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Anlage 2 Abstimmungsspendegesetz 2020

Aktuelle FassungIn Kraft seit 16.12.2020

Anlage 2

Auflistung der zu fördernden Zwecke gemäß § 2 Abs. 2

Der Betrag gemäß § 2 Abs. 2 ist wie folgt auf Förderungswerber aufzuteilen, die sich den nachstehenden Zwecken widmen:

  1. 1. zwei- und mehrsprachige vorschulische Bildungseinrichtungen und frühkindliche Betreuung800 000 Euro;
  2. 2. Organisationen, die sich um die wechselseitige Verständigung und Versöhnung sowie die Aufarbeitung des Verhältnisses zwischen den Volksgruppen bemühen 120 000 Euro;
  3. 3. Organisationen, die der Förderung wirtschaftlicher Belange und der grenzüberschreitenden Kooperation dienen 50 000 Euro;
  4. 4. Medien-, Kultur- und Verlagsprojekte der slowenischsprachigen Bevölkerung 350 000 Euro;
  5. 5. Sanierung und behindertengerechte Adaption der Kulturhäuser 650 000 Euro;
  6. 6. Organisationen in der Republik Slowenien, die sich der Kultur der deutschsprachigen Altösterreicherinnen und Altösterreicher in der Republik Slowenien sowie der Vermittlung ihrer Anliegen widmen 30 000 Euro

Schlagworte

Medienprojekt, Kulturprojekt

Zuletzt aktualisiert am

16.12.2020

Gesetzesnummer

20011402

Dokumentnummer

NOR40228702

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