Speditionslogistik
§ 32.
(1) Für den Gegenstand Geschäftsprozesse gilt § 6. Im schriftlichen Teil sind von der Prüfungskommission zumindest je zwei Aufgaben aus den Bereichen „Kundenakquise und Kundenmanagement“ und „Warenlagerung“ zu stellen. Aus dem Bereich Beschaffung ist eine Aufgabe zu stellen. Er/Sie hat
- 1. im Bereich Kundenakquise und Kundenmanagement
- a) eine Kundenpräsentation für logistische Dienstleistungen aufzubereiten.
- b) eine kundenspezifische Lagerstrategie und einen auftragsbezogenen Prozessablauf unter Berücksichtigung von Waren- und lagerspezifischer Erfordernisse zu erstellen.
- c) ein speditionslogistisches Angebot (inklusive Kosten- und Leistungsberechnung) unter Berücksichtigung von auftragsspezifischen Erfordernissen zu kalkulieren oder aufzubereiten.
- d) auf eine Anfrage/eine Reklamation/eine Beschwerde eines Kunden zu antworten.
- 2. im Bereich Warenlagerung
- a) eine Lagerstrategie und einen Prozessablauf zu erarbeiten.
- b) Lageroptimierungsmaßnahmen unter Anwendung von Leistungskennzahlen zu erarbeiten.
- c) Speditionsdokumente (zB Auslagerungsscheine) zu administrieren.
- d) Waren und Lagerbestände (zB nach Gefahrgutklassen, entsprechend dem ÖGZT (TARIC), nach Menge) zu klassifizieren.
- e) eine Lagerinventur durchzuführen.
- f) eine Anfrage von einem Speditionspartner zu beantworten.
- g) eine Anfrage in englischer Sprache zu beantworten.
- h) eine Schadensmeldung zu erstellen.
- i) eine Speditionsrechnung zu erstellen.
- 3. im Bereich Beschaffung
- a) Betriebsmittelbestände oder den Bedarf an Dienstleistungen zu ermitteln.
- b) eine Anfrage zu tätigen.
- c) Preise und Konditionen miteinander zu vergleichen, eine Bezugskalkulation durchzuführen und eine Beschaffungsentscheidung zu treffen.
- d) eine Bestellung durchzuführen.
- e) eine Rechnungskontrolle durchzuführen.
- f) Maßnahmen bei mangelhaften Lieferungen und Leistungen zu ergreifen.
(2) Für den Gegenstand Fachgespräch gilt § 7. Im Fachgespräch ist im Rahmen eines simulierten Gesprächs, das sich auf konkrete Situationen aus dem beruflichen Alltag bezieht, die berufliche Kompetenz des Prüfungskandidaten/der Prüfungskandidatin festzustellen. Dabei sind die Besonderheiten des Lehrbetriebs des Prüfungskandidaten/der Prüfungskandidatin zu berücksichtigen. Das Fachgespräch hat sich zumindest auf eine der folgenden Situationen zu beziehen:
- 1. Gespräche mit (potentiellen) Kunden oder Logistikpartnern (zB Leistungsangebot, Lagerung von speziellen Waren, Verpackungen)
- 2. Gespräche mit (bestehenden) Kunden (zB Kosten und Preisargumentation speditionslogistische Leistungen, Beschwerden bzw. Reklamationen)
- 3. Gespräch mit einer Person aus dem Betrieb bzw. betrieblichen Umfeld (zB Aufgaben im Office-Management, Umgang mit Daten und Informationen, Aufgaben in der Beschaffung)
Schlagworte
Kostenberechnung
Zuletzt aktualisiert am
04.05.2021
Gesetzesnummer
20011537
Dokumentnummer
NOR40233431
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