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§ 1 Nähere Bestimmungen über die Durchführung von COVID-19-Tests im niedergelassenen Bereich
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22.12.2020 bis 30.06.2023 (BGBl. II Nr. 592/2020)
aktuell keine Fassung in Kraft
22.10.2020 bis 21.12.2020 (BGBl. II Nr. 453/2020)
Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.