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§ 3 Entsorgungs- und Recyclingfachkraft-Ausbildungsordnung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.5.2021

Berufsbild

§ 3.

(1)   Zum Erwerb der im Berufsprofil angeführten beruflichen Kompetenzen wird das folgende Berufsbild mit Kenntnissen und Fertigkeiten in Form von Ausbildungszielen festgelegt.

(2)  Das Berufsbild gliedert sich in fachübergreifende und fachliche Kompetenzbereiche.

(3)  Die fachlichen Kompetenzbereiche sind nach Lehrjahren gegliedert. Die in den Kompetenzbereichen angeführten Kenntnisse und Fertigkeiten sind spätestens bis zum Ende des jeweilig angeführten Lehrjahres zu vermitteln.

(4)  Die fachübergreifenden Kompetenzbereiche sind während der gesamten Lehrzeit zu berücksichtigen und zu vermitteln.

(5)  Fachübergreifende Kompetenzbereiche sind:

1. Kompetenzbereich: Arbeiten im betrieblichen und beruflichen Umfeld

1.1 Betriebliche Aufbau- und Ablauforganisation

Die Entsorgungs- und Recyclingfachkraft kann

  1. 1.1.1 sich in den Räumlichkeiten des Lehrbetriebs zurechtfinden.
  1. 1.1.2 die wesentlichen Aufgaben der verschiedenen Bereiche des Lehrbetriebs erklären.
  1. 1.1.3 die Zusammenhänge der einzelnen Betriebsbereiche sowie der betrieblichen Prozesse darstellen.
  1. 1.1.4 die wichtigsten Verantwortlichen nennen (zB Geschäftsführer/in) und ihre wichtigsten Ansprechpartner/innen im Lehrbetrieb erreichen.
  1. 1.1.5 die Vorgaben der betrieblichen Ablauforganisation und des Prozessmanagements bei der Erfüllung seiner/ihrer Aufgaben berücksichtigen.

1.2 Leistungsspektrum und Eckdaten des Lehrbetriebs

Sie kann

  1. 1.2.1 das betriebliche Leistungsangebot beschreiben.
  1. 1.2.2 das Leitbild bzw. Ziele des Lehrbetriebs erklären.
  1. 1.2.3 die Struktur des Lehrbetriebs beschreiben (zB Größenordnung, Tätigkeitsfelder, Rechtsform).
  1. 1.2.4 Faktoren erklären, welche die betriebliche Leistung beeinflussen (zB Standort, Zielgruppen).

1.3 Branche des Lehrbetriebs

Sie kann

  1. 1.3.1 einen Überblick über die Branche des Lehrbetriebs geben (zB Branchentrends).
  1. 1.3.2 die Position des Lehrbetriebs in der Branche darstellen.

1.4 Ziel und Inhalte der Ausbildung sowie Weiterbildungsmöglichkeiten

Sie kann

  1. 1.4.1 den Ablauf ihrer Ausbildung im Lehrbetrieb erklären (zB Inhalte und Ausbildungsfortschritt).
  1. 1.4.2 Grundlagen der Lehrlingsausbildung erklären (zB Ausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule, Bedeutung und Wichtigkeit der Lehrabschlussprüfung).
  1. 1.4.3 die Notwendigkeit der lebenslangen Weiterbildung erkennen und sich mit konkrete Weiterbildungsangebote auseinandersetzen.

1.5 Rechte, Pflichten und Arbeitsverhalten

Sie kann

  1. 1.5.1 auf Basis der gesetzlichen Rechte und Pflichten als Lehrling ihre Aufgaben erfüllen.
  1. 1.5.2 Arbeitsgrundsätze wie Sorgfalt, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Pünktlichkeit etc. einhalten.
  1. 1.5.3 sich nach den innerbetrieblichen Vorgaben verhalten (zB betriebliche Compliance Richtlinien einhalten).
  1. 1.5.4 die Abrechnung ihres Lehrlingseinkommens interpretieren (zB Bruttobezug, Nettobezug, Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge).
  1. 1.5.5 einen grundlegenden Überblick über die wesentlichen Bestimmungen des KJBG (minderjährige Lehrlinge) bzw. des AZG und ARG (erwachsene Lehrlinge) und des GlBG geben.

1.6 Selbstorganisierte, lösungsorientierte und situationsgerechte Aufgabenbearbeitung

Sie kann

  1. 1.6.1 ihre Aufgaben selbst organisieren und sie nach Prioritäten reihen.
  1. 1.6.2 den eigenen Arbeitsplatz sauber und in Ordnung halten.
  1. 1.6.3 den Zeitaufwand für seine/ihre Aufgaben abschätzen und diese zeitgerecht durchführen.
  1. 1.6.4 für einen effizienten Arbeitsablauf sorgen.
  1. 1.6.5 sich auf wechselnde Situationen einstellen und auf geänderte Herausforderungen mit der notwendigen Flexibilität reagieren.
  1. 1.6.6 Lösungen für aktuell auftretende Problemstellungen entwickeln und Entscheidungen im vorgegebenen betrieblichen Rahmen treffen.
  1. 1.6.7 in Konfliktsituationen konstruktiv handeln bzw. entscheiden, wann jemand zur Hilfe hinzugezogen wird.
  1. 1.6.8 sich zur Aufgabenbearbeitung notwendige Informationen selbstständig beschaffen.
  1. 1.6.9 in unterschiedlich zusammengesetzten Teams arbeiten.
  1. 1.6.10 die wesentlichen Anforderungen für die Zusammenarbeit in Projekten darstellen.
  1. 1.6.11 selbstständig Aufgaben in betrieblichen Projekten übernehmen.
  1. 1.6.12 die eigene Tätigkeit reflektieren und gegebenenfalls Optimierungsvorschläge für ihre Tätigkeit einbringen.

1.7 Zielgruppengerechte Kommunikation und zielgruppengerechtes Agieren

Sie kann

  1. 1.7.1 mit verschiedenen inner- und außerbetrieblichen Zielgruppen (wie Ausbilder/innen, Führungskräften, Kollegen/Kolleginnen, Lieferanten) kommunizieren und sich dabei betriebsadäquat verhalten.
  1. 1.7.2 ihre Anliegen verständlich vorbringen und der jeweiligen Situation angemessen auftreten.
  1. 1.7.3 mit unterschiedlichen Situationen kompetent umgehen und zielgruppen- sowie betriebsoptimierte Lösungen finden.

2. Kompetenzbereich: Qualitätsorientiertes, sicheres und nachhaltiges Arbeiten

2.1 Betriebliches Qualitätsmanagement

Sie kann

  1. 2.1.1 betriebliche Qualitätsvorgaben im eigenen Aufgabenbereich umsetzen.
  1. 2.1.2 an der Entwicklung von innerbetrieblichen Qualitätsstandards mitwirken und gegebenenfalls Ideen für die Entwicklung von Qualitätsstandards einbringen.
  1. 2.1.3 die eigene Tätigkeit hinsichtlich der Einhaltung der Qualitätsstandards überprüfen.
  1. 2.1.4 die Ergebnisse der Qualitätsüberprüfung reflektieren und sie in die Aufgabenbewältigung einbringen.

2.2 Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz

Sie kann

  1. 2.2.1 Betriebs- und Hilfsmittel sicher und sachgerecht einsetzen.
  1. 2.2.2 die betrieblichen Sicherheitsvorschriften beachten.
  1. 2.2.3 Aufgaben von im Lehrbetrieb mit den für die Sicherheit betrauten Personen im Überblick beschreiben.
  1. 2.2.4 berufsbezogene Gefahren, wie Sturz- und Brandgefahr, in ihrem Arbeitsbereich erkennen und sich entsprechend den ArbeitnehmerInnenschutz- und Brandschutzvorgaben verhalten.
  1. 2.2.5 sich in Notfällen richtig verhalten.
  1. 2.2.6 die Grundlagen des ergonomischen Arbeitens anwenden.
  1. 2.2.7 bei Unfällen grundlegende Erste-Hilfe-Maßnahmen ergreifen.

2.3 Nachhaltiges und ressourcenschonendes Handeln

Sie kann

  1. 2.3.1 die Bedeutung des Umweltschutzes für den Lehrbetrieb darstellen.
  1. 2.3.2 bei der Umsetzung von persönlichen Umweltschutzmaßnahmen im Betrieb mitarbeiten.
  1. 2.3.3 die persönliche Mülltrennung nach rechtlichen und betrieblichen Vorgaben umsetzen.
  1. 2.3.4 abfallrechtliche Grundlagen bei betrieblichen Tätigkeiten anwenden.
  1. 2.3.5 energiesparend arbeiten und Ressourcen sparsam einsetzen.

3. Kompetenzbereich: Digitales Arbeiten

(Diese Berufsbildpositionen schließen gegebenenfalls auch entsprechende analoge Anwendungen mit ein)

3.1 Datensicherheit und Datenschutz

Sie kann

  1. 3.1.1 die rechtlichen und betriebsinternen Vorgaben einhalten (zB Datenschutzgrundverordnung).
  1. 3.1.2 grundlegende Verstöße gegen Datenschutzbestimmungen erkennen.
  1. 3.1.3 versuchen Gefahren und Risiken zu erkennen (zB Phishing-E-Mails, Viren).
  1. 3.1.4 Maßnahmen treffen, wenn Sicherheitsprobleme auftreten (zB rasche Verständigung von Dritten, des Datenschutzbeauftragten bzw. der verantwortlichen EDV-Administration).
  1. 3.1.5 Maßnahmen unter Einhaltung der betrieblichen Vorgaben ergreifen, um Daten, Dateien, Geräte und Anwendungen vor Fremdzugriff zu schützen (zB sorgsamer Umgang mit Passwörtern und Hardware).

3.2 Software und weitere digitale Anwendungen

Sie kann

  1. 3.2.1 Software bzw. Apps für zB Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Präsentationserstellung und Kommunikation sowie weitere digitale Anwendungen kompetent verwenden (zB beim Stoffstrommanagement oder der Abfallberatung).
  1. 3.2.2 Daten aufbereiten (zB Statistiken und Diagramme erstellen).
  1. 3.2.3 mit betrieblichen Datenbanken arbeiten (zB Daten erfassen, löschen, aktualisieren).
  1. 3.2.4 Inhalte aus verschiedenen Datenquellen beschaffen und zusammenfügen.

3.3 Digitale Kommunikation

Sie kann

  1. 3.3.1 ein breites Spektrum an betrieblichen Kommunikationsformen verwenden (zB E-Mail, Telefon).
  1. 3.3.2 E-Mails bearbeiten (zB beantworten oder weiterleiten).
  1. 3.3.3 verantwortungsbewusst und unter Einhaltung der betrieblichen Vorgaben in sozialen Netzwerken agieren .
  1. 3.3.4 kennt betriebliche und persönliche Schutzmaßnahmen vor belastenden oder kriminellen Inhalten und hält diese ein.

3.4 Datei- und Ablageorganisation

Sie kann

  1. 3.4.1 sich in der betrieblichen Datei- bzw. Ablagestruktur zurechtfinden (zB gespeicherte Dateien finden).
  1. 3.4.2 in der betrieblichen Datei- bzw. Ablagestruktur arbeiten und dabei die Grundregeln eines effizienten Dateimanagements berücksichtigen (zB Ordner anlegen bzw. löschen, Vergabe von Dateinamen).
  1. 3.4.3 sich an die betrieblichen Vorgaben zur Datenanwendung und Datenspeicherung halten.

3.5 Informationssuche und -Beschaffung

Sie kann

  1. 3.5.1 Suchmaschinen für die Online-Recherche effizient (zB unter Einsatz entsprechender Suchtechniken) nutzen.
  1. 3.5.2 nach gespeicherten Dateien suchen.
  1. 3.5.3 in bestehenden Dateien relevante Informationen suchen.
  1. 3.5.4 relevante Informationen (zB Schlüsselnummer) aus berufsspezifischen Datenbanken (zB EDM) beschaffen.

3.6 Bewertung und Auswahl von Daten und Informationen

Sie kann

  1. 3.6.1 die Zuverlässigkeit von Informationsquellen und die Glaubwürdigkeit von Daten und Informationen einschätzen.
  1. 3.6.2 Daten und Informationen interpretieren und nach betrieblichen Vorgaben entscheiden, welche Daten und Informationen herangezogen werden.
  1. 3.6.3 Daten und Informationen strukturiert aufbereiten.
 

(6)  Fachliche Kompetenzbereiche sind:

4. Kompetenzbereich: Stoffstrommanagement

4.1 Grundlagen des Stoffstrommanagements

Sie kann

Lehrjahr

1

2

3

  1. 4.1.1 die relevanten gesetzlichen Bestimmungen betreffend die Annahme und Verarbeitung von Abfällen einhalten und beachten, insbesondere das Abfallwirtschaftsgesetz (AWG), relevante Bestimmungen des jeweiligen Landes-AWG und für den Betrieb relevante produktbezogene Verordnungen

x

x

 

  1. 4.1.2 Aufzeichnungs- und Meldepflichten (EDM) darstellen.

 

x

 

  1. 4.1.3 betriebsspezifische abfallwirtschaftliche Prozesse und Stoffstromflüsse darstellen.

x

x

 

  1. 4.1.4 die Möglichkeiten der intelligenten Vernetzung von Maschinen und Anlagen bei Abfallentsorgungs-, Abfallverarbeitungs- und Abfallaufbereitungsprozessen darstellen.

 

x

x

  1. 4.1.5 die digitale Erfassung, Steuerung und Kontrolle des betrieblichen Stoffstroms erklären.

 

x

 

  1. 4.1.6 die Grundlagen des überbetrieblichen Stoffstrommanagements darstellen.

x

x

x

4.2 Stoffstromanalyse

Sie kann

Lehrjahr

1

2

3

  1. 4.2.1 Informationen aus betriebsspezifischen Unterlagen ermitteln (zB aus Ablaufplänen, Flussdiagrammen, Stoffstromanalysen).

 

x

x

  1. 4.2.2 betriebliche Berechnungen und Kalkulationen interpretieren (zB Aufarbeitungskosten, Kalkulationen für Abfallströme).

 

x

x

  1. 4.2.3 Stoffströme und Arbeitsabläufe von Anlagen und Maschinen graphisch durch das Skizzieren von einfachen Blockfließbildern usw. darstellen.

 

x

x

  1. 4.2.4 Stoffstromanalysen der wichtigsten eigenbetrieblichen Abfallgruppen durchführen.

 

x

x

  1. 4.2.5 bei der Organisation betrieblicher Stoffströme mitarbeiten, zB weitere Abfallbehandlungsschritte wie mechanische oder thermische Verwertung vorschlagen.

 

 

x

  1. 4.2.6 Möglichkeiten zur Optimierung von eigenbetrieblichen Abfallströmen aufzeigen.

 

 

x

  1. 4.2.7 bei der Erstellung der Jahresabfallbilanzmeldung mitarbeiten.

 

 

x

4.3 Abfallstofferkennung und -klassifizierung

Sie kann

Lehrjahr

1

2

3

  1. 4.3.1 Abfälle annehmen (zB Bauschutt).

x

x

 

  1. 4.3.2 Begleitdokumente (zB Abfallinformationen, Begleitscheine, Wiegedaten) auf Plausibilität und Vollständigkeit prüfen.

x

x

x

  1. 4.3.3 Maßnahmen bei nicht korrekt ausgezeichneten Abfällen im Einklang mit den rechtlichen und betrieblichen Vorgaben ergreifen.

 

 

x

  1. 4.3.4 eingehende und ausgehende Abfälle im betrieblichen System erfassen.

 

x

x

  1. 4.3.5 Daten (zB Begleitscheine, Fotos, Analysen, Wiegedaten) im betrieblichen System zuordnen und archivieren.

 

x

x

  1. 4.3.6 den eingehenden Abfall anhand äußerer Kriterien beurteilen (zB Größe, Form, Konsistenz).

x

x

x

  1. 4.3.7 Gefahrstoffe erkennen, sicher handhaben und entsprechende Maßnahmen zur Weiterbehandlung setzen.

x

 

 

  1. 4.3.8 grundlegende Wechselwirkungen und potentiell gefährliche Reaktionen zwischen Abfallstoffen erkennen und gegebenenfalls Maßnahmen einleiten (zB melden).

 

 

x

  1. 4.3.9 weitere Schritte zur Abfallerkennung und -klassifizierung von anhand äußerer Kriterien nicht beurteilbaren und identifizierbaren Abfällen festlegen (zB Kollegen hinzuziehen, Proben nehmen).

 

x

x

  1. 4.3.10 Abfallproben nehmen (zB Rückstellproben).

x

x

 

  1. 4.3.11 notwendige Analyseschritte von Abfallproben festlegen (zB an ein Labor weiterleiten).

 

x

x

  1. 4.3.12 Abfallproben anhand äußerer Kriterien beurteilen.

 

x

x

  1. 4.3.13 Informationen aus Arbeitsvorschriften und Sicherheitsdatenblättern auslesen.

 

x

x

  1. 4.3.14 einfache betriebsspezifische physikalische und chemische Analysen an Abfallproben durchführen: pH-Wert-Bestimmungen, Leitfähigkeitsmessungen, diverse Schnelltests (photometrische Tests usw.) sowie weitere Tests (zB Beilsteintests und Wassergehaltbestimmungen).

 

x

x

  1. 4.3.15 durchgeführte physikalische und chemische Analysen dokumentieren.

 

x

x

  1. 4.3.16 Abfälle identifizieren.

 

x

x

  1. 4.3.17 identifizierte Abfälle gemäß Abfallverzeichnisverordnung (AVVO) klassifizieren bzw. einer Schlüsselnummer (SN) zuordnen.

x

x

 

4.4 Abfallsortierung und Abfallverarbeitung

Sie kann

Lehrjahr

1

2

3

  1. 4.4.1 die Möglichkeiten der Abfallverarbeitung, verwendbare Anlagen und deren Einsatzgebiete darstellen.

x

x

 

  1. 4.4.2 Abfälle für die manuelle oder maschinelle Weiterverarbeitung vorbereiten, trennen und sortieren.

x

x

 

  1. 4.4.3 nicht maschinell sortierbare Abfälle verarbeiten.

x

x

 

  1. 4.4.4 weitere Abfallbehandlungsschritte zuweisen (zB Schreddern, Brechen).

 

x

x

  1. 4.4.5 Informationen zu Maschinen und Anlagen aus betriebsspezifischen Unterlagen insbesondere Plänen und Zeichnungen ermitteln (zB Normen, technische Richtlinien, Betriebsanleitungen, Datenblätter, Wartungspläne).

 

x

x

  1. 4.4.6 die Grundlagen der betriebsspezifischen Messtechnik anwenden.

 

x

x

  1. 4.4.7 sortier- und fördertechnische Einrichtungen bzw. betriebliche abfalltechnische Anlagen (zB Wiederaufbereitungsanlagen, Recyclinganlagen) bedienen und überwachen.

 

x

x

  1. 4.4.8 Fehler und Störungen an sortier- und fördertechnischen Einrichtungen bzw. betrieblichen abfalltechnischen Anlagen erkennen und eingrenzen.

 

x

x

  1. 4.4.9 einfache Ablaufstörungen an sortier- und fördertechnischen Einrichtungen bzw. betrieblichen abfalltechnischen Anlagen beheben.

 

 

x

  1. 4.4.10 einfache Arbeiten an sortier- und fördertechnischen Einrichtungen bzw. betrieblichen abfalltechnische Anlagen durchführen (zB Schmieren, Maschinenteile fachgerecht justieren).

 

 

x

  1. 4.4.11 Arbeiten an sortier- und fördertechnischen Einrichtungen bzw. betrieblichen abfalltechnischen Anlagen, die von anderen Personen bzw. Gewerken übernommen werden müssen, identifizieren (zB Arbeiten an elektrischen Einrichtungen).

 

 

x

4.5 Abfalltransport

Sie kann

Lehrjahr

1

2

3

  1. 4.5.1 die korrekte Handhabung von unterschiedlichen Abfällen beim Transport beachten, zB Abfälle mit spezieller Handhabung (gefährliche Abfälle, ADR, Gefahrengut usw.).

 

x

x

  1. 4.5.2 die betriebsspezifischen technischen und rechtlichen Anforderungen bei der Verpackung und beim Transport von Abfällen beachten.

 

x

x

  1. 4.5.3 Transportfahrzeuge, Förderhilfsmittel und Transportbehältnisse für den Abfalltransport auswählen, wie zB Saugtankwagen, Absetzer, Behälter, Übergebinde (Container, Paletten, Rollbehälter usw.).

 

x

x

  1. 4.5.4 betriebsspezifische Transporthilfsmittel (Niederflurhubwagen, Rollcontainer usw.), für die keine spezielle Ausbildung erforderlich ist, unter Berücksichtigung zugehöriger Sicherheitsvorschriften einsetzen.

x

x

x

  1. 4.5.5 Abfälle in unterschiedliche Transportmittel (zB Müllsammelfahrzeuge, LKW, Bahn) verladen und bei der Sicherung des Transportgutes mitarbeiten.

 

x

x

  1. 4.5.6 Flurförderzeuge und Hubstapler unter Berücksichtigung der von diesen Einrichtungen ausgehenden Gefahren bedienen.

 

 

x

  1. 4.5.7 Verladetätigkeiten von Abfällen dokumentieren.

 

x

x

  1. 4.5.8 Begleitscheine von Abfällen ausstellen.

 

 

x

  1. 4.5.9 beim Erstellen von Touren unter Berücksichtigung der Besonderheiten einzelner Sammelgebiete mitwirken, auch unter Anwendung digitaler Hilfsmittel.

 

x

x

4.6 Lagerung

Sie kann

Lehrjahr

1

2

3

  1. 4.6.1 die betriebliche Lagerorganisation darstellen.

 

x

x

  1. 4.6.2 einschlägige Sicherheitsbestimmungen, Vorschriften und Verhaltensweisen bei der Lagerung von Abfällen oder Recyclingmaterialien einhalten.

 

x

x

  1. 4.6.3 betriebsspezifische Abfälle unter Beachtung ihrer spezifischen Eigenschaften lagern.

 

x

x

5.


Kompetenzbereich: Abfallberatung und Abfallwirtschaft

5.1 Abfallwirtschaft

Sie kann

Lehrjahr

1

2

3

  1. 5.1.1 die grundlegende Situation und die aktuellen Zielsetzungen der österreichischen Abfallwirtschaft darstellen.

 

 

x

  1. 5.1.2 die Aufgaben eines Abfallbeauftragten darstellen.

 

 

x

  1. 5.1.3 die Einhaltung von, den Betrieb betreffenden abfallrechtlichen Vorschriften und darauf beruhenden Bescheiden überwachen.

 

 

x

  1. 5.1.4 bei der sinnvollen Organisation der Umsetzung von abfallrechtlichen Vorschriften im Betrieb mitwirken.

 

 

x

  1. 5.1.5 Abfallvermeidungspotentiale von Betrieben erkennen.

 

 

x

  1. 5.1.6 die Kosten von Abfallbehandlungen und die Erlöse von Altstoffen ermitteln.

 

x

 

  1. 5.1.7 verfahrensbezogene Beschreibungen von Betrieben erstellen.

 

 

x

  1. 5.1.8 zukünftige Entwicklungen der betrieblichen Abfallwirtschaft abschätzen wie zB Auswirkungen von abfallwirtschaftlichen Maßnahmen.

 

 

x

  1. 5.1.9 organisatorische Vorkehrungen zur Einhaltung abfallwirtschaftlicher Rechtsvorschriften vorschlagen.

 

 

x

  1. 5.1.10 Abfallwirtschaftskonzepte erstellen und fortschreiben.

 

 

x

5.2 Abfallberatung

Sie kann

Lehrjahr

1

2

3

  1. 5.2.1 der von ihr zu beratenden Zielgruppe (zB Betriebsinhabern/Betriebsinhaberinnen, Vertretern/Vertreterinnen von Fremdfirmen) gegenüber professionell auftreten.

x

 

 

  1. 5.2.2 über die Abfalltrennung und das Abfallende von unterschiedlichen betriebsspezifischen Abfallstoffen informieren.

x

x

 

  1. 5.2.3 unterschiedliche Verwertungswege aufzeigen.

 

x

x

  1. 5.2.4 über ihre Wahrnehmungen betreffend die Einhaltung abfallrechtlicher Vorschriften, insbesondere über festgestellte Mängel informieren.

 

 

x

  1. 5.2.5 in abfallwirtschaftlichen Fragen, einschließlich der abfallwirtschaftlichen Aspekte bei der Beschaffung, beraten.

 

 

x

  1. 5.2.6 bei der ökologischen Produktgestaltung und dem Life Cycle Assessment beraten.

 

 

x

  1. 5.2.7 betriebliche Umweltschutzmaßnahmen vorschlagen.

 

 

x

  1. 5.2.8 Anfragen zu unterschiedlichen Themen (zB Entsorgung, Recycling, Abfallwirtschaft) eigenständig bearbeiten.

 

 

x

  1. 5.2.9 die Bedeutung eines professionellen Umgangs mit Beschwerden und Reklamationen erklären.

 

 

x

  1. 5.2.10 Beschwerden und Reklamationen gemäß den rechtlichen und betrieblichen Vorgaben entgegennehmen und bearbeiten bzw. entscheiden, wann eine Beschwerde bzw. Reklamation weiterzuleiten ist.

 

 

x

    

(7)  Bei der Vermittlung sämtlicher Berufsbildpositionen ist den Bestimmungen des Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetzes 1987 (KJBG), BGBl. Nr. 599/1987, in der geltenden Fassung, und der KJBG-VO, BGBl. II Nr. 436/1998, in der geltenden Fassung, zu entsprechen.

Schlagworte

Informationsbeschaffung, Abfallklassifizierung, Entsorgungsfachkraft, Betriebsmittel, Dateiorganisation, Dateistruktur, Aufzeichnungspflicht, Abfallentsorgungsprozess, Abfallverarbeitungsprozess, Geschäftsführerin, Ansprechpartnerin, Ausbilderin, Arbeitnehmerschutz, Arbeitnehmerinnenschutz

Zuletzt aktualisiert am

03.05.2021

Gesetzesnummer

20011531

Dokumentnummer

NOR40233316

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