu erstellen.
- d) Informationen sinngemäß zu erfassen und zu strukturieren (zB bei der Erstellung eines Newsletters).
(2) Für den Gegenstand Fachgespräch gilt § 7. Das Fachgespräch hat sich auf konkrete Situationen aus dem beruflichen Alltag zu beziehen. Es hat die berufliche Kompetenz des Prüfungskandidaten/der Prüfungskandidatin festzustellen. Dabei sind die Besonderheiten des Lehrbetriebs des Prüfungskandidaten/der Prüfungskandidatin zu berücksichtigen. Das Fachgespräch hat sich zumindest auf einen der folgenden Bereiche zu beziehen:
- 1. Grundlagen der Verwaltung
- 2. Durchführung von Verwaltungsaufgaben
- 3. Information und Beratung
Schlagworte
Zahlungsausgang, Inventarverwaltung, Terminorganisation
Zuletzt aktualisiert am
04.05.2021
Gesetzesnummer
20011537
Dokumentnummer
NOR40233435
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