Sportadministrator/Sportadministratorin
§ 33.
(1) Für den Gegenstand Geschäftsprozesse gilt § 6. Im schriftlichen Teil ist von der Prüfungskommission zumindest eine Aufgabe aus jedem der folgenden Bereiche zu stellen: Er/Sie hat
- 1. im Bereich Sportadministration
- a) Maßnahmen für die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Sportanlagen bzw. Trainingsgeräte zu ergreifen.
- b) Aufgaben im Rahmen der Zusammenstellung des Sport bzw. Trainingsangebots auszuführen.
- c) Trainings- bzw. Kurseinteilungen vorzunehmen und/oder Reservierungen bzw. Belegungen der Trainingsgeräte, Einrichtungen bzw. Sportanlagen zu verwalten.
- 2. im Bereich Kundenbetreuung
- a) eine schriftliche Kundenanfrage zum Leistungsangebot zu beantworten.
- b) ein Angebot zu erstellen.
- c) Anmeldungen bzw. Bestellungen zum Leistungsangebot zu verwalten.
- d) ein Schriftstück (zB Auftragsbestätigung, Lieferschein, Rechnung) im Rahmen der ordnungsgemäßen Vertragserfüllung zu erstellen.
- e) Aufgaben im Rahmen der Zahlungsabwicklung der Kunden zu übernehmen.
- f) eine Reklamation gemäß den rechtlichen Vorgaben zu bearbeiten.
- 3. im Bereich Beschaffung
- a) Preise und Konditionen miteinander zu vergleichen, eine Bezugskalkulation durchzuführen und eine Beschaffungsentscheidung zu treffen.
- b) eine Bestellung durchzuführen.
- c) eine Rechnungskontrolle durchzuführen.
- d) Maßnahmen bei mangelhaften Lieferungen und Leistungen zu ergreifen.
- 4. im Bereich Marketing
- a) ein betriebliches Kommunikationsmittel (zB Newsletter, Direct-Mailings, Presseaussendungen) zu gestalten.
- b) auf Basis vorgegebener Parameter ein Veranstaltungskonzept zu entwickeln.
- c) Aufgaben im Rahmen der Vorbereitung der Sportveranstaltung zu übernehmen.
- 5. im Bereich Betriebliches Rechnungswesen
- a) eine Zahlung vorzubereiten.
- b) die Offene-Posten-Liste zu verwalten und erforderliche Schritte im Mahnwesen zu setzen.
- c) einfache Kennzahlen zu ermitteln.
- d) eine Statistik aufzubereiten.
(2) Für den Gegenstand Fachgespräch gilt § 7. Im Fachgespräch ist im Rahmen eines simulierten Gesprächs, das sich auf konkrete Situationen aus dem beruflichen Alltag bezieht, die berufliche Kompetenz des Prüfungskandidaten/der Prüfungskandidatin festzustellen. Dabei sind die Besonderheiten des Lehrbetriebs des Prüfungskandidaten/der Prüfungskandidatin zu berücksichtigen. Das Fachgespräch hat sich zumindest auf eine der folgenden Situationen zu beziehen:
- 1. Gespräch mit (potentiellen) Kunden (zB Kundenberatung, Reklamation)
- 2. Gespräch mit einer Person aus dem Betrieb bzw. betrieblichen Umfeld (zB Einteilung der Kurse bzw. des Trainings, Reservierung bzw. Belegung der Sportanlagen, Umgang mit Daten und Informationen)
- 3. Gespräch mit Lieferanten (zB Anfrage, Bestellung, Lieferung, Reklamation)
Schlagworte
Trainingseinteilung
Zuletzt aktualisiert am
04.05.2021
Gesetzesnummer
20011537
Dokumentnummer
NOR40233432
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