Finanz- und Rechnungswesenassistenz
§ 21.
(1) Für den Gegenstand Geschäftsprozesse gilt § 6. Im schriftlichen Teil sind von der Prüfungskommission zumindest fünf Aufgaben aus dem Bereich „Rechnungswesen“ und je eine Aufgabe aus den Bereichen „Beschaffung“ und „Betriebliches Leistungsangebot“ zu stellen: Er/Sie hat
- 1. im Bereich Rechnungswesen
- a) laufende Geschäftsfälle zu verbuchen.
- b) Vorarbeiten zum Jahresabschluss durchzuführen (zB Anlagenverrechnung, Waren- und Materialverrechnung, Rückstellungen).
- c) eine Zahlung vorzubereiten und allfällige Preisnachlässe zu berücksichtigen.
- d) die Offene-Posten-Liste zu verwalten und erforderliche Schritte im Mahnwesen zu setzen.
- e) Erfolgsrechnungen durchzuführen (zB Deckungsbeitragsrechnung, Break-Even-Point).
- f) eine Umsatzsteuervoranmeldung vorzubereiten und entsprechende Formulare auszufüllen.
- g) Kennzahlen zu ermitteln.
- 2. im Bereich Beschaffung
- a) eine Anfrage zu tätigen.
- b) Preise und Konditionen miteinander zu vergleichen, eine Bezugskalkulation durchzuführen und eine Beschaffungsentscheidung zu treffen.
- c) eine Bestellung durchzuführen.
- d) eine Rechnungskontrolle durchzuführen.
- e) Maßnahmen bei mangelhaften Lieferungen und Leistungen zu ergreifen.
- d) Lieferverzug festzustellen und Maßnahmen im Einklang mit den rechtlichen Vorgaben zu ergreifen.
- 3. im Bereich Betriebliches Leistungsangebot
- a) ein Angebot zu kalkulieren.
- b) Schriftstücke im Rahmen der ordnungsgemäßen Vertragserfüllung zu erstellen (zB Auftragsbestätigung, Lieferschein, Rechnung).
- c) eine Reklamation gemäß den rechtlichen Vorgaben zu bearbeiten.
(2) Für den Gegenstand Fachgespräch gilt § 7. Im Fachgespräch ist im Rahmen eines simulierten Gesprächs, das sich auf konkrete Situationen aus dem beruflichen Alltag bezieht, die berufliche Kompetenz des Prüfungskandidaten/der Prüfungskandidatin festzustellen. Dabei sind die Besonderheiten des Lehrbetriebs des Prüfungskandidaten/der Prüfungskandidatin zu berücksichtigen. Das Fachgespräch hat sich zumindest auf einen der folgenden Bereiche zu beziehen:
- 1. Bereich: Gespräch mit Kunden
- a) Interpretation eines Personalverrechnung-Abrechnungsbelegs oder
- b) Reklamation
- 2. Bereich: Gespräch mit einer Person aus dem Betrieb bzw. betrieblichen Umfeld
- a) Umgang mit Daten und Informationen oder
- b) betriebliche Kennzahlen-Überprüfung oder
- c) Informationen aus dem Jahresabschluss
Schlagworte
Finanzassitenz, Warenverrechnung
Zuletzt aktualisiert am
04.05.2021
Gesetzesnummer
20011537
Dokumentnummer
NOR40233420
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