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Vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zur Republik Slowenien und Ungarn
aktuell keine Fassung in Kraft
Versionen
aktuell keine Fassung in Kraft
28.4.2021 (BGBl. II Nr. 186/2021)
Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.