Personaldienstleistung
§ 29.
(1) Für den Gegenstand Geschäftsprozesse gilt § 6. Im schriftlichen Teil sind von der Prüfungskommission zumindest zwei Aufgaben aus dem Bereich „Kunden- und Personalmanagement“, sowie zumindest je eine Aufgabe aus den Bereichen „Office-Management und Beschaffung“, „Marketing“ und „Betriebliches Rechnungswesen“ zu verfassen. Er/Sie hat
- 1. im Bereich Kunden- und Personalmanagement
- a) eine Stellenausschreibung vorzubereiten.
- b) eine Bewerbervorauswahl aufgrund eines vorgegebenen Anforderungsprofils zu treffen.
- c) eine Einstellungszu- oder absage zu verfassen.
- d) ein Angebot zu erstellen.
- e) eine Rechnung zu erstellen.
- f) eine Beschwerde bzw. Reklamation zu bearbeiten.
- g) Kennzahlen zu ermitteln.
- 2. im Bereich Office-Management und Beschaffung
- a) eine Bestellung durchzuführen.
- b) eine Rechnungskontrolle durchzuführen.
- c) Maßnahmen bei mangelhaften Lieferungen und Leistungen zu ergreifen.
- 3. im Bereich Marketing
- a) ein betriebliches Kommunikationsinstrument (zB Newsletter, Direct-Mailings, Presseaussendungen) zu gestalten.
- b) eine Employer-Branding-Maßnahme vorzubereiten.
- 4. im Bereich Betriebliches Rechnungswesen
- a) eine Zahlung vorzubereiten.
- b) eine Offene-Posten-Liste zu kontrollieren und entsprechende Schritte zu setzen.
(2) Für den Gegenstand Fachgespräch gilt § 7. Im Fachgespräch ist im Rahmen eines simulierten Gesprächs, das sich auf konkrete Situationen aus dem beruflichen Alltag bezieht, die berufliche Kompetenz des Prüfungskandidaten/der Prüfungskandidatin festzustellen. Dabei sind die Besonderheiten des Lehrbetriebs des Prüfungskandidaten/der Prüfungskandidatin zu berücksichtigen. Das Fachgespräch hat sich zumindest auf eine der folgenden Situationen zu beziehen:
- 1. Gespräch mit Kunden
- 2. Gespräch mit Bewerber bzw. Mitarbeiter
Schlagworte
Kundenmanagement, Einstellungszusage
Zuletzt aktualisiert am
04.05.2021
Gesetzesnummer
20011537
Dokumentnummer
NOR40233428
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